Kernbefunde

  • Staatlichkeit. Auf dem Gebiet der heutigen Ukraine gab es vor 1917 zeitweise eigene staatliche Gebilde – das Fürstentum Galizien-Wolhynien und das Kosaken-Hetmanat –, und 1917 bis 1920 eine unabhängige Volksrepublik. Das Russische Reich unterdrückte die ukrainische Sprache gezielt. Putins These, Russen und Ukrainer seien „ein Volk“, ist eine politische Position; das Warschauer Zentrum für Oststudien sieht darin eine vereinfachte Wiederholung der Geschichtsschreibung des Zarenreichs (Abschnitte 2 und 3).
  • Krim. Die Übergabe der Krim an die Ukrainische Sowjetrepublik 1954 folgte nach den Archivunterlagen den damaligen sowjetischen Verfahren; der damalige Oberste Sowjet Russlands erklärte sie 1992 für nichtig, ohne eine verletzte Bestimmung zu nennen. Für den heutigen Status ist 1954 nicht entscheidend: Russland hat die bestehenden Grenzen der Ukraine nach 1991 in mehreren Verträgen anerkannt, zuletzt 2003 (Abschnitt 4).
  • Entstehung des Krieges. Streit um Gas, die Flotte in Sewastopol und die Westbindung der Ukraine prägte die Beziehungen seit 1991. Nach dem Sturz Präsident Janukowytschs annektierte Russland 2014 die Krim; im Donbas starben bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen. Am 24. Februar 2022 begann Russland eine Invasion der ganzen Ukraine, die die UN-Generalversammlung als Aggression „aufs Schärfste“ missbilligte (Abschnitte 5 bis 7).
  • Ursachen. Die Belege stützen am stärksten eine Kombination: langjährige russische Ablehnung einer westlichen Bindung der Ukraine, aber auch Gebietsforderungen und ein Anspruch, über die Ukraine zu bestimmen, der über Sicherheitsinteressen hinausgeht; dazu innenpolitische Motive und eine Fehleinschätzung des ukrainischen Widerstands. Entscheidungen des Westens und der Ukraine erklären den Zeitpunkt der Eskalation mit, nicht den Angriff selbst. Diese Einschätzung gilt mit mittlerer Sicherheit (Abschnitt 8).
  • Unterstützer. Die Ukraine wird von Dutzenden Staaten unterstützt; 2025 ersetzte Europa weitgehend die weggefallene amerikanische Hilfe. Russland erhält Munition, Raketen und Soldaten aus Nordkorea, Drohnentechnik aus Iran und zivil wie militärisch nutzbare Güter vor allem aus China; Käufer seines Öls – vor allem China und Indien, bis Ende 2025 aber auch die EU mit 6 Prozent des Rohöls – finanzieren den Krieg mit (Abschnitte 9 bis 11).
  • Gesellschaften. Nach Gallup wollten im Juli 2025 69 Prozent der Ukrainer ein möglichst schnelles Verhandlungsende. Einen Rückzug aus dem Donbas gegen Sicherheitsgarantien lehnten nach dem Kyiv International Institute of Sociology Mitte Februar 2026 57 Prozent ab; einem Abkommen mit Gebietskompromissen, EU-Beitritt und Sicherheitsgarantien würden im März 2026 aber 61 Prozent zustimmen. In Russland unterstützen nach dem Lewada-Zentrum (August 2026) 68 Prozent die Handlungen der Streitkräfte in der Ukraine, 59 Prozent befürworten Friedensverhandlungen; Umfragen unter Zensur sind nur eingeschränkt aussagekräftig (Abschnitt 12).
  • Korruption und Geld. Korruption ist in beiden Ländern ein ernstes Problem. Für die Behauptung, der größte Teil der westlichen Hilfe sei verschwunden, fanden sich in den ausgewerteten Prüfberichten keine Belege; nach dem Washingtoner Center for Strategic and International Studies (CSIS) werden 90 Prozent der amerikanischen Militärhilfe in den USA ausgegeben. Belegt sind große Einzelfälle, die ukrainische Behörden selbst aufdeckten, bis hin zum Rücktritt des Leiters des Präsidialamts 2025. Zu den größten legalen Gewinnern gehören Rüstungskonzerne in Europa, den USA und Russland, deren Umsätze 2024 stiegen, am stärksten in Europa und Russland; eine Rangfolge aller Profiteure lässt sich aus den Quellen nicht ableiten (Abschnitt 13).
  • Lage und Aussichten. Im September 2026 rückt Russland langsam vor, es gibt keine Waffenruhe, und neue Gespräche sind für Oktober geplant. Dass bis Ende September 2027 eine allgemeine Waffenruhe mindestens 30 Tage hält, schätzt dieser Bericht als sehr unwahrscheinlich ein (20 Prozent) (Abschnitte 14 bis 16).

Methode und Prüfung. Redaktionsschluss: 24. September 2026. Rund 470 Quellen wurden heruntergeladen und lokal ausgewertet, vor allem Originaldokumente, Gerichtsentscheidungen, UN-Berichte, Forschung aus unterschiedlichen Schulen und Umfragen. Jedes Zitat und jede Zahl wurde am gespeicherten Quellentext geprüft. Der Herausgeber hat diese Ausgabe am 28. September 2026 freigegeben; eine externe Fachbegutachtung gehört nicht zum Modell von Countersigned. Einzelheiten: „Methode und Grenzen“.

1. Der Krieg in Kürze

Russland führt seit 2014 Krieg gegen die Ukraine. Im Februar und März 2014 übernahm es die Halbinsel Krim (Abschnitt 4), im April 2014 begann im Donbas, dem Osten der Ukraine, ein bewaffneter Konflikt mit von Russland unterstützten Kräften (Abschnitt 6). Am 24. Februar 2022 griff Russland die gesamte Ukraine an. Die UN-Generalversammlung missbilligte dies „aufs Schärfste“ als „Aggression“ gegen die Ukraine unter Verstoß gegen die UN-Charta (S110); Russland selbst spricht von einer „militärischen Spezialoperation“.

Anfang 2026 kontrollierte Russland rund 20 Prozent des ukrainischen Staatsgebiets (S336; S128). Die UN-Menschenrechtsmission hat seit Februar 2022 mindestens 16.431 getötete Zivilisten verifiziert, die tatsächliche Zahl ist wahrscheinlich deutlich höher (S116; S117). Die Zahl der getöteten Soldaten beider Seiten wird auf mehrere Hunderttausend geschätzt (Abschnitt 7). 5,86 Millionen Menschen lebten Ende 2025 als Flüchtlinge im Ausland, 3,7 Millionen als Vertriebene im eigenen Land (S186).

Dieser Bericht verwendet die Begriffe „Annexion“ und „Invasion“, weil die UN-Generalversammlung das Referendum auf der Krim von 2014 für ungültig und die Annexion weiterer Gebiete 2022 für einen „versuchten illegalen“ Akt erklärt hat (S515; S111). Russische Bezeichnungen werden in Anführungszeichen und mit Urheber wiedergegeben. Für alle Seiten gelten dieselben Maßstäbe: Behauptungen von Regierungen – der russischen wie der ukrainischen – werden als Behauptungen gekennzeichnet und, wo möglich, an unabhängigen Belegen geprüft.

Zeitleiste ausgewählter Ereignisse von 988 bis 2026, links Staat, Politik und Diplomatie, rechts Krieg, Gewalt und Unterdrückung

2. Die Ukraine als Staat bis 1917

Ob und seit wann es einen ukrainischen Staat gibt, ist keine rein akademische Frage. Der russische Präsident Wladimir Putin schrieb im Juli 2021, Russen und Ukrainer seien „ein Volk – ein einheitliches Ganzes“ (S020). Dieser Abschnitt zeigt, welche politischen Gebilde es auf dem Gebiet der heutigen Ukraine vor 1917 gab und wie eigenständig sie waren. Er unterscheidet dabei zwischen einem Staat, einer Autonomie innerhalb eines größeren Reiches und einer Provinz ohne eigene Einrichtungen.

Die Kiewer Rus und der Streit um ihr Erbe

Im 9. Jahrhundert unterwarfen Waräger aus Skandinavien die ostslawischen Stämme und legten damit die Grundlage für den Staat, der als Kiewer Rus bekannt ist (S001). Im Jahr 988 wurde unter Fürst Wolodymyr das Christentum zur Staatsreligion (S001). Auf dem Höhepunkt ihrer Macht reichte die Rus von den Karpaten bis zur Wolga und vom Schwarzen Meer bis zur Ostsee. Später zerfiel sie in rivalisierende Fürstentümer: 1169 plünderte Andrej Bogoljubski, der Fürst von Wladimir-Susdal im Nordosten, die Stadt Kiew, und der Mongolensturm der Jahre 1236 bis 1240 zerstörte den Staat (S001).

Wem dieses Erbe gehört, ist umstritten. Auf dem Gebiet der Rus lebten Stämme, die als Vorfahren der Ukrainer gelten, ebenso wie Stämme, aus denen Russen und Belarussen hervorgingen (S001). Der russische Historiker Michail Pogodin vertrat die These, die Bevölkerung der Kiewer Region sei vor den Mongolen nach Norden geflohen und habe das russische Volk gebildet. Der ukrainische Historiker Mychajlo Hruschewskyj hielt dagegen, die Ukrainer seien in ihren Gebieten alteingesessen und das Fürstentum Galizien-Wolhynien sei der Nachfolger des Kiewer Staates. In den 1930er-Jahren ließ die Kommunistische Partei der Sowjetunion ein eigenes Geschichtsbild ausarbeiten: Die Rus sei von einer einheitlichen „altrussischen“ Nationalität gegründet worden, aus der sich erst im 14. und 15. Jahrhundert Ukrainer, Russen und Belarussen entwickelt hätten (S001). Putin schrieb 2021, Russen, Ukrainer und Belarussen seien allesamt „Nachfahren der alten Rus“, verbunden durch eine Sprache, die man heute Altrussisch nenne (S020).

Zwischen Litauen, Polen und Moskau

Im Westen bestand nach dem Untergang der Kiewer Rus das Fürstentum Galizien-Wolhynien fort. Roman Mstyslawytsch hatte es 1199 gegründet, seine Dynastie regierte es bis 1340; danach stritten Litauen und Polen um das Gebiet (S004). In der Union von Lublin vom 1. Juli 1569, dem Zusammenschluss Polens und Litauens, gingen die ukrainischen Gebiete Podlachien, Wolhynien, Podolien sowie die Regionen Bratslaw und Kiew vom Großfürstentum Litauen an die polnische Krone (S007).

Aus einem Krieg der Kosaken gegen Polen ging 1648 das Hetmanat hervor, ein Kosakenstaat mit eigenen Einrichtungen: einer allgemeinen Heeresversammlung, dem Hetman als Oberhaupt, einem Offiziersrat, einer Kanzlei und einem obersten Berufungsgericht (S012). Weil Hetman Bohdan Chmelnyzkyj gegen Polen einen Verbündeten brauchte, verhandelte er ab Januar 1654 in Perejaslaw mit Gesandten des Moskauer Zaren. Die Ukraine wurde dadurch ein Protektorat des Zaren, also ein Gebiet unter seinem Schutz, behielt aber einen frei gewählten Hetman und ihre Selbstständigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten (S008).

Was in Perejaslaw vereinbart wurde, ist bis heute umstritten, auch weil keine offizielle schriftliche Fassung des Abkommens erhalten ist. Historiker haben es als Realunion, Personalunion, Vasallenverhältnis, Protektorat, vollständige Eingliederung oder Militärbündnis gedeutet (S011). Die ukrainische Führung unter Chmelnyzkyj betrachtete es als vorübergehendes politisches und militärisches Bündnis; überwiegend russische Historiker sehen darin die freiwillige Eingliederung der Ukraine in Russland (S008). Die sowjetischen „Thesen“ zum 300. Jahrestag sprachen 1954 von der „Wiedervereinigung der Ukraine mit Russland“ (S011). Putin schreibt, Moskau habe 1653 beschlossen, die „Glaubensbrüder“ unter seinen Schutz zu nehmen, und die Versammlung von Perejaslaw habe dies im Januar 1654 bestätigt (S020).

In der Praxis beschnitt Moskau die Selbstständigkeit des Hetmanats nach und nach. 1764 schaffte die russische Regierung das Amt des Hetmans ab, 1782 ersetzte sie die Kosakenregimenter durch russische Verwaltungsbezirke (S012).

Unter zwei Kaiserreichen

Im 19. Jahrhundert lebten die Ukrainer vor allem in zwei Reichen, dem Russischen Reich und Österreich. Die beiden Reiche gingen mit der ukrainischen Nationalbewegung sehr unterschiedlich um.

Im Russischen Reich untersagte Innenminister Pjotr Walujew 1863 in einer geheimen Anweisung, religiöse, pädagogische und für das breite Publikum bestimmte Bücher in ukrainischer Sprache zuzulassen; nur schöngeistige Literatur blieb erlaubt. Eine eigene „kleinrussische“ Sprache, hieß es darin, habe es „nicht gegeben, gibt es nicht und kann es nicht geben“ (S016). „Kleinrussisch“ war die amtliche Bezeichnung für das Ukrainische. Der Erlass von Ems, den Zar Alexander II. am 30. Mai 1876 unterzeichnete, verbot darüber hinaus den Druck von Originalwerken und Übersetzungen auf Ukrainisch, die Einfuhr ukrainischer Druckwerke aus dem Ausland sowie Theateraufführungen und öffentliche Lesungen in dieser Sprache (S014). Er blieb mit geringen Änderungen bis 1905 in Kraft (S016). Putin räumt diese Verbote ein, verweist aber auf den „historischen Kontext“: Sie seien vor dem Hintergrund dramatischer Ereignisse in Polen und des Bestrebens der polnischen Nationalbewegung entstanden, die „ukrainische Frage“ für sich zu nutzen (S020).

Österreich hatte Galizien 1772 von Polen übernommen und zwei Jahre später die Bukowina erworben; Transkarpatien gehörte bereits zur ungarischen Krone (S019). Dort konnten sich die Ukrainer, damals meist Ruthenen genannt, politisch und kulturell organisieren. 1848 entstand der Oberste Ruthenische Rat, der die erste ukrainischsprachige Zeitung herausgab; 1868 wurde der Bildungsverein Prosvita gegründet, und 1907 stärkte das allgemeine Wahlrecht für Männer die ukrainische Vertretung im Wiener Parlament (S019). Vor dem Ersten Weltkrieg verfügten die Ukrainer Galiziens über eine breite gebildete Schicht und eigene Einrichtungen, was sich deutlich von der Lage im russisch beherrschten Teil der Ukraine unterschied (S019).

Zwischenbilanz

Aus den ausgewerteten Quellen ergibt sich nach Einschätzung dieses Berichts: Auf dem Gebiet der heutigen Ukraine bestanden vor 1917 zeitweise eigene staatliche Gebilde – das Fürstentum Galizien-Wolhynien bis 1340 und das Hetmanat von 1648 bis 1782, das seit 1654 an Moskau gebunden war und dessen rechtlicher Status umstritten ist. Die Kiewer Rus ist ein gemeinsames Erbe, auf das sich Ukrainer, Russen und Belarussen berufen. Das Russische Reich unterdrückte die ukrainische Sprache gezielt, während sie sich im österreichischen Galizien entfalten konnte.

Die These vom „einen Volk“ ist eine politische Position, die sich auf eine bestimmte Deutung dieser Geschichte stützt. Das Zentrum für Oststudien (OSW), ein staatlich finanziertes Forschungsinstitut in Warschau, urteilte, Putin wiederhole in vereinfachter Form die Grundannahmen der offiziellen Geschichtsschreibung des Russischen Reiches aus dem 19. Jahrhundert, übergehe für Russland unbequeme Ereignisse und stelle viele andere einseitig oder verzerrt dar (S022). Der Historiker Timothy Snyder hält die Geschichte der Ukraine für „eher normal“; ungewöhnlich sei die intensive und meist verzerrende Aufmerksamkeit, die andere Staaten ihr widmen (S025).

3. Der Kampf um Eigenstaatlichkeit und die Sowjetzeit (1917–1991)

Die Ukrainische Volksrepublik 1917–1920

Am 17. März 1917 wurde in Kiew ein ukrainischer Rat gegründet, die Zentralna Rada, die sich zum Revolutionsparlament entwickelte (S027). Ihre Grundsatzerlasse hießen Universale. Der Dritte Universal rief am 20. November 1917 die Ukrainische Volksrepublik als Teil eines föderativen Russlands aus. Nachdem der Krieg mit den Bolschewiki begonnen hatte, erklärte der Vierte Universal – datiert auf den 22. Januar 1918, tatsächlich beschlossen am 25. Januar – die Republik zum unabhängigen, souveränen Staat (S026). Am 9. Februar 1918 schlossen die Mittelmächte in Brest mit ihr Frieden; in ihrem Namen hatte Ottokar Czernin zuvor die Unabhängigkeit der Republik anerkannt (S032).

Die Republik blieb umkämpft. Ende April 1918 ließen konservative Kreise mit deutscher Unterstützung General Pawlo Skoropadskyj zum Hetman ausrufen; sein „Ukrainischer Staat“ ersetzte die Volksrepublik, bis ein Direktorium sie im Dezember 1918 wiederherstellte (S028). Im Westen hatte ein ukrainischer Nationalrat im November 1918 in Lwiw die Westukrainische Volksrepublik gegründet, die sich gegen Polen verteidigen musste. Am 22. Januar 1919 wurde in Kiew ihre Vereinigung mit der Ukrainischen Volksrepublik verkündet (S028; S033). Nach einem Bündnis mit Polen im April 1920 zog sich die Armee der Volksrepublik am 21. November 1920 nach Polen zurück; die Regierung setzte ihre Arbeit im Exil fort (S028). In der Zwischenkriegszeit waren die Gebiete, die die ukrainische Nationalbewegung als ukrainisch betrachtete, zwischen der Sowjetunion, Polen, der Tschechoslowakei und Rumänien aufgeteilt (S042).

Die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, die unter bolschewistischer Herrschaft entstanden war, gehörte zu den vier Republiken, deren Delegierte am 30. Dezember 1922 in Moskau die Sowjetunion gründeten (S035). Putin sieht hier den Ursprung der heutigen Ukraine: Sie sei „vollständig ein Produkt der Sowjetzeit“, zu einem erheblichen Teil „auf den Ländereien des historischen Russland“ geformt, und Russland sei „beraubt“ worden (S020).

Hunger, Krieg und Gewalt

In den Jahren 1932 und 1933 starben in der Sowjetukraine Millionen Menschen an Hunger. Der Demograf Oleh Wolowyna beziffert die Bevölkerungsverluste der Sowjetukraine in den Jahren 1932 bis 1934 auf vier bis fünf Millionen; nach vorläufigen Ergebnissen einer umfassenderen Studie, die er anführt, waren es 3,9 Millionen zusätzliche Todesfälle und 600.000 ausgebliebene Geburten. Der Historiker Andrea Graziosi nennt 3,5 bis 3,8 Millionen Tote in der Ukraine von sechs bis sieben Millionen Hungeropfern in der gesamten Sowjetunion (S038). Die im Zuge der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft auferlegten Getreideabgaben benachteiligten die Ukraine deutlich (S038). Hinzu kamen Maßnahmen, die gezielt die Republik trafen: Dörfer, die ihre Abgaben nicht erfüllten, kamen auf „schwarze Listen“, und eine Direktive Stalins und Molotows vom 22. Januar 1933 sollte verhindern, dass hungernde Bauern die Republik verließen (S038).

Ob die Hungersnot ein Völkermord war, ist unter Historikern umstritten. Robert Conquest ging davon aus, Stalin habe sie gewollt. R. W. Davies und Stephen Wheatcroft sehen dagegen eine Führung, die eine teils durch eigene Fehlentscheidungen verursachte, aber unerwartete Krise nicht bewältigte (S038). Eine wirtschaftswissenschaftliche Studie, 2023 überarbeitet als Arbeitspapier des amerikanischen National Bureau of Economic Research veröffentlicht, findet, dass die Sterblichkeit in der gesamten Sowjetunion mit dem Anteil ethnischer Ukrainer an der Bevölkerung stieg, und führt bis zu 92 Prozent der Hungertoten in der Ukraine auf eine gegen Ukrainer gerichtete Politik zurück (S036). Das ukrainische Parlament hat die Hungersnot, auf Ukrainisch Holodomor („Tötung durch Hunger“), als Völkermord anerkannt. Eine bei den Vereinten Nationen zum 70. Jahrestag vorbereitete Erklärung nannte sie eine nationale Tragödie des ukrainischen Volkes, ohne sie mit einem Völkermord gleichzusetzen (S038).

Im Zweiten Weltkrieg wurde die Ukraine zu einem Hauptschauplatz des deutschen Vernichtungskriegs. In der Schlucht Babyn Jar bei Kiew ermordeten SS- und Polizeieinheiten mit Hilfskräften am 29. und 30. September 1941 nach ihren eigenen Berichten 33.771 Juden; die Schlucht blieb zwei Jahre lang eine Mordstätte (S046).

Auch ukrainische Nationalisten verübten Massenverbrechen. Von 1943 bis 1945 töteten der von Stepan Bandera geführte Flügel der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN-B) und ihr militärischer Arm, die Ukrainische Aufständische Armee (UPA), polnische Zivilisten in Wolhynien und Ostgalizien (S041). Polnische Forscher schätzen die Zahl der polnischen Opfer auf etwa 100.000, davon 40.000 bis 60.000 in Wolhynien, und die der ukrainischen Opfer polnischer Vergeltungsaktionen auf 10.000 bis 12.000 (S041). Der Politikwissenschaftler Iwan Katschanowskyj hält für Wolhynien im Jahr 1943 eine Zahl von etwa 35.000 getöteten Polen für verlässlicher als Schätzungen um 60.000 (S043). Das polnische Parlament stufte die Morde 2016 als Völkermord ein. Nach einer Übersicht des Kyiv Independent sprechen ukrainische Historiker dagegen von gegenseitigen ethnischen Säuberungen, westliche Historiker von ethnischer Säuberung (S044).

Die Sowjetrepublik und der Weg zur Unabhängigkeit

Obwohl sie Teil der Sowjetunion war, gehörte die Ukrainische SSR 1945 zu den Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen (S527). Am 16. Juli 1990 erklärte ihr Parlament die staatliche Souveränität der Republik. Die Erklärung bezeichnete das Territorium als unverletzlich und kündigte die Absicht an, ein dauerhaft neutraler Staat zu werden, der keinen Militärblöcken angehört und Atomwaffen weder annimmt noch herstellt noch erwirbt (S052). Am 24. August 1991 erklärte das Parlament, die Werchowna Rada, die Unabhängigkeit der Ukraine; ihr Territorium sei „unteilbar und unverletzlich“ (S049). Zur Bestätigung setzte es ein Referendum für den 1. Dezember 1991 an (S050). Dabei stimmten bei einer Beteiligung von 84,16 Prozent 90,32 Prozent für die Unabhängigkeit, auf der Krim 54,19 Prozent und in Sewastopol 57,07 Prozent (S523).

4. Die Krim: Geschenk Chruschtschows oder rechtswirksame Übertragung?

In der Debatte über die Krim werden zwei Fragen oft vermischt. Die erste ist historisch: War die Übergabe der Halbinsel von der Russischen an die Ukrainische Sowjetrepublik im Jahr 1954 nach damaligem sowjetischem Recht ordnungsgemäß? Die zweite ist völkerrechtlich: Was bestimmt den Status der Krim, seit Russland und die Ukraine 1991 unabhängige Staaten wurden? Dieser Abschnitt behandelt beide getrennt.

Vorgeschichte

Seit 1783 gehörte die Krim zum Russischen Reich (S062). Über Jahrhunderte hatten dort Krimtataren gelebt. Am 11. Mai 1944 warf ihnen das sowjetische Staatliche Verteidigungskomitee pauschal Verrat vor und ordnete an, alle Tataren von der Krim zu verbannen und dauerhaft als „Sondersiedler“ in der Usbekischen Sowjetrepublik anzusiedeln, die 140.000 bis 160.000 Menschen aufnehmen sollte (S056). In den 1950er-Jahren lebten auf der Krim etwa 1,1 Millionen Menschen, rund 75 Prozent Russen und 25 Prozent Ukrainer (S062).

Die Übertragung von 1954

Das Präsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion billigte die Übertragung am 25. Januar 1954 (S062). Es folgten Beschlüsse der Präsidien der Obersten Sowjets der Russischen Republik am 5. Februar und der Ukrainischen Republik am 13. Februar (S412; S062). Am 19. Februar 1954 bestätigte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR, des gesamtstaatlichen Parlaments, „den gemeinsamen Antrag“ beider Republiken und begründete ihn mit der „Gemeinsamkeit der Wirtschaft, der territorialen Nähe und den engen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen“ zwischen der Krim und der Ukraine (S416). Am 26. April 1954 bestätigte der Oberste Sowjet der UdSSR diesen Erlass durch ein Gesetz und änderte die Artikel 22 und 23 der sowjetischen Verfassung entsprechend (S415). Artikel 18 der damaligen Verfassung bestimmte, dass das Gebiet einer Unionsrepublik nicht ohne ihre Zustimmung verändert werden darf (S062).

Die Deutung als Gabe findet sich bereits in der sowjetischen Begründung: Eine der beiden 1954 veröffentlichten offiziellen Begründungen nannte die Übergabe eine „edle Tat des russischen Volkes“ zum 300. Jahrestag der „Wiedervereinigung der Ukraine mit Russland“ in Perejaslaw (S062). Der Historiker Mark Kramer, Leiter des Programms für Studien zum Kalten Krieg an der Harvard University, hält beide offiziellen Begründungen für nicht stichhaltig. Er sieht in der Übertragung vor allem ein Mittel Nikita Chruschtschows, die sowjetische Kontrolle über die Ukraine zu festigen und sich im Machtkampf mit Ministerpräsident Georgi Malenkow die Unterstützung der ukrainischen Parteiführung zu sichern (S062).

Über die Rechtmäßigkeit gehen die Urteile auseinander. Kramer kommt nach Auswertung der Dokumente zu dem Schluss, die Übertragung sei im Einklang mit der Verfassung von 1936 erfolgt, da beide Republiken zugestimmt hätten; es sei falsch, sie als verfassungswidrig oder illegal zu bezeichnen. Zugleich bemerkt er, das sowjetische Rechtssystem sei „größtenteils eine Fiktion“ gewesen (S062). Der damalige Oberste Sowjet Russlands erklärte dagegen am 21. Mai 1992 den Beschluss des russischen Präsidiums von 1954 für „von Anfang an“ nichtig, weil er gegen die Verfassung der Russischen Republik und das Gesetzgebungsverfahren verstoßen habe; eine einzelne verletzte Bestimmung nennt die Entschließung nicht. Zugleich hält sie fest, dass spätere Gesetze der Russischen Republik den Gebietswechsel selbst „konstituiert“ hatten (S412). Putin sprach 2014 von einer Entscheidung „unter klarer Verletzung der damals geltenden Verfassungsnormen“, getroffen „hinter den Kulissen“ und auf persönliche Initiative Chruschtschows (S510), 2021 von einer „groben Verletzung der damals geltenden Rechtsnormen“ (S020).

Nach 1991: Was rechtlich zählt

Für den heutigen Status der Krim ist eine andere Reihe von Dokumenten maßgeblich. Im Referendum vom 20. Januar 1991 stimmten 93 Prozent der Teilnehmenden dafür, die Krim wieder zu einer autonomen Republik zu machen (S068); am 12. Februar 1991 stellte das Parlament der Ukrainischen SSR die Autonome Republik Krim innerhalb der Ukraine per Gesetz wieder her (S433). Wie bereits erwähnt, stimmte im Dezember 1991 auch auf der Krim eine Mehrheit für die Unabhängigkeit der Ukraine (S523).

Am 8. Dezember 1991 gründeten die Führungen Russlands, der Ukraine und von Belarus in Minsk die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). In Artikel 5 des Gründungsabkommens verpflichteten sie sich, gegenseitig ihre territoriale Integrität und die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen anzuerkennen und zu achten; die Erklärung von Alma-Ata vom 21. Dezember 1991, unterzeichnet von elf Republiken, wiederholte diesen Grundsatz (S418). Selbst die russische Parlamentsentschließung von 1992, die den Beschluss von 1954 für nichtig erklärte, verwies auf einen russisch-ukrainischen Vertrag vom 19. November 1990, in dem beide Seiten auf Gebietsansprüche verzichtet hatten, und forderte, die Krim-Frage durch Verhandlungen zwischen den Staaten unter Beteiligung der Krim zu regeln (S412).

Im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 verpflichteten sich Russland, Großbritannien und die USA, die Unabhängigkeit, Souveränität und die bestehenden Grenzen der Ukraine zu achten und weder mit Gewalt zu drohen noch Gewalt gegen sie anzuwenden. Im Gegenzug trat die Ukraine dem Atomwaffensperrvertrag als Staat ohne Atomwaffen bei und verpflichtete sich, alle Atomwaffen von ihrem Gebiet zu entfernen (S516). Ob das Memorandum rechtlich bindend ist, ist umstritten; der Völkerrechtler Thomas D. Grant beschreibt es als ein Dokument in Form eines völkerrechtlichen Abkommens, dessen Zusagen ernst gemeint waren (S060).

Am 31. Mai 1997 unterzeichneten beide Staaten in Kiew einen Freundschaftsvertrag, in dem sie in Artikel 2 die territoriale Integrität des anderen achten und die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen bestätigen. Die Staatsduma ratifizierte ihn im Dezember 1998, der Föderationsrat im Februar 1999; am 1. April 1999 trat er in Kraft (S421). Bereits am 28. Mai 1997, drei Tage vor dem Vertrag, hatten beide Staaten ein Abkommen über die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte auf ukrainischem Gebiet geschlossen, das 2010 in Charkiw um 25 Jahre ab 2017 verlängert wurde (S427). Am 28. Januar 2003 folgte ein Vertrag über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze (S425).

2014: Annexion

Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte übte Russland ab dem 27. Februar 2014 die tatsächliche Kontrolle über die Krim aus (S431). Putin räumte im April 2014 ein, dass „russische Soldaten“ die Krim-„Selbstverteidigungskräfte“ unterstützt hatten (S393). Nach einem Referendum am 16. März 2014 (S515) unterzeichneten die russische Regierung und die Führung der Krim am 18. März einen Vertrag über den Beitritt der Halbinsel zur Russischen Föderation (S062). In seiner Rede am selben Tag verteidigte Putin den Schritt. Er verwies darauf, dass sich die Führung der Krim auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker in der UN-Charta und auf den Präzedenzfall Kosovo berufen habe, und machte sich diese Argumente zu eigen: Die Ukraine habe das Selbstbestimmungsrecht in Anspruch genommen, den Bewohnern der Krim werde es verweigert. Den Machtwechsel in Kiew bezeichnete er als Staatsstreich von „Nationalisten, Neonazis, Russophoben und Antisemiten“. Ein NATO-Beitritt der Ukraine hätte, so Putin, die Flotte der Allianz nach Sewastopol gebracht (S510). Am 2. April 2014 setzte Russland das Flottenabkommen per Gesetz außer Kraft (S429).

Die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium von Verfassungsjuristen, stellte am 21. März 2014 fest, die ukrainische Verfassung erlaube kein örtliches Referendum über eine Abspaltung. Zudem hätten die Umstände – die massive Präsenz (para)militärischer Kräfte, nur zehn Tage Vorbereitungszeit und eine Frage ohne die Möglichkeit, für den bestehenden Status zu stimmen – keine Abstimmung nach europäischen demokratischen Standards zugelassen (S075). Die UN-Generalversammlung erklärte am 27. März 2014 in Resolution 68/262, das Referendum sei ungültig und könne keine Grundlage für eine Änderung des Status der Krim und Sewastopols sein, und rief alle Staaten auf, eine solche Änderung nicht anzuerkennen (S515). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte am 25. Juni 2024 einstimmig fest, dass Russland die Krim seit dem 27. Februar 2014 tatsächlich kontrolliert, dass russisches Recht dort nicht als „Recht“ im Sinne der Menschenrechtskonvention gelten kann und dass Russland für ein systematisches Muster von Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist (S431). Eine Entscheidung über die Souveränität über die Krim enthält das Urteil nach der Zusammenfassung des Gerichts nicht.

Bewertung

Die Antwort auf die Ausgangsfrage fällt nach Einschätzung dieses Berichts zweigeteilt aus. Ob die Übertragung von 1954 nach sowjetischem Recht einwandfrei war, lässt sich mit mittlerer Sicherheit bejahen: Die formalen Beschlüsse beider Republiken und der Union liegen vor, einschließlich eines Verfassungsgesetzes. Der Oberste Sowjet Russlands 1992 und Präsident Putin 2014 und 2021 haben jedoch Verfahrensmängel geltend gemacht, ohne eine einzelne verletzte Bestimmung zu benennen; die Entschließung von 1992 räumt selbst ein, dass spätere russische Gesetze den Gebietswechsel festgeschrieben hatten. In einem Einparteienstaat, dessen Recht Kramer selbst als „größtenteils Fiktion“ bezeichnet, hat die Frage zudem begrenzte Aussagekraft. Die Deutung als großzügige Gabe geht auf die offizielle sowjetische Begründung von 1954 zurück.

Für den heutigen Status ist 1954 nicht entscheidend. Nach 1991 hat Russland die bestehenden Grenzen der Ukraine, zu der die Krim damals gehörte, in mehreren Verträgen anerkannt – 1991 in Minsk und Alma-Ata, 1994 in Budapest, 1997 im Freundschaftsvertrag und 2003 im Grenzvertrag – und die Stationierung seiner Flotte auf der Krim vertraglich mit der Ukraine geregelt. Selbst die russische Parlamentsentschließung von 1992 verlangte Verhandlungen, nicht die Rückgabe. Die UN-Generalversammlung und die Venedig-Kommission sprechen dem Referendum von 2014 die Gültigkeit ab, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt russisches Recht auf der Krim nicht als Recht im Sinne der Menschenrechtskonvention an. Russland beruft sich dagegen auf das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner der Krim. Diese Einschätzung gilt mit hoher Sicherheit; sie würde sich nur ändern, wenn Dokumente belegten, dass Russland die Grenzanerkennung nach 1991 vorbehaltlich einer Klärung der Krim-Frage abgegeben hätte.

5. Die unabhängige Ukraine und Russland (1991–2013)

In den ersten zwei Jahrzehnten nach 1991 regelten die beiden Staaten ihre Beziehungen durch Verträge, stritten aber immer wieder über Energie, die Flotte in Sewastopol und die Frage, ob die Ukraine sich dem Westen anschließen sollte. Die Grenz- und Sicherheitszusagen dieser Jahre – das Budapester Memorandum von 1994, der Freundschaftsvertrag von 1997 und der Grenzvertrag von 2003 – sind in Abschnitt 4 dargestellt.

Gas als Druckmittel

Die Ukraine bezog russisches Erdgas, und durch ihr Leitungsnetz floss zugleich russisches Gas nach Europa (S089). Am 1. Januar 2006 stellte der russische Konzern Gazprom die Lieferungen an die Ukraine ein; der Streit dauerte vier Tage, an dreien davon kam in Europa weniger Gas an – Ungarn etwa fehlten zeitweise bis zu 40 Prozent seiner russischen Lieferungen (S088). Der Energieexperte Jonathan Stern vom Oxford Institute for Energy Studies stellte fest, dass weder Gazprom noch die russische Regierung dabei politische Forderungen erhoben hätten. Politisch sei der Konflikt aber insofern gewesen, als man sich über den Preis wohl geeinigt hätte, wenn Wiktor Juschtschenko die Präsidentenwahl 2004/05 nicht gewonnen hätte (S088).

Im Januar 2009 eskalierte der Streit erneut. Russland stoppte am 1. Januar die Lieferungen an die Ukraine und vom 7. Januar an vollständig auch die Exporte über die Ukraine in 16 EU-Staaten und nach Moldau; erst am 20. Januar floss wieder Gas, nachdem beide Seiten zehnjährige Verträge unterzeichnet hatten. Länder in Südosteuropa, die ganz von russischem Gas abhingen, waren 13 Tage lang abgeschnitten; in Teilen des Balkans entstand eine humanitäre Notlage (S089). Die Autoren einer Studie des Oxford Institute hielten die rechtlichen und vertraglichen Argumente Gazproms für die stärkeren. Die Entscheidungen, die zum vollständigen Lieferstopp für Europa führten, habe jedoch die russische Regierung getroffen – „fast sicher in der Person von Ministerpräsident Putin“ –, und keine Seite habe sich um den angerichteten Schaden gekümmert (S089).

Die Orangene Revolution

Bei der Präsidentenwahl 2004 standen sich Ministerpräsident Wiktor Janukowytsch und Oppositionsführer Wiktor Juschtschenko gegenüber (S091). Die Wahlbeobachtungsmission der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, stellte fest, dass der erste Wahlgang und die Stichwahl vom 21. November 2004 eine beträchtliche Zahl internationaler Standards verfehlten; es gebe belegte Berichte, dass Janukowytschs Wahlkampf staatliche Mittel missbraucht habe (S091). Nach Massenprotesten, die als Orangene Revolution bekannt wurden (S107), erklärte das Oberste Gericht der Ukraine am 3. Dezember das Ergebnis der Stichwahl für ungültig und ordnete eine Wiederholung an. Diese Wahl am 26. Dezember brachte die Ukraine nach Einschätzung der Beobachter den Standards „erheblich näher“ (S091); Juschtschenko gewann (S088).

Die Frage der NATO

Moskau wirft dem Westen vor, ein Versprechen gebrochen zu haben, die NATO nicht nach Osten auszudehnen. Den Kern bildet ein Gespräch vom 9. Februar 1990: US-Außenminister James Baker sagte Michail Gorbatschow, wenn die USA im vereinten und der NATO angehörenden Deutschland präsent blieben, werde sich die Zuständigkeit der NATO „keinen Zoll nach Osten“ ausdehnen (S100). Was diese Zusage bedeutete, ist umstritten. Das National Security Archive, eine Dokumentensammlung an der George Washington University, sieht darin einen Teil einer ganzen Reihe westlicher Zusicherungen der Jahre 1990 und 1991, die sich nicht nur auf Ostdeutschland bezogen hätten; schriftlich festgehalten wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 – dem Vertrag der beiden deutschen Staaten mit den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs über die deutsche Einheit – jedoch nur ein Sonderstatus des ostdeutschen Gebiets (S099). Der frühere US-Diplomat Kirk Bennett hält dagegen, die Zusage habe allein Ostdeutschland betroffen. Er verweist auf Gorbatschow selbst, der 2014 sagte, das Thema einer NATO-Erweiterung sei damals „überhaupt nicht besprochen“ worden – zugleich aber beklagte, der Westen habe den Geist der Vereinbarungen verletzt (S101).

Auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 10. Februar 2007 nannte Putin die NATO-Erweiterung eine „ernste Provokation“ und fragte, gegen wen sie gerichtet sei und was aus den Zusicherungen nach der Auflösung des Warschauer Pakts geworden sei (S512). Auf ihrem Gipfel in Bukarest am 3. April 2008 erklärte die NATO, die Ukraine und Georgien „werden Mitglieder der NATO werden“. Den nächsten Schritt dorthin, einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft, gewährte sie beiden Ländern jedoch nicht, sondern überließ die Entscheidung den Außenministern (S094). Im August desselben Jahres führten Russland und Georgien Krieg. Eine von der EU eingesetzte Untersuchungskommission unter der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini stellte 2009 fest, dass Georgien mit dem Angriff auf Zchinwali am 7. August den „ersten Schuss“ abgefeuert hatte; zugleich dokumentierte sie zahlreiche Völkerrechtsverstöße Russlands vor, während und nach dem Krieg (S104).

Zwischen Moskau und Brüssel (2010–2013)

Unter Präsident Janukowytsch änderte die Ukraine ihren Kurs. Im Abkommen von Charkiw vom 21. April 2010 verlängerte er die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte in Sewastopol von 2017 bis 2042; im Gegenzug gewährte Russland einen Gaspreisnachlass in Höhe der jährlichen Pacht von 97 Millionen Dollar. Das Parlament stimmte mit 236 von 450 Stimmen zu, begleitet von Protesten; Kritiker sahen einen Verstoß gegen das Verbot ausländischer Militärstützpunkte in der Verfassung (S085). Ein Gesetz vom 1. Juli 2010 erklärte die Blockfreiheit zum Grundsatz der Außenpolitik und strich das Ziel einer NATO-Mitgliedschaft; die EU-Mitgliedschaft blieb Ziel (S086).

Mit der EU verhandelte die Ukraine über ein Assoziierungsabkommen, das den Handel weitgehend öffnen sollte. Im Sommer 2013 stufte der russische Zoll alle ukrainischen Exporte als „Hochrisiko“-Waren ein und brachte sie damit für mehrere Wochen faktisch zum Erliegen. Eine Studie von Ökonomen um Michael Emerson kam 2014 zu dem Schluss, dass die russischen Handelsmaßnahmen von Juli bis Oktober 2013 zu Janukowytschs Entscheidung beitrugen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen (S108). Am 21. November 2013 setzte die ukrainische Regierung die Vorbereitungen der Unterzeichnung aus und berief sich auf „Gründe der nationalen Sicherheit“ und den schrumpfenden Handel mit Russland (S105). Die Entscheidung löste Proteste aus, wie es sie seit der Orangenen Revolution nicht gegeben hatte (S107). Sie wurden als Euromaidan bekannt.

6. Majdan, Krim und Donbas (2013–2021)

Vom Protest zum Machtwechsel

Die Proteste auf dem Kiewer Unabhängigkeitsplatz, dem Majdan, dauerten von November 2013 bis Februar 2014. Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) kamen bei der Gewalt in Kiew und einigen anderen Städten 108 Demonstranten und andere Personen sowie 13 Angehörige der Sicherheitskräfte ums Leben. Das Büro der Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs fand Hinweise, dass Gewalt gegen Demonstranten von den ukrainischen Behörden „aktiv gefördert oder ermutigt“ wurde (S385). Die Ermittlungen blieben mangelhaft: Ein vom Europarat eingesetztes Expertengremium bemängelte eine behindernde Haltung des Innenministeriums und fand keine ausreichenden Belege, um zu klären, ob eine dritte Partei beteiligt war (S392).

Umstritten ist, wer am 20. Februar 2014 schoss, als auf dem Majdan mindestens 48 Demonstranten getötet wurden. Der Politikwissenschaftler Iwan Katschanowskyj (Universität Ottawa) vertritt in einem nicht begutachteten Arbeitspapier die These, das Massaker sei eine „Operation unter falscher Flagge“ gewesen: Verdeckte Schützen und ihre Beobachter hätten sich in mindestens 20 von der Majdan-Seite kontrollierten Gebäuden oder Bereichen befunden (S548). Ein Kiewer Bezirksgericht verurteilte im Oktober 2023 nach einem seit 2016 laufenden Verfahren drei frühere Beamte der Sonderpolizei Berkut, die sich in Russland aufhalten, in Abwesenheit wegen Mordes an Demonstranten – einen zu lebenslanger Haft, zwei zu je 15 Jahren –, einen vierten nur wegen Amtsmissbrauchs; einen fünften sprach es frei. In vielen Fällen ließ sich nicht feststellen, welcher Beamte auf welchen Demonstranten geschossen hatte; Anklage und Verteidigung kündigten Berufung an (S549). Ob daneben eine „dritte Partei“ beteiligt war, blieb nach dem Europarat-Gremium eine „offene Frage“ (S392). Nach Einschätzung dieses Berichts ist die Beteiligung von Berkut-Beamten an den Tötungen in erster Instanz gerichtlich festgestellt; die These einer von der Opposition geplanten Operation stützen die ausgewerteten Quellen nicht, sie schließen aber auch nicht aus, dass weitere Schützen beteiligt waren.

Am 21. Februar 2014 unterzeichneten Präsident Janukowytsch und Oppositionsführer eine Vereinbarung. Sie sah vor, binnen 48 Stunden die Verfassung von 2004 wiederherzustellen und spätestens im Dezember 2014 einen neuen Präsidenten zu wählen; die Außenminister Frankreichs, Deutschlands und Polens sowie ein Sonderbeauftragter des russischen Präsidenten waren zugegen (S389). Am 22. Februar verließ Janukowytsch Kiew und tauchte wenige Tage später in Südrussland auf (S394). Das Parlament stellte am selben Tag fest, er habe sich „auf verfassungswidrige Weise“ seiner Amtspflichten entzogen, und setzte Neuwahlen für den 25. Mai 2014 an (S390). Russland bezeichnet diesen Machtwechsel bis heute als Staatsstreich (S510).

Die Krim

Wie in Abschnitt 4 dargestellt, übernahm Russland ab dem 27. Februar 2014 die Kontrolle über die Krim. Das OHCHR berichtete im April 2014 von Soldaten in Uniformen ohne Abzeichen, die nach verbreiteter Einschätzung aus Russland kamen (S383). Putin nannte sie Anfang März „örtliche Selbstverteidigungskräfte“ (S394). Ein Jahr später sagte er in einem Dokumentarfilm, er habe angeordnet, Spezialkräfte des Militärgeheimdienstes GRU, Marineinfanterie und Kommandotruppen „unter dem Vorwand“ zu entsenden, die russischen Militäreinrichtungen auf der Krim zu schützen (S394).

Der Krieg im Donbas

Im April 2014 brach im Osten der Ukraine ein bewaffneter Konflikt aus (S401) zwischen der Regierung und Gruppen, die sich als „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk bezeichneten. Igor Girkin, ein russischer Staatsbürger, der unter dem Namen Strelkow die Separatisten im Donbas befehligte, sagte im November 2014: „Ich war derjenige, der den Abzug dieses Krieges gedrückt hat.“ Wäre seine Einheit nicht über die Grenze gekommen, wäre alles „im Sande verlaufen“ (S396).

Russland begründete sein Vorgehen mit dem Schutz der russischsprachigen Bevölkerung. Das OHCHR stellte im April 2014 fest, dass es im Osten einige Angriffe auf ethnische Russen gegeben habe, diese aber „weder systematisch noch weit verbreitet“ gewesen seien; auf der Krim habe es vor dem Referendum keine Belege für Übergriffe gegeben. Stark übertriebene Berichte über Übergriffe ukrainischer Nationalisten seien systematisch genutzt worden, um ein Klima der Angst zu erzeugen; zugleich registrierten Medienbeobachter eine deutliche Zunahme von Propaganda im russischen Fernsehen (S383). Gewalt gab es auch zwischen Anhängern und Gegnern der neuen Regierung. In Odessa kamen am 2. Mai 2014 bei Zusammenstößen zwischen Anhängern der Einheit der Ukraine und Befürwortern einer Föderalisierung 48 Menschen ums Leben; viele erstickten im Gewerkschaftshaus, die meisten Opfer waren Befürworter der Föderalisierung. Das OHCHR stellte fest, dass die Polizei nicht eingriff und die Feuerwehr trotz wiederholter Notrufe erst nach 45 Minuten kam, dass bis dahin nur Aktivisten der Föderalisierungsseite angeklagt worden waren und dass die Ermittlungen unter institutionellen Mängeln und Verfahrensfehlern litten (S385).

Am 17. Juli 2014 wurde über dem umkämpften Gebiet das Passagierflugzeug MH17 der Malaysia Airlines abgeschossen; alle 298 Menschen an Bord starben (S401). Ein internationales Ermittlerteam stellte 2016 fest, dass eine Rakete des Flugabwehrsystems Buk aus einem damals von prorussischen Kämpfern kontrollierten Gebiet abgefeuert worden war; das Startgerät war aus Russland gekommen und dorthin zurückgebracht worden (S402). Ein Gericht in Den Haag verurteilte 2022 Girkin und zwei weitere Männer in Abwesenheit zu lebenslanger Haft und sprach einen vierten frei. Es stellte fest, dass Russland die „Volksrepublik Donezk“ seit Mitte Mai 2014 „insgesamt kontrollierte“ und der Konflikt daher ein internationaler bewaffneter Konflikt war; wer den Abschussbefehl gab, ließ sich nicht klären (S533).

Nach Schätzung des OHCHR wurden in diesem Krieg vom 14. April 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen getötet: mindestens 3.404 Zivilisten, einschließlich der Opfer von MH17, rund 4.400 Angehörige der ukrainischen Streitkräfte und rund 6.500 Mitglieder bewaffneter Gruppen. Die meisten Zivilisten starben 2014 und 2015; 2021 waren es 25 (S386).

Minsk: Ein Waffenstillstand ohne Frieden

Im September 2014 wurde in Minsk ein erstes Protokoll unterzeichnet (S442), im Februar 2015 ein „Maßnahmenpaket“, das der UN-Sicherheitsrat am 17. Februar 2015 billigte. Es sah einen Waffenstillstand, den Abzug schwerer Waffen, Kommunalwahlen nach ukrainischem Recht, eine Verfassungsreform mit Sonderstatus für Teile der Gebiete Donezk und Luhansk und – erst danach – die Rückgabe der Kontrolle über die Grenze an die Ukraine vor (S514). Vollständig umgesetzt wurde es nicht; die Kämpfe forderten bis 2021 weiter Todesopfer (S386). Die frühere Kanzlerin Angela Merkel sagte 2022 der „Zeit“ nach Darstellung der russischen Nachrichtenagentur TASS, Minsk sei ein Versuch gewesen, der Ukraine Zeit zu verschaffen; Putin nannte das enttäuschend (S410). Der Dienst EUvsDisinfo der EU hielt dagegen, Merkel habe damit gemeint, eine sofortige Einnahme der ganzen Ukraine durch Russland zu verhindern; Russland und seine Stellvertreter hätten weder den Waffenstillstand noch den Abzug schwerer Waffen umgesetzt (S411). Der Wortlaut des Interviews selbst war für diesen Bericht nicht zugänglich.

Selenskyj, Normandie-Format und Aufmarsch (2019–2021)

Im Februar 2019 unterzeichnete Präsident Petro Poroschenko eine Verfassungsänderung, die die Ukraine auf die Mitgliedschaft in NATO und EU festlegte (S224). Im selben Jahr trat der Schauspieler und Komiker Wolodymyr Selenskyj zur Präsidentenwahl an, die auf der Krim und in den von bewaffneten Gruppen kontrollierten Teilen des Donbas nicht stattfinden konnte (S538). Als Präsident traf er am 9. Dezember 2019 in Paris Macron, Merkel und Putin im sogenannten Normandie-Format, der Verhandlungsrunde Deutschlands, Frankreichs, Russlands und der Ukraine. Man verständigte sich auf einen vollständigen Waffenstillstand bis Jahresende, einen Gefangenenaustausch „alle gegen alle“ und die Aufnahme der nach dem damaligen deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier benannten Formel zur Umsetzung der politischen Bestimmungen von Minsk in das ukrainische Recht (S307).

Im Frühjahr 2021 verlegte Russland nach Angaben des Informationsdienstes Janes mindestens 14 Kampfverbände aus dem Ural und Sibirien an die ukrainische Grenze und auf die Krim, die möglicherweise größte unangekündigte Truppenbewegung seit 2014. Der stellvertretende Leiter der Kremlverwaltung, Dmitri Kosak, erklärte, Moskau könne seine Bürger in den Separatistengebieten „verteidigen“; dort hatte Russland seit 2019 mehr als 650.000 Pässe ausgegeben (S540). Im Juli 2021 folgte Putins Artikel über die „historische Einheit“ von Russen und Ukrainern (Abschnitt 2), im Dezember 2021 die Vertragsentwürfe, mit denen Moskau vom Westen Sicherheitsgarantien verlangte (Abschnitt 8).

7. Die Vollinvasion (2022–2026)

Der Angriff und das Scheitern vor Kiew

Am 21. Februar 2022 erkannte Russland die „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk als unabhängig an; am 24. Februar begann es von Norden, Osten und Süden eine Invasion, die Putin als „militärische Spezialoperation“ bezeichnete (S336). Die UN-Generalversammlung missbilligte am 2. März 2022 „aufs Schärfste die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine“ als Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und forderte den vollständigen Abzug (S110). Der Internationale Gerichtshof ordnete am 16. März mit 13 zu 2 Stimmen an, Russland müsse seine Militäroperationen sofort aussetzen; Beweise für den russischen Vorwurf, auf ukrainischem Gebiet sei ein Völkermord begangen worden, lagen ihm nicht vor (S112). Russland befolgte die Anordnung nicht.

Der Versuch, Kiew einzukesseln, scheiterte (S152). Beim höchsten Stand im März 2022 hielt Russland rund 27 Prozent des ukrainischen Staatsgebiets (S336). Nach dem Rückzug aus dem Norden wurden die Verbrechen während der Besatzung sichtbar. Das OHCHR dokumentierte in 102 Orten der Regionen Kiew, Tschernihiw und Sumy die Tötung von 441 Zivilisten durch russische Streitkräfte zwischen dem 24. Februar und dem 6. April 2022, allein in Butscha 73 bestätigte Fälle; 57 von 100 näher untersuchten Tötungen stufte es als standrechtliche Hinrichtungen ein (S387). In Mariupol zerstörte ein russischer Angriff am 9. März die Geburtsklinik; eine Mission der OSZE nannte dies ein Kriegsverbrechen. Beim Angriff auf das Theater der Stadt am 16. März, in dem Berichten zufolge bis zu 1.300 Menschen Schutz gesucht hatten, starben nach ihren Angaben rund 300 Menschen; für die russische Darstellung, das ukrainische Asow-Bataillon habe das Gebäude gesprengt, fand die Mission keinen Hinweis. Sie stellte klare Muster von Völkerrechtsverstößen durch russische Streitkräfte fest und äußerte zugleich Bedenken zur Behandlung von Kriegsgefangenen durch die Ukraine (S121).

Annexion und Gegenoffensiven

In der zweiten Jahreshälfte 2022 eroberte die Ukraine in Gegenoffensiven im Gebiet Charkiw und bei Cherson nach einer Schätzung des Institute for the Study of War (ISW) rund 74.000 Quadratkilometer zurück; der russisch kontrollierte Anteil sank auf etwa 19 Prozent (S336). Russland ließ vom 23. bis 27. September 2022 in den besetzten Teilen der Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson „Referenden“ abhalten (S111) und unterzeichnete am 30. September Verträge über ihre Aufnahme. Annektiert wurden die Gebiete in ihren vollen Verwaltungsgrenzen, also rund 18 Prozent der Ukraine, einschließlich großer Teile, die russische Truppen gar nicht kontrollierten (S133). Die Bewohner seien nun „für immer“ russische Staatsbürger, sagte Putin (S138). Die UN-Generalversammlung erklärte die Annexion für völkerrechtlich ungültig (S111).

Seit 2023 ist der Krieg ein Abnutzungskrieg. Im Juni 2023 brach der Kachowka-Staudamm; das UN-Umweltprogramm nannte einen großen Teil der Schäden irreversibel (S124). Am 24. Juni 2023 besetzte die Privatarmee Wagner unter Jewgeni Prigoschin das Militärhauptquartier in Rostow am Don und marschierte Richtung Moskau, brach den Aufstand aber nach wenigen Stunden ab (S135). Russland eroberte Soledar, Bachmut und 2024 Awdijiwka; die Ukraine stieß im selben Jahr überraschend in das russische Gebiet Kursk vor (S336). Im April 2025 bestätigte Russlands Generalstabschef Waleri Gerassimow erstmals, dass nordkoreanische Soldaten bei der Rückeroberung des Gebiets Kursk „erhebliche Hilfe“ geleistet hatten (S131).

Drohnen, Energie und langsame Geländegewinne

Der Krieg wird zunehmend mit Drohnen geführt. Das unabhängige Konfliktbeobachtungsprojekt ACLED zählte 6.000 Luft- und Drohnenangriffe im Jahr 2023, fast 16.000 im Jahr 2024 und mehr als 29.000 im Jahr 2025; die anfangs aus Iran gelieferten Drohnen vom Typ Shahed stellt Russland inzwischen selbst her (S336). Mehr als 1.900 russische Angriffe galten seit Kriegsbeginn der ukrainischen Energieversorgung (S336). Wegen der Angriffe auf die Stromversorgung erließ der Internationale Strafgerichtshof 2024 Haftbefehle gegen den früheren Verteidigungsminister Sergei Schoigu, Generalstabschef Gerassimow und zwei Kommandeure; Angriffe auf die Stromversorgung seit Oktober 2022 wertete er als mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (S119; S120). Bereits im März 2023 hatte er Haftbefehle gegen Putin und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen der mutmaßlich rechtswidrigen Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland erlassen (S118). Ein Haftbefehl ist kein Schuldspruch. Die Ukraine wiederum traf am 1. Juni 2025 mit 117 Drohnen vier Stützpunkte der russischen strategischen Luftwaffe; nach ukrainischen Angaben wurden mehr als 40 Flugzeuge getroffen (S130).

Nach einer Schätzung des Washingtoner Center for Strategic and International Studies (CSIS) eroberte Russland 2024 rund 3.600 und 2025 rund 4.800 Quadratkilometer und kontrollierte Ende 2025 etwa 20 Prozent der Ukraine (S128). Anfang Dezember 2025 meldete Moskau die Einnahme der Stadt Pokrowsk (S337).

Die Opfer

Die UN-Menschenrechtsmission in der Ukraine hatte bis Mitte 2026 mindestens 16.431 getötete Zivilisten, darunter 803 Kinder, und 48.613 Verletzte verifiziert; die tatsächlichen Zahlen seien wahrscheinlich deutlich höher. 87 Prozent der Opfer entfielen auf Gebiete unter ukrainischer Kontrolle (S116; S117).

Militärische Verluste lassen sich nur schätzen; beide Seiten haben nach Einschätzung des CSIS Anreize, Zahlen aus politischen Gründen zu erhöhen oder zu verringern. Das CSIS schätzte im Februar 2026, dass Russland von Februar 2022 bis Dezember 2025 fast 1,2 Millionen Soldaten verlor – Tote, Verwundete und Vermisste –, darunter 275.000 bis 325.000 Tote; die Ukraine 500.000 bis 600.000, darunter 100.000 bis 140.000 Tote (S128). Das russische unabhängige Portal Re:Russia schätzte im März 2025 auf Grundlage der namentlichen Liste von Mediazona und BBC sowie der Auswertung von Erbschaftsregistern 170.000 bis 190.000 russische Gefallene (S127). Alle diese Zahlen sind Schätzungen mit großer Unsicherheit.

8. Warum? Konkurrierende Erklärungen

Warum Russland 2014 die Krim annektierte und 2022 die gesamte Ukraine angriff, ist die umstrittenste Frage dieses Berichts. Die Antworten hängen davon ab, welchen Quellen man Gewicht gibt. Dieser Abschnitt stellt zunächst die offizielle russische Begründung in ihren eigenen Worten dar, dann die wichtigsten Erklärungen der Forschung, und prüft sie an Belegen, die zwischen ihnen unterscheiden können.

Die offizielle russische Begründung

In seiner Rede vom 21. Februar 2022 sagte Putin, die moderne Ukraine sei „vollständig von Russland geschaffen worden, genauer gesagt vom bolschewistischen, kommunistischen Russland“. Er behauptete, die Ukraine wolle eigene Atomwaffen bauen, und erinnerte an die Zusage von 1990, die NATO werde sich „keinen Zoll nach Osten“ ausdehnen (S136). Am 24. Februar nannte er als Ziel der „Spezialoperation“, Menschen zu schützen, die seit acht Jahren „Erniedrigung und Völkermord“ durch das „Kiewer Regime“ ausgesetzt seien, die Ukraine zu „entmilitarisieren und zu entnazifizieren“ und Verantwortliche vor Gericht zu stellen. Die Erweiterung der NATO und ein feindliches „Anti-Russland“ auf „unserem historischen Land“ hätten eine „rote Linie“ überschritten. Eine Besetzung ukrainischen Gebiets sei „nicht unser Plan“ (S137).

Bereits am 17. Dezember 2021 hatte Moskau Vertragsentwürfe veröffentlicht. Die USA sollten sich verpflichten, „eine weitere Osterweiterung“ der NATO zu verhindern und früheren Sowjetrepubliken den Beitritt zu verweigern; mit ihnen sollten sie keine militärische Zusammenarbeit pflegen (S140). Der Entwurf für die NATO hätte Truppen und Waffen in Staaten untersagt, die nach Mai 1997 beigetreten waren, und jede NATO-Militäraktivität in der Ukraine, Osteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien (S143). Die USA und die NATO boten Gespräche über Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen an, hielten aber an der Offenheit der NATO für neue Mitglieder fest (S436). Steven Pifer von der Brookings Institution sah in den unannehmbaren Forderungen und ihrer raschen Veröffentlichung die Gefahr, dass der Kreml eine Ablehnung als Vorwand für einen Angriff suchte, hielt aber auch ein Eröffnungsangebot für möglich (S143).

Einzelne Behauptungen der offiziellen Begründung lassen sich prüfen. Für einen Völkermord an der Bevölkerung des Donbas lagen dem Internationalen Gerichtshof im März 2022 keine Beweise vor (S112); die UN-Menschenrechtsmission hatte schon 2014 festgestellt, dass Angriffe auf Russischsprachige weder systematisch noch weit verbreitet waren (S383), und für 2021 zählte sie im gesamten Konfliktgebiet 25 getötete Zivilisten (S386). Die Behauptung, eine Besetzung sei nicht geplant, steht im Widerspruch zur Annexion von vier Gebieten im September 2022 (S133).

Die Erklärungen der Forschung

Sicherheit und NATO-Erweiterung. Der Politikwissenschaftler John Mearsheimer, ein Vertreter der realistischen Schule, schrieb 2014, die USA und ihre Verbündeten trügen „den größten Teil der Verantwortung“: Die Wurzel des Konflikts sei die NATO-Erweiterung, hinzu kämen die EU-Erweiterung und die westliche Demokratieförderung. Putins Reaktion sei „defensiv, nicht offensiv“; den Sturz Janukowytschs nannte er einen illegalen Umsturz (S145). Eine Studie des amerikanischen Instituts Defense Priorities vertrat 2023 dieselbe Sicht und empfiehlt eine bewaffnete Neutralität der Ukraine (S456). Der britische Politikwissenschaftler Richard Sakwa führt die Krise in seinem Buch „Frontline Ukraine“ auf eine asymmetrische Ordnung nach dem Kalten Krieg zurück, die Russland ausschloss; nach Darstellung eines Rezensenten beschreibt er Russland als Macht, die den Status quo bewahren will, nicht als revisionistischen Staat (S149). Für diese Erklärung spricht, dass Russland die NATO-Erweiterung seit Langem als Bedrohung bezeichnet (S512), dass die NATO der Ukraine 2008 die Mitgliedschaft in Aussicht stellte, ohne ihr einen Weg dorthin zu eröffnen (S094), und dass die Forderungen vom Dezember 2021 um die NATO kreisten (S140). Der ukrainische Unterhändler Dawyd Arachamija sagte 2023, in den Verhandlungen von 2022 sei Neutralität für Russland „das Wichtigste“ gewesen, alles andere nur „Würze“ (S155).

Innenpolitik und Machterhalt. Der Politikwissenschaftler und frühere US-Botschafter in Moskau Michael McFaul hielt Mearsheimer entgegen, Russlands Außenpolitik habe sich „infolge der innenpolitischen Dynamik Russlands“ verändert, nicht wegen amerikanischer Politik (S146). Der Politikwissenschaftler Stephen Sestanovich vom Council on Foreign Relations schrieb, ukrainische Politiker hätten immer wieder betont, eine NATO-Mitgliedschaft stehe nicht auf der Tagesordnung; die Absetzung Janukowytschs durch ein einstimmiges Parlamentsvotum, an dem auch Abgeordnete seiner eigenen Partei teilnahmen, sei kein Putsch gewesen; Mearsheimer widersprach ihm ausdrücklich (S146). Die Politikanalystin Tatiana Stanovaya beschreibt 2026 eine Kriegspolitik, die im Zweifel auf Eskalation und härtere Forderungen setzt (S454).

Imperialer Anspruch und Identität. Eine dritte Deutung sieht den Kern in Putins Sicht, die Ukraine sei kein eigenständiger Staat. Belege dafür sind seine Texte selbst: die These vom „einen Volk“ von 2021, die Aussage, Russland sei „beraubt“ worden (S020), die Rede vom „historischen Land“ (S137) und das Versprechen, die Bewohner der annektierten Gebiete seien „für immer“ Russen (S138). Eine Untersuchung in einer polnischen Fachzeitschrift hielt Mearsheimers Thesen 2022 für ungeeignet, die Angriffe von 2014 und 2022 zu erklären (S148).

Fehleinschätzung. Nach einem Bericht des britischen Royal United Services Institute (RUSI) vom November 2022 plante Russland, die Ukraine binnen zehn Tagen zu erobern, das Land zu besetzen und bis August 2022 zu annektieren; Ziel sei die „Unterwerfung des ukrainischen Staates“ gewesen. Grundlage seien Umfragen des Inlandsgeheimdienstes FSB gewesen, die eine politisch apathische Gesellschaft zeigten. Die Autoren, darunter zwei Beteiligte auf ukrainischer Seite, bezeichnen ihren Bericht selbst als Zeugnis, nicht als wissenschaftliche Studie, weil ihre Quellen geheim sind (S151).

Was die Belege unterscheiden

Einige Tatsachen passen nur schlecht zu einer rein sicherheitspolitischen Erklärung. Als Russland im Februar und März 2014 die Krim übernahm, war die Ukraine seit 2010 per Gesetz blockfrei (S086), und ein NATO-Beitritt stand nach Darstellung Sestanovichs nicht auf der Tagesordnung (S146). Erst im Dezember 2014, nach der Annexion der Krim und dem Beginn der Kämpfe im Donbas, gab das Parlament die Blockfreiheit auf (S547); für den Angriff von 2022 trägt dieses Argument daher nicht allein. Den geplanten NATO-Beitritt Finnlands, eines direkten Nachbarn Russlands, kommentierte Putin 2022 mit dem Satz, mit Finnland und Schweden gebe es „nicht solche Probleme wie mit der Ukraine“ und keine territorialen Streitfragen (S441); auf den Beitritt 2023 folgten Ankündigungen von „Gegenmaßnahmen“, aber kein Krieg (S437). Realistische Autoren halten entgegen, Russland habe nach den Rückschlägen in der Ukraine und angesichts westlicher Sicherheitszusagen an Finnland und Schweden keinen Krieg mit der NATO riskieren können (S456). Russland annektierte 2022 Gebiete, die es nicht kontrollierte (S133), und verlangte im Juni 2024 als Bedingung für eine Waffenruhe den Abzug der ukrainischen Armee aus diesen Gebieten in ihren vollen Grenzen, dazu Neutralität, „Entmilitarisierung und Entnazifizierung“ und die Aufhebung der Sanktionen (S511). Solche Gebietsforderungen gehen über das hinaus, was sich allein mit Sicherheitsinteressen begründen ließe.

Andere Tatsachen stützen die Sicherheitsdeutung. In Istanbul verhandelten beide Seiten im März und April 2022 über eine dauerhaft neutrale Ukraine mit internationalen Sicherheitsgarantien, bei der die Krim-Frage 15 Jahre lang offenbleiben sollte (S152). Zugleich verlangte Russland bis Mitte April ein Vetorecht über diese Garantien und eine Obergrenze von 85.000 Soldaten für die ukrainische Armee, die Ukraine wollte 250.000 (S152).

Auch Entscheidungen der Ukraine und des Westens gehören zur Erklärung. Die NATO versprach 2008 eine Mitgliedschaft, die sie nicht verwirklichte (S094); die Ukraine legte sich 2019 in ihrer Verfassung auf die NATO fest (S224); die westlichen Staaten lehnten Ende 2021 den Kern der russischen Forderungen ab (S436). Warum die Gespräche von 2022 scheiterten, ist umstritten. Samuel Charap (RAND Corporation) und Sergey Radchenko (Johns Hopkins University) nennen mehrere Gründe – die Zurückhaltung des Westens, die Empörung nach Butscha, die wachsende Zuversicht Kiews nach dem russischen Rückzug und zu ehrgeizige Ziele – und finden keinen einzelnen „rauchenden Colt“ (S152). Putin macht den damaligen britischen Premierminister Boris Johnson verantwortlich, der das als „völligen Unsinn“ zurückweist (S152; S157). Arachamija bestätigte, dass Johnson nach Istanbul zum Weiterkämpfen geraten habe, bestritt aber, dass er Kiew dazu gezwungen habe; als Gründe nannte er die verfassungsrechtliche Festlegung auf die NATO und fehlendes Vertrauen in russische Zusagen (S155).

Bewertung

Die Erklärungen schließen einander nicht aus. Nach Einschätzung dieses Berichts stützen die Belege am stärksten eine Kombination: Russland lehnt eine westliche Bindung der Ukraine seit Langem als Bedrohung ab, doch seine Gebietsforderungen, der von RUSI beschriebene Plan einer Unterwerfung des ukrainischen Staates und Putins eigene Aussagen über die Ukraine als „historisches Land“ weisen darüber hinaus auf den Anspruch, über die Ukraine zu bestimmen. Innenpolitische Motive und eine gravierende Fehleinschätzung des ukrainischen Widerstands kamen hinzu. Entscheidungen des Westens und der Ukraine – die Beitrittszusage von 2008 ohne Weg dorthin, die Verfassungsänderung von 2019, die Ablehnung der russischen Forderungen Ende 2021 – erklären den Zeitpunkt der Eskalation mit, nicht aber den Angriff selbst. Die Sicherheitsdeutung allein erklärt nicht, warum Russland 2014 die Krim übernahm, als ein NATO-Beitritt der Ukraine nicht auf der Tagesordnung stand, und 2022 Gebiete annektierte, die es nicht hielt; die imperiale Deutung allein erklärt nicht, warum Russland in Istanbul über eine Einigung ohne Anerkennung der Krim verhandelte. Diese Einschätzung gilt mit mittlerer Sicherheit. Sie würde sich ändern, wenn interne russische Dokumente zugänglich würden, die zeigen, welche Ziele die Führung tatsächlich verfolgte.

9. Wer die Ukraine unterstützt – wie und warum

Die Ukraine wird von Dutzenden Staaten unterstützt – das Kieler Institut für Weltwirtschaft erfasst 41 Geberländer (S161) –: mit Waffen, Geld, humanitärer Hilfe, Sanktionen gegen Russland und der Aufnahme von Flüchtlingen. Wie viel das ist, hängt von der Zählweise ab. Das Kieler Institut unterscheidet zwischen Zusagen und „zugewiesener“ Hilfe, also Hilfe, die geliefert oder in konkreten Paketen für die Lieferung vorgesehen ist; Waffen bewertet es zu Marktpreisen und im Zweifel eher hoch (S166; S162).

Von Amerika zu Europa

Bis Mai 2024 hatten die USA Militärhilfe von mehr als 52 Milliarden Dollar zugesagt. Finanziert wurde sie vor allem durch Nachtragshaushalte; ein großer Teil diente dazu, Bestände des Pentagons aufzufüllen, die an die Ukraine abgegeben worden waren, oder Aufträge an die amerikanische Rüstungsindustrie zu bezahlen (S171). Unter Präsident Donald Trump änderte sich das. Nach einem öffentlichen Streit mit Selenskyj im Oval Office setzte Washington Anfang März 2025 Waffenlieferungen und den Austausch von Geheimdienstinformationen vorübergehend aus (S188; S189). Am 30. April 2025 unterzeichneten beide Staaten ein Abkommen über einen gemeinsamen Wiederaufbaufonds (S172); die Ukraine behält danach das volle Eigentum an ihren Bodenschätzen, der Fonds wird paritätisch verwaltet (S173). Seit Juli 2025 kaufen europäische und andere Verbündete über den NATO-Mechanismus PURL (Prioritized Ukraine Requirements List, eine Liste vorrangig benötigter Ausrüstung) amerikanische Waffen für die Ukraine; bis Juli 2026 zahlten 29 Staaten 6,7 Milliarden Dollar ein (S175).

Nach dem Kieler Institut fiel die amerikanische Hilfe 2025 um 99 Prozent. Europa erhöhte seine Zuweisungen gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 um 59 Prozent bei Finanz- und humanitärer Hilfe und um 67 Prozent bei Militärhilfe, sodass die Gesamthilfe etwa auf dem Niveau der Vorjahre blieb. Die Militärhilfe konzentriert sich auf wenige Staaten: Nord- und Westeuropa, vor allem Skandinavien, Deutschland und Großbritannien, leisteten rund 95 Prozent (S543). Im ersten Halbjahr 2026 kauften europäische Geber für mindestens 3 Milliarden Euro Militärhilfe bei amerikanischen Rüstungsfirmen; die Finanz- und humanitäre Hilfe lag im Monatsdurchschnitt 41 Prozent unter dem Vorjahr (S542).

Die Europäische Union

Nach eigenen Angaben haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine seit 2022 mit 193,3 Milliarden Euro unterstützt (S180). Dazu gehören die „Ukraine-Fazilität“ mit bis zu 50 Milliarden Euro für 2024 bis 2027 (S167) und 6,4 Milliarden Euro für Waffen aus der Europäischen Friedensfazilität (S178). Die G7-Staaten, die Gruppe der sieben großen westlichen Industrieländer, vereinbarten im Oktober 2024 Kredite von rund 50 Milliarden Dollar, die aus Erträgen des eingefrorenen russischen Staatsvermögens zurückgezahlt werden (S183). Weiter gingen die Europäer nicht: Im Dezember 2025 scheiterte ein „Reparationskredit“, der das eingefrorene Vermögen selbst genutzt hätte, unter anderem am Widerstand Belgiens. Stattdessen beschloss der Europäische Rat einen zinslosen Kredit von 90 Milliarden Euro für 2026 und 2027, finanziert durch gemeinsame EU-Schulden; Tschechien, die Slowakei und Ungarn wurden von den Garantien ausgenommen (S475). Die Auszahlung ist an Bedingungen geknüpft, darunter Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung (S476).

Flüchtlinge

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks lebten im Dezember 2025 weltweit 5,86 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, davon rund 5,3 Millionen in Europa; 3,7 Millionen Menschen waren innerhalb des Landes vertrieben (S186). Ende Januar 2026 hatten 4,38 Millionen Menschen aus der Ukraine vorübergehenden Schutz in der EU, die meisten in Deutschland (1,26 Millionen), Polen (966.000) und Tschechien (397.000) (S187).

Motive

Die Unterstützer begründen ihre Hilfe mit dem Schutz der Souveränität der Ukraine und der eigenen Sicherheit. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach am 27. Februar 2022 von einer „Zeitenwende“: Wer Putins Texte lese, könne nicht mehr bezweifeln, dass er „ein russisches Imperium errichten“ wolle. Er kündigte ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr an (S235). Deutschland hat die Ukraine nach Kieler Zahlen bisher mit rund 25 Milliarden Euro unterstützt und plant für 2026 Militärhilfe von 11,5 Milliarden Euro (S236). Neben diesen erklärten Motiven nennen Analysten Eigeninteressen: Ein erheblicher Teil des Geldes wird in den Geberländern ausgegeben (Abschnitt 13), und das Washingtoner CSIS sah in der Ukraine-Hilfe 2024 die größte Chance seit dem Zweiten Weltkrieg, die amerikanische Rüstungsindustrie zu stärken (S287). Unter Präsident Trump rückten die USA das Ende der Kämpfe und die Stabilität im Verhältnis zu Russland in den Vordergrund (Abschnitt 11). Die Beweggründe weiterer Geber, etwa Polens und der baltischen Staaten, wertet dieser Bericht nicht gesondert aus.

  • USA: über 52 Mrd. Dollar Militärhilfe zugesagt; 2025 Rückgang um 99 %; seither Verkauf über PURL; Stand: Mai 2024 (S171); 2025 (S543)
  • EU und Mitgliedstaaten: 193,3 Mrd. Euro insgesamt, 90-Mrd.-Kredit für 2026–27; Stand: Jan. 2026 (S180); Apr. 2026 (S476)
  • G7: rund 50 Mrd. Dollar Kredite aus Erträgen russischer Vermögen; Stand: Okt. 2024 (S183)
  • NATO-Staaten über PURL: 6,7 Mrd. Dollar für US-Waffen; Stand: Juli 2026 (S175)
  • Deutschland: rund 25 Mrd. Euro; 11,5 Mrd. Euro Militärhilfe 2026 geplant; Stand: Mai 2026 (S236)
  • Aufnahmeländer: 4,38 Mio. Menschen mit Schutzstatus in der EU; Stand: Jan. 2026 (S187)

10. Wer Russland unterstützt – wie und warum

Russland hat weniger Unterstützer als die Ukraine, aber einige besonders wichtige.

Nordkorea liefert Munition, Raketen und Soldaten. Das Multilaterale Sanktionsüberwachungsteam, ein Zusammenschluss von Staaten, der die UN-Sanktionen gegen Nordkorea verfolgt, berichtete im Mai 2025, Nordkorea habe allein 2024 bis zu neun Millionen Schuss Artillerie- und Raketenmunition sowie mindestens 100 ballistische Raketen geliefert, die auf die Ukraine abgefeuert wurden, und Ende 2024 mehr als 11.000 Soldaten entsandt. Russland lieferte im Gegenzug unter anderem Luftabwehrsysteme; beides verstößt gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats (S191). Nach ukrainischen und südkoreanischen Schätzungen kamen insgesamt 14.000 bis 15.000 nordkoreanische Soldaten in das Gebiet Kursk; 2026 begann eine nordkoreanische Raketeneinheit, sich im Westen Russlands einzurichten (S496). Der Vertrag beider Staaten vom Juni 2024 verpflichtet sie, einander bei einem bewaffneten Angriff „unverzüglich militärische und andere Hilfe“ zu leisten (S193).

Iran lieferte Kampfdrohnen vom Typ Shahed, deren Produktion inzwischen in Alabuga in Tatarstan stattfindet; geplant waren dort 6.000 Drohnen bis September 2025 (S199). Im September 2024 warfen die USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland Iran vor, auch Kurzstreckenraketen geliefert zu haben; Teheran nannte das „völlig haltlos und falsch“ und erklärt, Drohnen nur Monate vor dem Krieg verkauft zu haben (S201). Der russisch-iranische Vertrag vom Januar 2025 enthält keine Beistandspflicht, sondern nur die Zusage, einen Angreifer des anderen nicht zu unterstützen (S196).

China: Die ausgewerteten Quellen belegen keine chinesischen Waffenlieferungen. China ist aber der wichtigste Lieferant von Gütern, die zivil wie militärisch nutzbar sind. Eine Kommission des US-Kongresses schätzt, dass 2023 der größte Teil der für die russische Waffenproduktion besonders wichtigen Güter aus China stammte, nach manchen Schätzungen bis zu 89 Prozent (S203). US-Regierungsvertreter sprachen 2024 von einer „systematischen“ chinesischen Unterstützung der russischen Kriegsanstrengungen (S206). Eine offizielle chinesische Stellungnahme zu diesen Lieferungen enthalten die ausgewerteten Quellen nicht; nach Einschätzung der Carnegie-Stiftung erlaubt die Lieferung von Bauteilen statt fertiger Waffen China, eine Unterstützung Russlands glaubhaft abzustreiten (S206). Nach Berechnungen der Kyiv School of Economics zahlte Russland 2025 für solche Güter aus China einen Aufschlag von rund 300 Prozent (S208). Politisch hatten beide Staaten am 4. Februar 2022, drei Wochen vor der Invasion, erklärt, ihre Freundschaft kenne „keine Grenzen“, und sich gegen eine weitere NATO-Erweiterung ausgesprochen (S513).

Käufer russischer Energie finanzieren den Krieg indirekt. Nach Daten des Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA) kaufte China von Dezember 2022 bis Dezember 2025 47 Prozent der russischen Rohölexporte, Indien 38 Prozent, die Türkei und die EU je 6 Prozent; im Dezember 2025 nahm Russland mit fossilen Brennstoffen 500 Millionen Euro pro Tag ein (S212). Ein Teil des Öls wird mit einer „Schattenflotte“ aus meist alten Tankern an den Sanktionen vorbei transportiert; nach dem Institut der Kyiv School of Economics liefen allein im August 2025 155 solcher Tanker aus russischen Häfen aus, 86 Prozent davon älter als 15 Jahre (S213). Der Anteil russischen Öls an Indiens Importen stieg von etwa 2,5 Prozent vor dem Krieg auf rund 36 Prozent; die USA belegten Indien deshalb am 27. August 2025 wegen dieser Ölkäufe mit einem zusätzlichen Zoll von 25 Prozent, der zu einem bereits geltenden allgemeinen Zoll von 25 Prozent hinzukam, und verhängten im Oktober 2025 Sanktionen gegen die russischen Ölkonzerne Rosneft und Lukoil (S214). Über Nachbarstaaten wie Kirgisistan gelangen sanktionierte westliche Güter nach Russland; die EU hat deshalb Banken in Zentralasien auf ihre Sanktionsliste gesetzt (S501).

Balkendiagramm: Anteile an den russischen Rohölexporten von Dezember 2022 bis Dezember 2025 – China 47 Prozent, Indien 38, Türkei 6, EU 6, übrige Käufer 3

Belarus ließ Russland Anfang 2022 über sein Gebiet in den Norden der Ukraine vorstoßen; im Juni 2023 kündigte Putin die Stationierung taktischer Atomwaffen in Belarus an (S211).

Die Motive unterscheiden sich. Nordkorea erhält Luftabwehr und militärische Erfahrung (S191), China teilt mit Russland die Ablehnung der NATO-Erweiterung (S513), und Indien begründet seine Ölkäufe mit Versorgungsinteressen; Premierminister Modi forderte Putin zugleich im August 2026 auf, vom „endlosen Krieg“ zu seinem Ende zu kommen (S495).

11. Geopolitische Ziele

Russland sieht sich in seiner Nationalen Sicherheitsstrategie von 2021 durch westliche „Hegemonie“ und Versuche bedroht, es zu isolieren und „traditionelle Werte“ zu verwässern (S219). Seine Bedingungen für ein Kriegsende – Neutralität der Ukraine, Abtretung von vier Gebieten in vollen Grenzen, „Entmilitarisierung“ und Aufhebung der Sanktionen – sind in Abschnitt 8 dargestellt (S511).

Die Ukraine verlangt in ihrer „Friedensformel“ von 2022 die Wiederherstellung ihrer international anerkannten Grenzen, den Abzug aller russischen Truppen, ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression, Entschädigung und Sicherheitsgarantien bis zu einem NATO-Beitritt (S226); die Mitgliedschaft in EU und NATO ist seit 2019 in ihrer Verfassung verankert (S224).

Die USA erklären in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie vom Dezember 2025 eine rasche Beendigung der Kämpfe und die Wiederherstellung „strategischer Stabilität“ mit Russland zum Kerninteresse. Europa solle die „Hauptverantwortung“ für seine Verteidigung übernehmen, und die NATO solle nicht mehr als „ständig wachsendes Bündnis“ wahrgenommen werden. Die Brookings Institution merkt an, dass das Dokument Russlands Verantwortung für die Aggression nicht erwähnt (S229; S230).

Die Europäer haben ihre Verteidigungspolitik neu ausgerichtet. Die EU will mit dem Programm „ReArm Europe“ bis zu 800 Milliarden Euro für Verteidigung mobilisieren (S232). In einer „Koalition der Willigen“ sagten im September 2025 26 Staaten zu, sich nach einem Waffenstillstand an einer Schutztruppe am Boden, zur See oder in der Luft zu beteiligen (S238). Bei einem Treffen dieser Koalition im Januar 2026 in Paris sagten Frankreich und Großbritannien zu, nach einem Waffenstillstand Truppen in die Ukraine zu entsenden; die USA unterstützen Sicherheitsgarantien und sollen die Überwachung einer Waffenruhe leiten (S239). Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán lehnt dagegen einen EU-Beitritt der Ukraine ab, weil er den Krieg in die EU tragen würde, und blockierte Anfang 2026 zeitweise den EU-Kredit (S462; S461). Der slowakische Regierungschef Robert Fico nannte die Ukraine 2023 „eines der korruptesten Länder der Welt“ (S460).

China fordert in seinem Positionspapier vom Februar 2023 die Achtung der Souveränität aller Staaten, zugleich aber den Verzicht auf „Mentalität des Kalten Krieges“ und auf die Erweiterung von Militärblöcken; es lehnt einseitige Sanktionen ab (S241). Die Türkei schloss im Februar 2022 die Meerengen für Kriegsschiffe, vermittelte 2022 die einzigen direkten Gespräche und das Getreideabkommen und pflegt zugleich eine „gesteuerte Zusammenarbeit“ mit Russland (S243).

12. Was Ukrainer und Russen denken

Umfragen im Krieg sind schwierig. In der Ukraine werden nur Menschen in den von der Regierung kontrollierten Gebieten befragt (S485); in Russland fürchten viele Befragte, sich politisch zu äußern (S267). Die folgenden Zahlen sind deshalb als Hinweise auf Stimmungen und Trends zu lesen, nicht als genaue Messung.

Ukraine

Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist gewachsen, bleibt aber begrenzt. In den Telefonumfragen des Kyiv International Institute of Sociology (KIIS) lehnten im Februar 2023 noch 87 Prozent jede Gebietsabtretung ab (S246). Im Mai und Juni 2025 waren 52 Prozent kategorisch gegen territoriale Zugeständnisse, 38 Prozent bereit, gewisse Gebietsverluste hinzunehmen (S485). Einen Rückzug aus dem restlichen Donbas im Austausch gegen Sicherheitsgarantien der USA und Europas hielten Mitte Februar 2026 57 Prozent für kategorisch unannehmbar, 36 Prozent würden ihn hinnehmen (S486). Wie stark die Formulierung zählt, zeigte eine KIIS-Umfrage von Anfang März 2026: Einem Abkommen, das neben „territorialen Kompromissen“ auch einen EU-Beitritt 2027, verlässliche Sicherheitsgarantien und Wiederaufbau vorsieht, würden 61 Prozent zustimmen und 10 Prozent nicht; die übrigen würden nicht abstimmen oder hatten sich nicht entschieden (S486). Nach Gallup wollten im Juli 2025 69 Prozent ein möglichst schnelles Verhandlungsende und 24 Prozent weiterkämpfen bis zum Sieg – 2022 war das Verhältnis fast umgekehrt (S258). Präsident Selenskyj vertrauten Anfang September 2026 54 Prozent, 41 Prozent nicht (S487).

Balkendiagramm: Ukrainer, die weiterkämpfen wollen, und Ukrainer, die ein möglichst schnelles Verhandlungsende wollen, in den Gallup-Umfragen 2022 und Juli 2025

Russland

Das unabhängige Lewada-Zentrum, das als „ausländischer Agent“ Einschränkungen unterliegt (S267), ermittelte im August 2026, dass 68 Prozent die Handlungen der russischen Streitkräfte in der Ukraine unterstützen und 21 Prozent nicht. 59 Prozent befürworten Friedensverhandlungen, acht Punkte weniger als im Februar, 31 Prozent die Fortsetzung der Kämpfe; 55 Prozent erwarten, dass der Krieg noch länger als ein Jahr dauert (S489). Auf eine andere Frage antworteten im Januar 2026 ebenfalls 59 Prozent, Russland solle seine Angriffe verstärken, falls kein Frieden möglich sei, 21 Prozent sprachen sich für Zugeständnisse aus (S491). Einem von Putin unterzeichneten Friedensabkommen würden nach einer Umfrage von Russian Field 83 Prozent zustimmen; als zwingende Bedingungen nannten Mehrheiten die Anerkennung des Donbas als russisch, den Verzicht der Ukraine auf die NATO und die Aufhebung der Sanktionen (S263).

Wie belastbar solche Zahlen sind, ist umstritten. Das Projekt „Chronicles“ zählt nur Befragte als „konsequente Kriegsbefürworter“, die den Krieg unterstützen, einen Rückzug ohne Erreichen der Kriegsziele ablehnen und dem Militär im Haushalt Vorrang geben; ihr Anteil lag zwischen Februar 2023 und Januar 2024 bei 12 bis 22 Prozent (S269). Forscher verweisen auf sozial erwünschte Antworten und die Angst, sich politisch zu äußern: In einer Lewada-Umfrage gaben 26 Prozent an, Angst vor politischen Fragen zu haben (S267; S274).

13. Korruption, Kontrolle des Geldes und wer am Krieg verdient

Über Korruption im Zusammenhang mit dem Krieg wird viel behauptet. Dieser Abschnitt trennt vier Fragen, die in der öffentlichen Debatte oft vermischt werden: Wohin fließt das Geld? Was haben Kontrollbehörden festgestellt? Welche Korruptionsfälle sind belegt – in der Ukraine wie in Russland? Und wer verdient legal am Krieg? Korruption bezeichnet dabei den Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil; ein Verdacht oder eine Anklage ist kein Urteil.

Wohin das Geld fließt

Am 2. Februar 2025 sagte Präsident Selenskyj, die Ukraine habe von rund 175 Milliarden Dollar amerikanischer Hilfe nur etwa 75 Milliarden erhalten. Die Frage nach den „fehlenden 100 Milliarden“ beantwortete das Center for Strategic and International Studies (CSIS) so: Der Kongress bewilligte 175,2 Milliarden Dollar „infolge des Krieges“, doch 90 Prozent der Militärhilfe und rund 60 Prozent aller Mittel werden in den USA selbst ausgegeben, etwa 25 Prozent in der Ukraine und 15 Prozent weltweit – für den Ersatz abgegebener Waffen, die Ausbildung ukrainischer Soldaten, die Verstärkung amerikanischer Truppen in Europa und humanitäre Hilfe. Es fehle „kein Geld“, schrieb der CSIS-Analyst Mark F. Cancian (S286). Der Forschungsdienst des Kongresses nennt 45,8 Milliarden Dollar für den Ersatz an die Ukraine abgegebener Bestände und 31,8 Milliarden für neue Waffen; finanziert wurden damit etwa Munitionsfabriken in Texas, Pennsylvania und Iowa und ein Auftrag über 4,5 Milliarden Dollar an Lockheed Martin für Patriot-Raketen (S288).

Die Budgethilfe, mit der die Ukraine Gehälter und Renten zahlt, läuft zu einem großen Teil über das PEACE-Projekt der Weltbank. Es hatte bis 2025 mehr als 41 Milliarden Dollar ausgezahlt, davon 32 Milliarden aus den USA. Die Weltbank erstattet nur Ausgaben, die sie als förderfähig geprüft hat, und lässt die Abrechnungen von einer unabhängigen Prüfgesellschaft kontrollieren (S283). Auch die EU knüpft ihre Kredite an Reformen und Korruptionsbekämpfung (S476).

Was die Kontrolleure fanden

Der Generalinspekteur des Pentagons stellte im Januar 2024 fest, dass die Seriennummern-Inventur für Waffen im Wert von 1,005 Milliarden Dollar – 59 Prozent der besonders zu überwachenden Lieferungen – im Rückstand war. Ob Waffen abgezweigt wurden, habe außerhalb des Prüfauftrags gelegen (S277). Ein hochrangiger Pentagon-Vertreter hatte im Februar 2023 vor dem Kongress erklärt, die USA gingen nicht davon aus, dass Waffen abgezweigt würden (S472). Ein Beitrag für das Washingtoner Center for International Policy hielt 2024 fest, es gebe keine Belege für eine Abzweigung durch kriminelle Aktivitäten; das Risiko könne aber nach dem Ende der Kämpfe steigen (S473). Behauptungen, westliche Waffen würden in großem Stil auf dem Schwarzmarkt verkauft, stützen die ausgewerteten Prüfberichte damit nicht; lückenlos belegt ist der Verbleib aller Waffen aber auch nicht.

Belegte Korruptionsfälle in der Ukraine

Korruption ist in der Ukraine ein altes Problem; der Europäische Rechnungshof bescheinigte den EU-Programmen gegen große Korruption 2021 „noch unzureichende Ergebnisse“ (S282). Auch im Krieg wurden große Fälle aufgedeckt. 2023 bestätigte der ukrainische Rechnungshof, dass das Verteidigungsministerium Lebensmittel zu überhöhten Preisen eingekauft hatte, und bezifferte die unwirtschaftlich verwendeten Mittel auf 7,4 Milliarden Hrywnja (die ukrainische Währung), rund 205 Millionen Dollar (S296). Im Januar 2024 erhob der Geheimdienst SBU gegen fünf Personen den Verdacht, rund 1,5 Milliarden Hrywnja veruntreut zu haben, die für Mörsergranaten des Unternehmens Lwiwer Arsenal bestimmt waren (S297). Im August 2023 entließ Selenskyj alle regionalen Leiter der Rekrutierungsbehörden, nachdem Hinweise auf Bereicherung und auf Hilfe für wehrpflichtige Männer bei der illegalen Ausreise aufgetaucht waren (S298).

Der bisher größte Fall wurde im November 2025 bekannt. Das Nationale Antikorruptionsbüro NABU ermittelte in der „Operation Midas“ gegen ein Netzwerk im staatlichen Atomkonzern Energoatom, das von Lieferanten 10 bis 15 Prozent der Auftragswerte erpresst haben soll; mindestens 100 Millionen Dollar seien so veruntreut worden. Der mutmaßliche Organisator, Selenskyjs früherer Geschäftspartner Tymur Mindytsch, verließ das Land Stunden vor den Durchsuchungen; sieben Personen wurden angeklagt (S289). Justizminister Herman Haluschtschenko und Energieministerin Switlana Hryntschuk mussten gehen (S291). Am 28. November 2025 trat der Leiter des Präsidialamts, Andrij Jermak, nach einer Durchsuchung zurück; angeklagt war er zu diesem Zeitpunkt nicht (S290).

Wie belastbar die ukrainischen Kontrollinstitutionen sind, zeigte sich im Juli 2025. Am 22. Juli beschloss das Parlament ein Gesetz, das NABU und die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft dem Generalstaatsanwalt unterstellte. Nach Protesten in vielen Städten und „tiefer Besorgnis“ der EU-Kommission stellte das Parlament ihre Unabhängigkeit am 31. Juli ohne Gegenstimme wieder her (S293; S467).

Korruption in Russland

Auch in Russland wurden große Korruptionsfälle im Militär bekannt. Ein Moskauer Gericht verurteilte den früheren stellvertretenden Verteidigungsminister Timur Iwanow am 1. Juli 2025 wegen Unterschlagung und Geldwäsche zu 13 Jahren Haft; die Rechercheplattform OCCRP sieht darin einen Teil einer breiteren Säuberung im Verteidigungsministerium (S294; S295). Putin selbst räumte im Juni 2023 ein, der Staat habe der Söldnertruppe Wagner binnen eines Jahres mehr als 86 Milliarden Rubel gezahlt und Prigoschins Cateringfirma habe 80 Milliarden Rubel mit der Versorgung der Armee verdient: Er hoffe, „dass niemand etwas gestohlen hat, oder jedenfalls nicht viel“ (S457). Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International erreicht Russland 22 von 100 Punkten und Rang 157 von 182 Staaten (S545).

Zu den größten legalen Gewinnern gehören Rüstungsunternehmen auf beiden Seiten; eine Rangfolge aller Profiteure lässt sich aus den Quellen nicht ableiten. Nach dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI stiegen die Rüstungsumsätze der 100 größten Hersteller 2024 um 5,9 Prozent auf den Rekordwert von 679 Milliarden Dollar. Europäische Firmen legten um 13 Prozent auf 151 Milliarden Dollar zu, was SIPRI mit dem Krieg in der Ukraine und der wahrgenommenen Bedrohung durch Russland erklärt; amerikanische Firmen um 3,8 Prozent auf 334 Milliarden Dollar; die russischen Konzerne Rostec und United Shipbuilding um 23 Prozent auf 31,2 Milliarden Dollar, der ukrainische Staatskonzern um 41 Prozent auf 3 Milliarden Dollar (S299; S300). Zum Vergleich: Russland nahm im Dezember 2025 mit dem Export fossiler Brennstoffe rund 500 Millionen Euro pro Tag ein (S212); daran verdienen auch Zwischenhändler, Käufer verbilligten Öls und Betreiber der „Schattenflotte“ (Abschnitt 10).

Wer Bedenken äußerte

Kritik an der Verwendung der Hilfe kam vor allem aus drei Richtungen. Der slowakische Regierungschef Robert Fico nannte die Ukraine 2023 „eines der korruptesten Länder der Welt“ und forderte Garantien gegen Veruntreuung (S460); Ungarns Viktor Orbán begründet seine Ablehnung eines EU-Beitritts auch mit Korruption (S462). In den USA forderte FBI-Direktor Kash Patel im März 2025 den Kongress auf zu untersuchen, „wohin dieses Geld gegangen ist“ (S465). Die EU-Kommission und die G7-Botschafter wiederum setzten sich im Juli 2025 für die Unabhängigkeit der ukrainischen Antikorruptionsbehörden ein (S467; S470).

Nach Einschätzung dieses Berichts ergibt sich daraus: Korruption ist in beiden Ländern ein ernstes Problem. Für die Behauptung, der größte Teil der westlichen Hilfe sei in der Ukraine verschwunden, fanden sich in den ausgewerteten Prüfberichten keine Belege; der größte Teil der amerikanischen Hilfe wurde gar nicht in der Ukraine ausgegeben. Belegt sind dagegen einzelne große Fälle, die ukrainische Behörden selbst aufgedeckt haben – was sowohl das Ausmaß des Problems als auch die Wirksamkeit der Kontrolle zeigt.

14. Diplomatie 2014–2026: Wer mit wem sprach und mit welchem Ergebnis

  • 17. April 2014 – Genf: USA, EU, Ukraine, Russland: Entwaffnung illegaler Gruppen, Amnestie, Verfassungsprozess vereinbart; Russland sah sich nicht gebunden (S303; S305)
  • Sept. 2014 / Febr. 2015 – Minsk: Trilaterale Kontaktgruppe (Ukraine, Russland, OSZE), Normandie-Format: Waffenstillstand und Maßnahmenpaket; nie vollständig umgesetzt (S514)
  • 9. Dez. 2019 – Paris: Macron, Merkel, Putin, Selenskyj: Gefangenenaustausch, Waffenruhe bis Jahresende (S307)
  • März–Mai 2022 – Belarus, Istanbul: Russland, Ukraine: Kommuniqué zu Neutralität; Abbruch bis 17. Mai 2022 (S152; S310)
  • Juli 2022 – Juli 2023 – UN, Türkei: Getreideabkommen: rund 33 Mio. Tonnen exportiert; Russland ließ es auslaufen (S313; S312)
  • seit 2022 – VAE, Türkei u. a.: Gefangenenaustausch: bis Sept. 2024 allein über die VAE 1.994 Gefangene (S316)
  • 15.–16. Juni 2024 – Bürgenstock: Gipfel ohne Russland: Kommuniqué zu Atomsicherheit, Ernährung, Gefangenen (S317)
  • 18. Febr. 2025 – Riad: USA und Russland: erste direkte Gespräche, ohne die Ukraine (S319)
  • 11. März 2025 – Dschidda: USA und Ukraine: Ukraine akzeptiert 30-tägige Waffenruhe, sofern Russland mitzieht; Putin stimmt im Grundsatz zu, stellt aber Bedingungen (S320; S323)
  • Mai–Juli 2025 – Istanbul: Russland, Ukraine: Gefangenenaustausch, keine Waffenruhe (S324; S325)
  • 15. Aug. 2025 – Anchorage: Trump, Putin: keine Waffenruhe (S326; S327)
  • Nov.–Dez. 2025 – US-Plan mit 28, später rund 20 Punkten: Verhandlungen in Genf, Moskau; kein Abkommen (S328; S330)
  • 6. Jan. 2026 – Paris: „Koalition der Willigen“: Sicherheitsgarantien für die Zeit nach einer Waffenruhe (S449)
  • Febr. 2026 – Abu Dhabi, Genf: USA, Ukraine, Russland: Fortschritte in Einzelfragen, keine Einigung (S445)
  • Sept. 2026 – US-Gesandte in Moskau und Kiew: Dreiergespräche für Oktober 2026 grundsätzlich vereinbart (S345)

Die Übersicht erfasst Gesprächsformate mit veröffentlichten Ergebnissen; Vermittlungsangebote einzelner Staaten ohne solche Ergebnisse wertet dieser Bericht nicht einzeln aus.

Seit 2014 haben die Konfliktparteien und Dritte in immer neuen Formaten verhandelt. Nach der Annexion der Krim vereinbarten die USA, die EU, die Ukraine und Russland im April 2014 in Genf die Entwaffnung illegaler Gruppen; Russland verstand sich nach Einschätzung des OSW jedoch nicht als gebundene Partei (S305). Die Minsker Vereinbarungen von 2014 und 2015 brachten einen brüchigen Waffenstillstand, aber keine politische Lösung (Abschnitt 6).

Nach der Invasion verhandelten beide Seiten im Frühjahr 2022 direkt (Abschnitt 8). Russlands Außenminister Sergei Lawrow warf der Ukraine im April 2022 vor, von den in Istanbul eingegangenen Verpflichtungen abzurücken, und nannte die Berichte aus Butscha eine „Provokation“ (S311). Nach einer Analyse der Stiftung Wissenschaft und Politik blieben beide Seiten bei den Sicherheitsgarantien und beim Status von Krim und Donbas unvereinbar; bis zum 17. Mai 2022 zogen sich beide offiziell zurück (S310). Erfolgreich war dagegen das von den UN und der Türkei vermittelte Getreideabkommen: Bis Juli 2023 wurden rund 33 Millionen Tonnen Güter über drei ukrainische Häfen ausgeführt, bevor Russland das Abkommen auslaufen ließ und unter anderem die Wiederanbindung seiner Landwirtschaftsbank an das Zahlungssystem SWIFT verlangte (S313).

Unter Präsident Trump verlagerte sich die Diplomatie. Russische und amerikanische Delegationen trafen sich im Februar 2025 in Riad, ohne die Ukraine (S319). Im März 2025 akzeptierte die Ukraine in Dschidda einen amerikanischen Vorschlag für eine sofortige 30-tägige Waffenruhe, sofern Russland zustimmte; die USA nahmen daraufhin Waffenlieferungen und Geheimdienstaustausch wieder auf (S320). Putin erklärte, er stimme dem Vorschlag im Grundsatz zu, verlangte vor einer Umsetzung aber eine Reihe von Zugeständnissen; selbst eine begrenzte Vereinbarung für das Schwarze Meer knüpfte Russland an die Aufhebung von Sanktionen (S323). Im Mai 2025 sprachen Russland und die Ukraine in Istanbul erstmals seit drei Jahren wieder direkt miteinander; vereinbart wurde ein Gefangenenaustausch (S324). Auch eine zweite Runde Anfang Juni brachte keine Waffenruhe; Russland bot nur eine Pause von zwei bis drei Tagen in einigen Frontabschnitten zur Bergung von Gefallenen an (S325). Beim Gipfel in Anchorage am 15. August 2025 bestand Putin darauf, die „Ursachen“ des Konflikts zu beseitigen; Trump erklärte: „Es gibt keinen Deal, bis es einen Deal gibt“ (S326).

Der amerikanische 28-Punkte-Plan vom November 2025 sah vor, die Krim, Luhansk und Donezk de facto als russisch anzuerkennen, die ukrainische Armee aus dem Rest des Gebiets Donezk abzuziehen, sie auf 600.000 Soldaten zu begrenzen, einen NATO-Beitritt auszuschließen, Sanktionen aufzuheben, eine umfassende Amnestie zu gewähren und binnen 100 Tagen Wahlen abzuhalten (S328). Nach Gegenvorschlägen der Ukraine und Europas wurde er auf rund 20 Punkte gekürzt, aber nicht veröffentlicht (S330). Lawrow bezeichnete die neue Fassung im Februar 2026 als Versuch Selenskyjs und Europas, die amerikanische Initiative zu übergehen (S445). Nach einer Pause von sechs Monaten, in der auch die militärische Auseinandersetzung zwischen den USA, Israel und Iran geplante Gespräche verzögerte, besuchten die US-Gesandten Steve Witkoff und Jared Kushner Anfang September 2026 Moskau und Kiew. Russland ließ keine Kompromissbereitschaft erkennen; Selenskyj erklärte, die Gebietsfrage könne nur auf Ebene der Staatschefs gelöst werden (S345).

15. Die Lage im September 2026

Front. Nach Einschätzung des Institute for the Study of War hat die russische Frühjahrs- und Sommeroffensive 2026 keinen operativen Durchbruch erzielt. Im August 2026 rückten russische Truppen im Durchschnitt 2,91 Quadratkilometer pro Tag vor; bei diesem Tempo bräuchten sie bis Oktober 2032, um die restlichen 19 Prozent des Gebiets Donezk zu erobern. Um die Stadt Kostjantyniwka kämpfen sie seit Oktober 2025. Zugleich greift Russland in den Gebieten Sumy, Charkiw und Saporischschja an (S333; S334). Diese Zahlen sind Schätzungen des amerikanischen Instituts.

Luftkrieg und Energie. Russland setzt zunehmend schwer abzufangende Drohnen mit Strahltriebwerk ein und greift Kiew seit Ende August 2026 auch tagsüber an (S334); das russische Verteidigungsministerium kündigte „massive Schläge“ gegen die ukrainische Energieversorgung an (S340). Die UN-Mission zählte im August 2026 mindestens 372 getötete und 2.349 verletzte Zivilisten; von Januar bis August 2026 lagen die Opferzahlen um 55 Prozent über dem Vorjahreszeitraum (S482). Das von Russland besetzte Atomkraftwerk Saporischschja, seit September 2022 abgeschaltet, verlor am 20. August 2026 zum 26. Mal im Krieg seine externe Stromversorgung und lief fast drei Wochen lang mit Notstromaggregaten (S341; S342).

Diplomatie. Eine allgemeine Waffenruhe gibt es nicht. Nach dem ISW lehnte der Kreml im September 2026 selbst eine begrenzte Waffenruhe für Energieanlagen ab; eine Pause der Angriffe auf Kiew und Moskau während des Besuchs der US-Gesandten hielt Russland nur eingeschränkt ein (S335; S333). Dreiergespräche in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind für Oktober 2026 vorgesehen; ein Treffen Selenskyjs mit Putin beim G20-Gipfel lehnte der Kreml ab (S345).

Politik und Wirtschaft. In der Ukraine gilt das Kriegsrecht; im Juli 2026 wurde es erneut um 90 Tage ab dem 2. August 2026 verlängert (S546). Ihr Haushaltsentwurf für 2027 sieht fast 44 Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung und Sicherheit vor (S375) und ist auf 91,6 Milliarden Dollar Auslandsfinanzierung angewiesen, für 32,6 Milliarden davon gibt es noch keine Zusage (S373). In Russland gewann die Regierungspartei Einiges Russland bei der Dumawahl im September 2026 nach einer Teilauszählung 57 Prozent der Listenstimmen (S349). Das Haushaltsdefizit erreichte bis August 5,8 Billionen Rubel und damit mehr als geplant; der Entwurf für 2027 erhöht die Steuern auf Kapitalerträge, Dividenden und Onlinehandel (S505; S370). Die EU beschloss im Juli 2026 ihr 21. Sanktionspaket (S354).

16. Prognose für die nächsten zwölf Monate

Prognosen über Kriege sind unsicher. Dieser Abschnitt nennt deshalb fünf genau bestimmte Ereignisse, gibt für jedes an, wie wahrscheinlich es bis zum 30. September 2027 eintritt, und nennt die Anzeichen, die die Einschätzung ändern würden. Die Wahrscheinlichkeiten sind Einschätzungen dieses Berichts, keine Messungen. Die verwendeten Begriffe entsprechen festen Bandbreiten: sehr unwahrscheinlich 10–25 Prozent, unwahrscheinlich 25–45 Prozent, etwa gleich wahrscheinlich 45–55 Prozent, wahrscheinlich 55–75 Prozent, sehr wahrscheinlich 75–90 Prozent; äußerst unwahrscheinlich 1–10 Prozent, nahezu sicher 90–99 Prozent.

Was andere erwarten

Die US-Geheimdienste urteilten 2026, Russland habe die Oberhand, sehe wenig Grund, die Kämpfe einzustellen, solange es Gelände gewinne, und sei überzeugt, eine Regelung zu seinen Bedingungen erzwingen zu können; amerikanische Friedensbemühungen könnten das ändern (S377). Der estnische Auslandsgeheimdienst sieht in Russlands Gesprächsbereitschaft einen Versuch, Zeit zu gewinnen, schätzt die russischen Verluste auf rund eine Million Tote und Schwerverwundete und erwartet für 2026 einen Rückgang der russischen Wirtschaftsleistung, aber keinen Zusammenbruch (S378). Der European Council on Foreign Relations skizziert als günstigen Fall eine stabile Front ohne Friedensvertrag, geschützt durch europäische Garantien, und als ungünstigen Fall eine immer wieder gebrochene Waffenruhe, auf die ein neuer russischer Angriff folgt (S367). Wettmärkte eignen sich derzeit nicht als Maßstab: Die Märkte der Plattform Polymarket lassen jede öffentlich verkündete, beiderseits vereinbarte Feuerpause genügen und zeigten zuletzt widersprüchliche Werte (S360; S359; S358).

Fünf Ereignisse bis 30. September 2027

Für jedes Ereignis nennt der Bericht die Wahrscheinlichkeit, die Quelle, nach der entschieden wird, ob es eingetreten ist, die Begründung und die Belegsicherheit. Die Belegsicherheit ist von der Wahrscheinlichkeit zu unterscheiden: Sie gibt an, wie gut die Einschätzung begründet ist.

  1. Eine allgemeine Waffenruhe hält mindestens 30 Tage – sehr unwahrscheinlich, 20 %. Gemeint ist eine von beiden Regierungen vereinbarte Waffenruhe entlang der gesamten Front, die mindestens 30 Tage gilt, ohne dass eine der beiden Regierungen sie für beendet erklärt (entschieden nach den Erklärungen beider Regierungen). Gespräche laufen wieder an, und die Belastung beider Seiten wächst; aber Russland beharrt auf dem Abzug der Ukraine aus den von ihm beanspruchten Gebieten und lehnte im September 2026 selbst eine begrenzte Energie-Waffenruhe ab; eine Mehrheit der Ukrainer lehnt einen Rückzug aus dem Donbas ab. Belegsicherheit: mittel. Wahrscheinlicher, wenn Russland die Forderung nach ganz Donezk fallen lässt oder die Dreiergespräche einen Zeitplan vereinbaren; unwahrscheinlicher bei neuen Großangriffen auf die Energieversorgung im Winter.
  2. Ein Abkommen regelt den Status der umstrittenen Gebiete – äußerst unwahrscheinlich, 5 %. Entschieden nach dem unterzeichneten Vertragstext. Die Gebietsfrage ist der Hauptstreitpunkt aller bisherigen Entwürfe; Selenskyj will sie nur auf Ebene der Staatschefs lösen. Belegsicherheit: mittel. Wahrscheinlicher erst, wenn ein Treffen der beiden Präsidenten vereinbart ist.
  3. Russische Truppen kontrollieren das gesamte Gebiet Donezk – äußerst unwahrscheinlich, 5 %. Entschieden nach den Lagekarten des ISW. Beim Tempo vom August 2026 bräuchte Russland militärisch bis 2032; der einzige schnellere Weg wäre ein ausgehandelter ukrainischer Rückzug, doch selbst der US-Plan vom November 2025 sah für das geräumte Gebiet eine entmilitarisierte Zone vor. Belegsicherheit: hoch für den militärischen Weg, weil das Vormarschtempo gut dokumentiert ist, gering für den Verhandlungsweg. Wahrscheinlicher bei einem Durchbruch bei Kostjantyniwka oder einer Vereinbarung über einen ukrainischen Rückzug.
  4. Putin und Selenskyj treffen sich persönlich – sehr unwahrscheinlich, 15 %. Entschieden nach den Erklärungen beider Präsidialämter. Der Kreml lehnt ein Treffen außerhalb Moskaus ab. Belegsicherheit: gering, weil es von Einzelentscheidungen abhängt. Wahrscheinlicher, wenn der Kreml einem Ort außerhalb Moskaus zustimmt.
  5. Mindestens 100 getötete Zivilisten im August 2027 – sehr wahrscheinlich, 80 %. Entschieden nach dem Monatsbericht der UN-Menschenrechtsmission. Weitgehend das Gegenstück zu Ereignis 1: Ohne wirksame Waffenruhe dürfte die Zahl deutlich über 100 liegen; im August 2026 waren es 372. Belegsicherheit: mittel; hängt fast ganz an Ereignis 1.

Wahrscheinliche Entwicklungen

Am wahrscheinlichsten ist nach Einschätzung dieses Berichts ein fortgesetzter Abnutzungskrieg mit langsamen russischen Geländegewinnen, schweren Luftangriffen im Winter 2026/27 und Verhandlungen ohne Ergebnis. Eine Waffenruhe entlang der Frontlinie wird wahrscheinlicher, wenn Russland von der Forderung nach dem Abzug aus ganz Donezk abrückt, die USA erheblichen Druck auf eine der Seiten ausüben, die russischen Staatsfinanzen sich deutlich verschlechtern oder die Ukraine sich zu Gebietszugeständnissen gegen belastbare Sicherheitsgarantien bereit erklärt. Ein Zusammenbruch der ukrainischen Front oder ein innenpolitischer Umbruch in Russland sind möglich, aber in den ausgewerteten Quellen gibt es dafür keine konkreten Anzeichen.

Zu beobachten sind vor allem: der Verlauf der geplanten Dreiergespräche; die tägliche russische Vormarschrate; die Zahl der Luftangriffe auf Energieanlagen; die Auszahlung des EU-Kredits und amerikanischer Waffenverkäufe; das russische Haushaltsdefizit und die Rekrutierung; die Haltung der ukrainischen Bevölkerung zu Gebietsfragen.

Methode und Grenzen

Fragestellung und Zeitraum. Der Bericht fragt, wie der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine entstand und sich entwickelte, was ihn erklärt, wer welche Seite unterstützt und warum, was beide Gesellschaften wollen, welche Rolle Diplomatie und Geld spielen, wie die Lage ist und was in den nächsten zwölf Monaten wahrscheinlich ist. Er behandelt die Geschichte seit der Kiewer Rus mit Schwerpunkt auf den Jahren 1991 bis 2026. Redaktionsschluss ist der 24. September 2026.

Quellen. Registriert wurden rund 550 Quellen, von denen rund 470 mit brauchbarem Inhalt heruntergeladen und lokal ausgewertet werden konnten. Den Kern bilden Originaldokumente (Erlasse, Verträge, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen), Berichte der Vereinten Nationen und der OSZE, Reden und Erklärungen der Regierungen im Wortlaut, historische und politikwissenschaftliche Forschung aus unterschiedlichen Schulen, Prüfberichte von Kontrollbehörden, Daten von Forschungsinstituten und Umfragen. Für Ereignisse des Jahres 2026 stützt sich der Bericht auch auf Presseberichte, die jeweils genannt werden.

Vorgehen. Jede Quelle wurde einmal heruntergeladen und danach nur noch lokal gelesen. Jede Tatsachenbehauptung wurde erst in ein Belegregister aufgenommen, wenn die zitierte Stelle maschinell im gespeicherten Quellentext gefunden war; jede Zahl im Text wurde mit diesem Register abgeglichen. Die heikelsten Passagen wurden zusätzlich in gesonderten KI-Prüfläufen Satz für Satz mit der Quelle verglichen; die dabei gefundenen Fehler wurden korrigiert. Deutungen werden ihren Urhebern zugeschrieben. Einschätzungen des Berichts sind als solche gekennzeichnet und mit einer Sicherheitsstufe versehen; die Prognose nennt Wahrscheinlichkeiten für genau bestimmte Ereignisse.

Grenzen. Interne Dokumente der russischen Führung sind nicht zugänglich; Aussagen über ihre Motive beruhen auf öffentlichen Äußerungen, Handlungen und Analysen. Militärische Verlustzahlen sind Schätzungen, Angaben der Kriegsparteien über die Verluste des Gegners unbelegt. Lageeinschätzungen des Institute for the Study of War stammen von einem amerikanischen Institut und werden als solche genannt. Umfragen in Russland unterliegen Zensur und Angst, in der Ukraine können besetzte Gebiete nicht befragt werden. Einige Quellen waren nicht vollständig zugänglich, darunter der Wortlaut von Angela Merkels Interview mit der „Zeit“ von 2022 und der Volltext des Krim-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Beweggründe einzelner Geberstaaten und Vermittlungsangebote ohne veröffentlichte Ergebnisse wurden nicht gesondert ausgewertet. Zitate aus englisch-, russisch-, ukrainisch- und spanischsprachigen Quellen sind eigene Übersetzungen; der Originalwortlaut steht im Belegregister.

Entstehung und Prüfung. Recherche, Entwurf und Prüfung erfolgten durch das KI-System Claude (Anthropic) im Auftrag und unter Verantwortung von Łukasz Ostrowski, dem verantwortlichen Redakteur. Eine externe Fachbegutachtung gehört nicht zum Modell von Countersigned. Hinweise auf Fehler nimmt die Redaktion unter countersigned.org/de/corrections entgegen.

Umstrittene Behauptungen – was die Belege sagen

  • „Die Ukraine war nie ein Staat“ – Trifft nicht zu: Es gab eigene staatliche Gebilde vor 1917 und 1917–1920 eine unabhängige Republik; die Ukrainische SSR war UN-Gründungsmitglied (Abschnitte 2 und 3).
  • „Die Krim war ein illegales Geschenk Chruschtschows“ – Umstritten für 1954; für den heutigen Status unerheblich, weil Russland die Grenzen nach 1991 vertraglich anerkannte (Abschnitt 4).
  • „Der Westen versprach, die NATO nicht nach Osten zu erweitern“ – Teilweise: Es gab 1990 mündliche Zusicherungen; ob sie über Ostdeutschland hinausgingen, ist umstritten; schriftlich festgelegt wurde nur der Status Ostdeutschlands (Abschnitt 5).
  • „Der Majdan war ein vom Westen organisierter Putsch“ – Nicht belegt: Die Absetzung erfolgte durch das Parlament nach Janukowytschs Flucht; ihre Verfassungsmäßigkeit ist umstritten; eine Steuerung durch westliche Staaten zeigen die ausgewerteten Quellen nicht (Abschnitte 6 und 8).
  • „Die Toten auf dem Majdan wurden von Schützen der Opposition erschossen“ – Nicht belegt: Ein Kiewer Gericht verurteilte 2023 Berkut-Beamte wegen Mordes an Demonstranten; ob daneben weitere Schützen beteiligt waren, blieb nach dem Europarat-Gremium offen (Abschnitt 6).
  • „Im Donbas fand ein Völkermord an Russischsprachigen statt“ – Nicht belegt: Der Internationale Gerichtshof sah 2022 keine Beweise; die UN zählten 2021 25 getötete Zivilisten im gesamten Konfliktgebiet (Abschnitte 6 und 8).
  • „Russland hatte keine Besetzung geplant“ – Durch die Annexion von vier Gebieten 2022 entkräftet; dass eine Annexion von Anfang an geplant war, berichtet das britische Institut RUSI auf Grundlage geheimer Quellen (Abschnitte 7 und 8).
  • „Boris Johnson hat den Frieden von Istanbul verhindert“ – Nicht belegt als alleinige Ursache: Die Gespräche scheiterten aus mehreren Gründen; Johnsons Rolle ist umstritten (Abschnitt 8).
  • „Minsk war nur ein Manöver, um Zeit zu gewinnen“ – Nicht abschließend prüfbar: Merkels Wortlaut war nicht zugänglich; die russische Agentur TASS und der EU-Dienst EUvsDisinfo lesen ihn gegensätzlich; umgesetzt wurde Minsk nicht (Abschnitt 6).
  • „Der größte Teil der westlichen Hilfe verschwindet in der Korruption“ – Nicht belegt: Prüfberichte fanden keine Belege für Abzweigung in großem Stil; der größte Teil der US-Hilfe wurde in den USA ausgegeben (Abschnitt 13).
  • „Westliche Waffen werden auf dem Schwarzmarkt verkauft“ – Nicht belegt: Keine Belege für Abzweigung durch Kriminalität; Nachweislücken bei der Kontrolle bestehen (Abschnitt 13).
  • „Russland geht es nur um den Schutz der Menschen im Donbas“ – Nicht belegt: Russland verlangt vier Gebiete in vollen Grenzen, Neutralität und „Entmilitarisierung“ der Ukraine und greift auch in Sumy, Charkiw und Saporischschja an (Abschnitte 8 und 15).
  • Verlustzahlen der Kriegsparteien über den Gegner – Nicht unabhängig überprüfbar; der Bericht nennt unabhängige Schätzungen als Bandbreiten (Abschnitt 7).

Chronologie

  • 882 Fürst Oleh übernimmt die Herrschaft in Kiew.
  • 988 Christianisierung der Rus.
  • 1240 Mongolen zerstören Kiew.
  • 1569 Union von Lublin: ukrainische Gebiete an die polnische Krone.
  • 1648 Aufstand unter Chmelnyzkyj; Entstehung des Hetmanats.
  • 1654 Abkommen von Perejaslaw mit dem Moskauer Zaren.
  • 1764/1782 Abschaffung des Hetmanamts und der Hetmanats-Verwaltung.
  • 1783 Russland annektiert die Krim.
  • 1863/1876 Walujew-Erlass und Emser Erlass gegen die ukrainische Sprache.
  • 1918 Unabhängigkeitserklärung der Ukrainischen Volksrepublik.
  • 1922 Gründung der Sowjetunion mit der Ukrainischen SSR.
  • 1932–1933 Hungersnot (Holodomor).
  • 1941 Massenmord von Babyn Jar.
  • 1943–1945 Morde an Polen in Wolhynien und Ostgalizien.
  • 1944 Deportation der Krimtataren.
  • 1954 Übertragung der Krim an die Ukrainische SSR.
  • 1991 Unabhängigkeitserklärung (24. August), Referendum (1. Dezember), Gründung der GUS.
  • 1994 Budapester Memorandum.
  • 1997 Freundschaftsvertrag Russland–Ukraine; Flottenabkommen.
  • 2004 Orangene Revolution.
  • 2006, 2009 Gaskonflikte.
  • 2008 NATO-Gipfel in Bukarest; Krieg in Georgien.
  • 2013–2014 Euromajdan; Flucht Janukowytschs; Annexion der Krim; Beginn des Krieges im Donbas; Abschuss von MH17; im Dezember 2014 Aufgabe der Blockfreiheit.
  • 2014–2015 Minsker Vereinbarungen.
  • 2019 Verfassungsänderung zu NATO und EU; Wahl Selenskyjs; Normandie-Gipfel in Paris.
  • 2021 Russischer Aufmarsch; Putins Artikel über die „historische Einheit“; russische Vertragsentwürfe.
  • 2022 Invasion (24. Februar); Butscha und Mariupol; Istanbuler Gespräche; Getreideabkommen; Annexion von vier Gebieten.
  • 2023 Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Putin; Bruch des Kachowka-Staudamms; Wagner-Aufstand.
  • 2024 Ukrainischer Vorstoß in das Gebiet Kursk; nordkoreanische Soldaten; Friedensgipfel auf dem Bürgenstock.
  • 2025 Gespräche in Riad, Dschidda, Istanbul und Anchorage; Operation „Midas“; US-Friedensplan.
  • 2026 Pariser Erklärung zu Sicherheitsgarantien; Gespräche in Abu Dhabi und Genf; EU-Kredit über 90 Milliarden Euro; neue US-Vermittlung im September.

Glossar

  • Annexion – einseitige Eingliederung fremden Staatsgebiets in den eigenen Staat.
  • Budapester Memorandum – Vereinbarung von 1994, in der Russland, Großbritannien und die USA der Ukraine die Achtung ihrer Grenzen zusicherten, als diese auf Atomwaffen verzichtete.
  • Donbas – das Industrie- und Kohlerevier im Osten der Ukraine, vor allem die Gebiete Donezk und Luhansk.
  • Hetmanat – der ukrainische Kosakenstaat von 1648 bis 1782, geführt von einem gewählten Hetman.
  • Holodomor – ukrainisch „Tötung durch Hunger“: die Hungersnot von 1932/33 in der Sowjetukraine.
  • ISW – Institute for the Study of War, ein Washingtoner Institut, das täglich die militärische Lage auswertet.
  • Kiewer Rus – mittelalterlicher Staat mit Zentrum in Kiew (9.–13. Jahrhundert), auf den sich Ukrainer, Russen und Belarussen berufen.
  • Kriegsrecht – Ausnahmerecht, das in der Ukraine während des Krieges gilt und regelmäßig vom Parlament verlängert wird.
  • Minsker Vereinbarungen – Waffenstillstands- und Friedenspläne für den Donbas von 2014 und 2015.
  • NABU – Nationales Antikorruptionsbüro der Ukraine, eine unabhängige Ermittlungsbehörde.
  • NATO – das nordatlantische Verteidigungsbündnis; ein „Aktionsplan zur Mitgliedschaft“ ist der formale Vorbereitungsschritt für einen Beitritt.
  • Normandie-Format – Verhandlungsrunde aus Deutschland, Frankreich, Russland und der Ukraine.
  • OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa; beobachtete Wahlen und den Waffenstillstand im Donbas.
  • PURL – NATO-Verfahren, über das Verbündete amerikanische Waffen für die Ukraine kaufen.
  • Schattenflotte – Tanker, die unter wechselnden oder falschen Flaggen russisches Öl an Sanktionen vorbei transportieren.
  • Zeitenwende – Begriff aus der Rede von Bundeskanzler Scholz vom 27. Februar 2022 für die Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik.

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