Kernbefunde

  • Worum es geht. Zwei nationale Bewegungen beanspruchen dasselbe Land zwischen Mittelmeer und Jordan. Die Streitfragen – Grenzen, Jerusalem, Flüchtlinge, Siedlungen, Sicherheit – haben Israel und die PLO 1995 selbst benannt; gelöst ist keine (Abschnitt 1).
  • Die Wurzeln liegen im 19. Jahrhundert. Der politische Zionismus entstand um 1880 in Europa als Antwort auf Antisemitismus und Pogrome, in einem Land, dessen Bewohner ganz überwiegend Araber waren. Großbritannien versprach im Ersten Weltkrieg den Arabern Unabhängigkeit und den Zionisten eine nationale Heimstätte; unter britischer Herrschaft stieg der jüdische Bevölkerungsanteil von rund 9 auf 32 Prozent, begleitet von Unruhen und einem Aufstand (Abschnitte 2 und 3).
  • 1947–1949 entstand Israel, der vorgesehene arabische Staat nicht. Die jüdische Führung nahm den UN-Teilungsplan an, die arabische Seite lehnte ihn ab. Nach dem Krieg kontrollierte Israel 77 Prozent des Mandatsgebiets; zwischen rund 660.000 und 800.000 Palästinenser flohen oder wurden vertrieben und durften nicht zurückkehren. Der Forschungsstand spricht für mehrere zusammenwirkende Ursachen (Abschnitt 4).
  • Seit 1967 besetzt Israel Westjordanland, Ostjerusalem und Gazastreifen. Die Zahl der Siedler im Westjordanland stieg von 1.500 (1972) auf 511.100 (2024). Der Internationale Gerichtshof hält die Siedlungspolitik in einem Gutachten von 2024 für völkerrechtswidrig; Israel weist das zurück (Abschnitte 5 und 6).
  • Am nächsten an einer Einigung waren beide Seiten 2000/01 und 2008. Bei Grenzen und Jerusalem näherten sich die Positionen an, offen blieben die heiligen Stätten und die Flüchtlinge. Die Dokumente stützen keine Alleinschuld einer Seite (Abschnitt 7).
  • Terror und Gewalt gegen Zivilisten gingen von allen Seiten aus, von jüdischen Untergrundgruppen und dem Massaker von Deir Yassin über Selbstmordanschläge bis zum 7. Oktober 2023, als nach israelischen Angaben über 1.200 Menschen getötet und mindestens 251 verschleppt wurden. Im folgenden Krieg in Gaza starben nach Angaben des dortigen Gesundheitsministeriums bis Januar 2026 über 71.000 Menschen. Eine UN-Kommission spricht von Völkermord, Israel weist das zurück; der Internationale Gerichtshof hat darüber nicht entschieden (Abschnitt 8).
  • Im September 2026 hält eine Waffenruhe in Gaza nur eingeschränkt, die vereinbarte Entwaffnung der Hamas ist nicht umgesetzt, und im Westjordanland nehmen Siedlergewalt und Siedlungsbau zu. Die USA und Deutschland lieferten 2021–2025 zusammen 99 Prozent der Großwaffen, die Israel importierte; Iran unterstützt nach US-Angaben Hamas und Hisbollah, Europa finanziert vor allem die Palästinenser (Abschnitte 9 und 10).
  • Führungen und Bevölkerungen. Israels Regierung und die wichtigsten Oppositionsführer lehnen einen palästinensischen Staat ab, die Hamas erkennt Israel nicht an, Präsident Abbas fordert zwei Staaten. Nur rund jeder Fünfte auf beiden Seiten glaubt an ein friedliches Nebeneinander. Nach Einschätzung dieses Berichts deuten die Anzeichen derzeit eher auf eine fortschreitende faktische Annexion als auf einen neuen Friedensprozess (Abschnitte 11 bis 14).

Methode und Prüfung. Rund 200 Quellen, vor allem Originaldokumente, UN- und Gerichtsberichte, Forschung aus unterschiedlichen Schulen und Umfragen; jedes Zitat und jede Zahl wurde am heruntergeladenen Quellentext geprüft. Der Herausgeber hat diese Ausgabe am 24. September 2026 freigegeben; eine externe Fachbegutachtung gehört nicht zum Modell von Countersigned. Einzelheiten: „Methode und Grenzen“.

1. Worum es in diesem Konflikt geht

Zwei Völker beanspruchen dasselbe Land zwischen dem Mittelmeer und dem Jordan. Juden verbinden mit ihm die Anfänge ihrer Geschichte, und seit 1948 liegt hier ihr Staat. Palästinenser sehen in ihm das Land, in dem ihre Familien seit Generationen lebten und in dem sie einen eigenen Staat errichten wollen. Die Religion verschärft den Streit, vor allem in Jerusalem mit seinen heiligen Stätten von Juden, Christen und Muslimen. Im Kern geht es aber um konkrete Fragen – und welche das sind, haben Israel und die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) 1995 selbst festgehalten: Jerusalem, die Flüchtlinge, die israelischen Siedlungen, Sicherheitsregelungen und die künftigen Grenzen (S300). An genau diesen Fragen sind die Verhandlungen seither immer wieder gescheitert. Abschnitt 7 zeichnet nach, wie.

Drei Gebiete und eine Linie

Wer über den Konflikt spricht, meint meist drei Gebiete. Israel ist der 1948 gegründete Staat innerhalb der Waffenstillstandslinien von 1949, der sogenannten Grünen Linie. Als Grenze war diese Linie nie gedacht: Die Abkommen von 1949 halten ausdrücklich fest, dass sie künftigen Regelungen über Gebiete und Grenzen nicht vorgreift (S305; S303).

Östlich der Grünen Linie liegt das Westjordanland mit Ostjerusalem, im Südwesten am Mittelmeer der Gazastreifen. Beide Gebiete hat Israel im Krieg von 1967 erobert. Der Internationale Gerichtshof (IGH), das wichtigste Gericht der Vereinten Nationen, betrachtet sie als ein einziges besetztes Gebiet, dessen Einheit und Zusammenhang gewahrt werden müssen (S313).

Aus dem Gazastreifen zog Israel bis 2005 seine Armee ab und räumte die dortigen Siedlungen (S313). Ob das Gebiet danach noch besetzt war, beantwortete der IGH 2024 mit einem eingeschränkten Ja: Israel kontrollierte weiterhin die Grenzen zu Land, zu Wasser und in der Luft sowie den Personen- und Warenverkehr, und seine völkerrechtlichen Pflichten reichen so weit wie diese Kontrolle (S313).

Im Westjordanland gilt bis heute eine Einteilung aus den Osloer Verträgen der 1990er-Jahre, die eigentlich nur für eine Übergangszeit gedacht war. In Zone A, den dicht besiedelten palästinensischen Gebieten, ist die palästinensische Selbstverwaltung für die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung zuständig. In Zone B sorgt sie für die öffentliche Ordnung unter Palästinensern, während Israel die übergeordnete Verantwortung für die Sicherheit behält. Zone C umfasst alles Übrige, mehr als 60 Prozent des Westjordanlands, und wird allein von Israel verwaltet (S300; S313). Über eine endgültige Lösung wollten beide Seiten spätestens ab Mai 1996 verhandeln (S300).

Was „Palästina“ heute ist

Ob Palästina ein Staat ist, hängt davon ab, welchen Maßstab man anlegt. Im November 2012 verlieh die UN-Generalversammlung Palästina den Status eines Beobachterstaats ohne Mitgliedschaft. Damals hatten nach Angaben der Resolution bereits 132 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Palästina als Staat anerkannt (S294). Seither sind weitere hinzugekommen, nach Angaben von Präsident Mahmud Abbas zuletzt Spanien, Irland, Norwegen, Slowenien und Armenien (S182). Eine aktuelle Gesamtzahl nennt dieser Bericht nicht, weil die veröffentlichten Angaben je nach Quelle und Stichtag voneinander abweichen.

Vollmitglied der Vereinten Nationen ist Palästina nicht; darüber müsste der Sicherheitsrat befinden (S294). Und über das Gebiet, das es beansprucht, übt es keine volle Hoheitsgewalt aus. Ob ein Staat anerkannt ist, ob er den Vereinten Nationen angehört und ob er sein Gebiet tatsächlich regiert, sind also drei getrennte Fragen.

Wer als Flüchtling gilt

Das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zählt als Flüchtling, wer zwischen dem 1. Juni 1946 und dem 15. Mai 1948 in Palästina lebte und im Krieg von 1948 sein Zuhause und seine Lebensgrundlage verlor. Auch die Nachkommen gelten als Flüchtlinge, sofern der Vater die Voraussetzungen erfüllt (S197). Was aus ihnen werden soll, gehört zu den Kernfragen, die nach den Osloer Verträgen erst in einem endgültigen Abkommen geklärt werden sollten (S300).

Zeitleiste der wichtigsten Ereignisse von 1897 bis 2026, links Politik und Diplomatie, rechts Krieg und Gewalt

2. Die Wurzeln: das osmanische Palästina und der frühe Zionismus (bis 1917)

Der Staat Israel wurde 1948 gegründet, seine Wurzeln reichen aber ins 19. Jahrhundert zurück. Damals entstand der Zionismus, eine politische Bewegung mit dem Ziel, dem über viele Länder verstreuten jüdischen Volk eine eigene Heimstätte zu schaffen. Die religiöse und geschichtliche Bindung von Juden an das Land ist weit älter; der Zionismus machte aus ihr ein politisches Programm.

Ein Land unter osmanischer Herrschaft

Einen Staat namens Palästina gab es damals nicht. Das Land gehörte zum Osmanischen Reich; die Küstenstädte Jaffa und Gaza etwa unterstanden dem Verwaltungsbezirk Jerusalem. Gaza zählte um 1880 rund 18.000 Einwohner, Jaffa rund 10.000 (S010). Die große Mehrheit der Bevölkerung bildeten arabische Muslime, eine Minderheit arabische Christen. Zahlen für das ganze Land liegen erst aus britischer Zeit vor: Die erste Volkszählung von 1922 ergab rund 649.000 Einwohner, darunter etwa 486.000 Muslime, 71.000 Christen und 84.000 Juden (S040).

Die jüdische Gemeinschaft war klein. Um 1840 lebten etwa 10.000 Juden im Land, vor allem in den vier „heiligen Städten“ Jerusalem, Hebron, Safed und Tiberias. Die meisten waren aus religiösen Gründen gekommen und lebten zu einem großen Teil von Spenden aus der jüdischen Welt, der sogenannten Chaluka (S017). Man spricht vom „alten Jischuw“; Jischuw ist das hebräische Wort für die jüdische Bevölkerung des Landes. Diese alteingesessenen Juden hatten sich, wie eine britische Untersuchungskommission 1937 feststellte, längst an das Leben unter Arabern angepasst (S030).

Warum der Zionismus in Europa entstand

Der moderne Zionismus entstand nicht in Palästina, sondern in Europa. Um 1880 kam dort ein neuer Antisemitismus auf, der Juden nicht mehr wegen ihres Glaubens ausgrenzte, sondern wegen ihrer angeblichen „Rasse“. Er breitete sich von Deutschland über Mitteleuropa aus, und die Affäre um den französischen Offizier Alfred Dreyfus zeigte, wie stark er auch in Frankreich war (S030). Im Russischen Reich kam es 1881 und 1882 zu Pogromen, also zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen Juden (S018). Zwischen 1880 und 1910 flohen mindestens drei Millionen Juden aus Osteuropa, die meisten in die Vereinigten Staaten (S030).

Die ersten Einwanderer

Nur ein kleiner Teil von ihnen ging nach Palästina. Im Juli 1882 landete in Jaffa eine erste Gruppe von 14 Mitgliedern der Bewegung Bilu. Bis 1903 kamen knapp 35.000 Juden ins Land, fast die Hälfte von ihnen verließ es nach einigen Jahren wieder (S018). Diese erste Einwanderungswelle heißt auf Hebräisch Alija, wörtlich „Aufstieg“. Die Neuankömmlinge gründeten Dörfer wie Rischon LeZion, Rosch Pina und Sichron Jaakow und lebten dort von der Landwirtschaft. Das ungewohnte Klima, Krankheiten, drückende osmanische Steuern und der Widerstand arabischer Nachbarn erschwerten ihnen das Leben. Dass die Siedlungen die ersten Jahre überstanden, verdankten sie vor allem Baron Edmond de Rothschild, der sie wirtschaftlich unterstützte (S018; S030).

Bis 1914 wuchs die jüdische Bevölkerung von etwa 25.000 im Jahr 1881 auf über 80.000. Knapp 12.000 von ihnen lebten in 43 landwirtschaftlichen Kolonien, die übrigen vor allem in Jerusalem, Haifa, Jaffa und deren Vororten (S030).

Herzl und das Basler Programm

Politisch organisiert wurde der Zionismus von Theodor Herzl. In seiner Schrift „Der Judenstaat“, erschienen 1896 in Leipzig und Wien, forderte er: „Man gebe uns die Souveränetät eines für unsere gerechten Volksbedürfnisse genügenden Stückes der Erdoberfläche, alles andere werden wir selbst besorgen.“ Als mögliche Orte nannte er Argentinien und Palästina, „unsere unvergessliche historische Heimat“ (S316). Von den arabischen Bewohnern Palästinas ist in der Schrift nicht die Rede.

1897 lud Herzl zum Ersten Zionistischen Kongress nach Basel ein; rund 200 Teilnehmer aus 17 Ländern kamen (S002). Das dort beschlossene Basler Programm formulierte das Ziel so: „Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer (öffentlich-)rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina.“ Erreicht werden sollte es durch die Besiedlung des Landes, die Organisation der Juden in aller Welt, die Stärkung ihres Nationalbewusstseins und die Zustimmung der Regierungen (S001; S002).

Erste Konflikte vor Ort

Die osmanische Regierung sah die Einwanderung mit Sorge. Sie wollte kein weiteres Nationalitätenproblem, wie sie es aus anderen Teilen des Reiches kannte; sie fürchtete Spannungen mit der arabischen Mehrheit, die sich bereits gegen die jüdischen Aktivitäten zu regen begann; und sie wollte europäischen Mächten keinen Anlass zur Einmischung im Heiligen Land geben. Ausländischen Juden war die Ansiedlung deshalb grundsätzlich untersagt, durchgesetzt wurde das Verbot aber nur lückenhaft. Anders als oft dargestellt, traten die Behörden den Einwanderern nach Ben-Bassats Befund keineswegs nur feindselig gegenüber; griffen sie ein, trugen häufig die arabischen Bauern die Folgen (S010).

Das Land für die neuen Dörfer kauften die Einwanderer; bei Rischon LeZion stammte der größte Teil von zwei arabischen Brüdern aus Jaffa. Wie Konflikte dennoch entstanden, zeigt das Beispiel des Dorfes Qatra. Es hatte wegen Schulden rund 3.000 Dunam Land verloren (ein Dunam entspricht etwa 1.000 Quadratmetern), das über einen französischen Zwischenhändler an jüdische Käufer ging. Die Bauern bestellten es als Pächter weiter und betrachteten es als ihres, bis 1884 darauf die Siedlung Gedera entstand. In den folgenden Jahren kam es wiederholt zu Zusammenstößen (S010). Die klassische zionistische Geschichtsschreibung führte solche Zusammenstöße auf bloße kulturelle Missverständnisse oder Streit um Land und Wasser zurück. Der Historiker Yuval Ben-Bassat hält diese Sicht für überprüfungsbedürftig und verweist auf die tieferen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und ihre Verbindung zum späteren politischen Konflikt (S010).

Worin sich die Neuankömmlinge von den Alteingesessenen unterschieden, fasste die britische Peel-Kommission später so zusammen: Sie wollten nicht im bestehenden Leben des Landes aufgehen, sondern eine eigene jüdische Gesellschaft aufbauen (S030). Mit dem Ersten Weltkrieg und der britischen Herrschaft über Palästina wurde aus diesem Nebeneinander ein offener politischer Konflikt.

3. Das britische Mandat: zwei Zusagen, ein Land (1917–1947)

Im Ersten Weltkrieg kämpfte das Osmanische Reich an der Seite Deutschlands gegen Großbritannien und Frankreich. Um Verbündete zu gewinnen, machte die britische Regierung in diesen Jahren Zusagen, die sich später kaum miteinander vereinbaren ließen. Ende 1918 war Palästina in britischer Hand (S030).

Versprechen im Krieg

Im Oktober 1915 schrieb der britische Hochkommissar in Ägypten, Sir Henry McMahon, an Scherif Hussein von Mekka, Großbritannien sei bereit, „die Unabhängigkeit der Araber anzuerkennen und zu unterstützen“. Ausgenommen waren „Teile Syriens westlich der Bezirke Damaskus, Homs, Hama und Aleppo“ (S025). Das Wort Palästina kommt in dem Briefwechsel nicht vor, und ob das Land unter die Ausnahme fiel, ist bis heute umstritten. Die britische Regierung erklärte 1922, sie habe ganz Palästina westlich des Jordans ausnehmen wollen (S029). Die Araber verstanden die Zusage anders; die Enttäuschung darüber zählte zu den Ursachen der ersten Unruhen (S030).

1916 teilten Großbritannien und Frankreich im geheimen Sykes-Picot-Abkommen die arabischen Gebiete des Osmanischen Reichs in Einflusszonen auf. Palästina sollte demnach unter „internationale Verwaltung“ kommen, die Häfen Haifa und Akko sollten an Großbritannien fallen (S026; S327).

Am 2. November 1917 schließlich schrieb Außenminister Arthur Balfour an Lord Rothschild, die britische Regierung betrachte „die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina mit Wohlwollen“. Zugleich solle „nichts geschehen, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der bestehenden nichtjüdischen Gemeinschaften in Palästina beeinträchtigen könnte“ (S302). Diese nichtjüdischen Gemeinschaften stellten damals mehr als 90 Prozent der Bevölkerung (S327). Die britische Peel-Kommission führte die Erklärung 1937 vor allem auf die Kriegslage zurück: Man habe geglaubt, jüdische Sympathie könne für die Sache der Alliierten einen erheblichen Unterschied machen, etwa weil sie die Unterstützung des amerikanischen Judentums sichere. Auch Deutschland warb damals um die zionistische Bewegung (S030).

Der Auftrag des Völkerbunds

Nach dem Krieg übertrug der Völkerbund, der Vorläufer der Vereinten Nationen, Großbritannien die Verwaltung Palästinas als Mandat, also als treuhänderischen Auftrag. Der Mandatstext wurde am 24. Juli 1922 beschlossen und trat im September 1923 in Kraft; eine britische Zivilverwaltung unter Sir Herbert Samuel amtierte schon seit 1920 (S027; S030). Der Text übernahm die Balfour-Erklärung. Großbritannien sollte die Voraussetzungen für die jüdische Heimstätte schaffen, die jüdische Einwanderung „unter geeigneten Bedingungen erleichtern“ und zugleich die bürgerlichen und religiösen Rechte „aller Einwohner Palästinas“ schützen. Eine Jewish Agency sollte die Verwaltung beraten; eine vergleichbare Vertretung der arabischen Mehrheit sah der Text nicht vor. (S027).

Schon 1922 versuchte London, den Widerspruch zu entschärfen. Palästina als Ganzes solle nicht in eine jüdische Heimstätte verwandelt werden, und die Vorstellung, das Land werde „so jüdisch, wie England englisch ist“, wies die Regierung zurück. Die Einwanderung sollte sich nach der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit des Landes richten (S029).

Einwanderung und Land

Unter britischer Herrschaft veränderte sich das Land rasch. 1917 war nach einer Studie der Vereinten Nationen rund jeder elfte Einwohner jüdisch (9 Prozent), 1947 fast jeder dritte (32 Prozent) (S328). Allein auf legalem Weg kamen in der Mandatszeit mehr als 376.000 Juden ins Land (S327). Besonders stark stieg die Einwanderung Mitte der 1930er-Jahre, als auch zahlreiche Juden aus Deutschland kamen: 1933 wurden gut 30.000 zugelassen, 1935 fast 62.000 (S030).

Jüdische Organisationen kauften Land. Ihr Besitz wuchs von 650.000 Dunam im Jahr 1920 auf gut 1,6 Millionen Dunam Ende 1946; das waren 6,2 Prozent der Gesamtfläche Palästinas und 12 Prozent des bebaubaren Bodens (S327). Die jüdische Besiedlung verdrängte nach der UN-Studie zahlreiche arabische Bauern (S327). Die Peel-Kommission hielt fest, dass die amtliche Zahl „landloser“ Araber nur einen Teil dieser Verdrängung erfasse (S030).

Die ersten Gewaltausbrüche

Der arabische Widerstand gegen die britische Politik schlug früh in Gewalt um. Im April 1920 griffen Araber in Jerusalem Juden an; fünf Juden wurden getötet und 211 verwundet, auf arabischer Seite gab es vier Tote und 21 Verwundete. Als Ursachen nannte die spätere Untersuchung neben der enttäuschten Hoffnung auf Unabhängigkeit die Überzeugung der Araber, die Balfour-Erklärung verweigere ihnen das Recht auf Selbstbestimmung, und ihre Furcht, die jüdische Heimstätte werde sie wirtschaftlich und politisch den Juden unterordnen. Im Mai 1921 starben bei Unruhen in Jaffa 47 Juden, die meisten durch Araber, und 48 Araber, die meisten durch Polizei und Militär (S030).

1929 eskalierte ein Streit um die Klagemauer in Jerusalem, die Juden heilig ist und die Muslime als al-Buraq, als Teil des Bezirks der Al-Aqsa-Moschee, verehren. Nach einer jüdischen Kundgebung an der Mauer am 15. August und einer muslimischen am folgenden Tag kam es Ende August zu Angriffen auf Juden (S106; S105). In Hebron wurden am 24. August nach dem Bericht der Shaw-Kommission mehr als 60 Juden ermordet, in Safed fünf Tage später rund 45 Juden getötet oder verwundet. Die britische Shaw-Kommission zählte insgesamt 133 getötete Juden und 87 getötete Araber (S105); die Peel-Kommission nannte später 116 getötete Araber, die meisten von Truppen oder Polizei getroffen (S030). Die tiefere Ursache sah die Shaw-Kommission in der Feindseligkeit der Araber gegenüber den Juden, die aus enttäuschten politischen und nationalen Hoffnungen und aus der Furcht um ihre wirtschaftliche Zukunft erwachsen sei. Geplant war der Ausbruch nach ihrem Urteil nicht (S105; S106).

Der Arabische Aufstand 1936–1939

Im April 1936 begann ein Aufstand, den die Peel-Kommission als Folge eines Konflikts „zwischen arabischem und jüdischem Nationalismus“ beschrieb. Die arabischen Parteien bildeten das Arabische Hohe Komitee unter dem Mufti von Jerusalem, Hadsch Amin al-Husseini, und riefen einen Generalstreik aus. Sie verlangten ein Verbot der jüdischen Einwanderung, ein Verbot des Landverkaufs an Juden und eine nationale Regierung, die einer gewählten Vertretung verantwortlich sein sollte. Nach sechs Monaten, im Oktober 1936, beendete das Komitee den Streik auf Bitten arabischer Herrscher. Allein 1936 starben nach der amtlichen Liste 195 Araber und 80 Juden; die Kommission hielt fest, die tatsächliche Zahl der arabischen Toten lasse sich nicht ermitteln, glaubwürdige Schätzungen lägen bei rund 1.000 (S030).

Im Juli 1937 legte die Kommission ihren Bericht vor. Ihr Befund prägte die Debatte bis heute: „Zwischen zwei nationalen Gemeinschaften ist in den engen Grenzen eines kleinen Landes ein unüberwindbarer Konflikt entstanden.“ Rund eine Million Araber stünden etwa 400.000 Juden gegenüber, eine gemeinsame Grundlage gebe es nicht. Die Kommission schlug deshalb vor, das Land zu teilen: in einen jüdischen Staat in Galiläa, der Jesreel-Ebene und der Küstenebene, einen arabischen Staat, der mit Transjordanien vereinigt werden sollte, und eine britische Zone um Jerusalem und Bethlehem mit einem Korridor nach Jaffa. Land sollte übertragen und, soweit möglich, Bevölkerung ausgetauscht werden (S030). Die arabische Seite lehnte die Teilung ab; die Araber sprächen in ihrer Ablehnung „mit einer Stimme“, schrieb 1938 die Zeitung „Falastin“ (S216).

Im Herbst 1937 flammte der Aufstand erneut auf, nachdem Palästinenser den britischen Distriktkommissar für Galiläa, Lewis Andrews, ermordet hatten. Die Briten verboten das Hohe Komitee und alle palästinensischen Parteien, der Mufti floh im Oktober 1937 nach Beirut. Eine weitere britische Kommission erklärte die Teilung im November 1938 für undurchführbar, doch zugleich schlug die Mandatsmacht den Aufstand mit massiver Verstärkung nieder. Nach Angaben des palästinensischen Historikers Walid Khalidi wurden im Zuge dieser Offensive 55 Palästinenser gehängt und mindestens 1.200 von britischen Truppen im Kampf getötet. Sein Kollege Rashid Khalidi schreibt, Hunderte Häuser, vielleicht bis zu 2.000, seien gesprengt worden. Einer Übersicht über diese Forschung zufolge war bis Ende 1939 mehr als jeder zehnte erwachsene palästinensische Mann getötet oder verwundet worden, in Haft oder im Exil (S216). Der Aufstand spaltete auch die palästinensische Gesellschaft: Die mit dem Mufti rivalisierende Familie Naschaschibi unterstützte mit eigenen „Friedensbanden“ die britische Aufstandsbekämpfung (S216). Mit dem Verbot des Hohen Komitees war nach dem Urteil der Historikerin Ghada Khalaf jede verantwortliche palästinensische Führung zerstört (S216).

Weißbuch, Weltkrieg und Untergrundkampf

Im Mai 1939, am Vorabend des Zweiten Weltkriegs, änderte London den Kurs. In einem Weißbuch, einer Grundsatzerklärung der Regierung, hieß es, es sei nicht britische Politik, dass Palästina ein jüdischer Staat werde. Binnen zehn Jahren sollte ein unabhängiger Staat Palästina entstehen. Für die nächsten fünf Jahre wurden noch 75.000 jüdische Einwanderer zugelassen, danach sollte jede weitere Einwanderung von der Zustimmung der Araber abhängen. Auch der Verkauf von Land an Juden wurde eingeschränkt (S032); ab 1940 war er auf 95 Prozent der Landesfläche verboten oder genehmigungspflichtig (S040).

Für die zionistische Bewegung war das ein Bruch, und er fiel in die Zeit, in der das nationalsozialistische Deutschland die Juden Europas verfolgte und ermordete. Der Mufti Hadsch Amin al-Husseini schlug sich im Zweiten Weltkrieg auf die Seite der Nationalsozialisten (S319). Die Zahl der Opfer des Holocaust wird auf etwa sechs Millionen geschätzt (S058). 1942 forderte eine zionistische Konferenz in New York unbegrenzte Einwanderung und dass Palästina ein jüdisches Gemeinwesen werde. Ab 1945 ging der jüdische Widerstand gegen das Weißbuch mit wachsender Gewalt einher, vor allem durch die Untergrundgruppen Irgun und Lechi, die „Stern-Gruppe“ (S040; S317). Im Juni 1946 ließ die Mandatsverwaltung rund 2.600 Juden festnehmen, darunter vier Mitglieder der Leitung der Jewish Agency (S040). Am 22. Juli 1946 sprengte der Irgun einen Flügel des King-David-Hotels in Jerusalem, in dem die Regierungsverwaltung und das britische Militärhauptquartier saßen. 91 Menschen wurden getötet, darunter 41 Araber, 28 Briten und 17 Juden. Ob und wie rechtzeitig die Täter gewarnt hatten, ist bis heute umstritten (S317). Die Jewish Agency und der jüdische Nationalrat verurteilten danach wiederholt den Terror (S040).

Ein britisch-amerikanischer Untersuchungsausschuss empfahl im April 1946, sofort 100.000 Einwanderungsgenehmigungen für Juden auszustellen, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung geworden waren. Einen arabischen Staat lehnte er ebenso ab wie einen jüdischen (S035). Die Einwanderung ohne Genehmigung ging weiter; im Juli 1947 hielt die Verwaltung fast 18.000 Einwanderer fest, die ohne Genehmigung gekommen waren (S040). Bereits am 2. April 1947 hatte Großbritannien die Palästina-Frage den Vereinten Nationen übergeben (S040).

4. Teilung, Krieg und Nakba (1947–1949)

Der Teilungsplan

Die Vereinten Nationen setzten einen Sonderausschuss ein, das United Nations Special Committee on Palestine (UNSCOP). Das Arabische Hohe Komitee boykottierte ihn. Einstimmig empfahlen seine elf Mitglieder, das Mandat zu beenden; über das Weitere waren sie uneins. Sieben Staaten schlugen vor, das Land in einen jüdischen und einen arabischen Staat zu teilen, die wirtschaftlich verbunden bleiben sollten, und Jerusalem unter internationale Verwaltung zu stellen. Indien, Iran und Jugoslawien traten für einen Bundesstaat ein, Australien enthielt sich (S040).

Wie schwer eine Teilung war, zeigen die Zahlen des Ausschusses selbst. Im geplanten jüdischen Staat hätten 498.000 Juden und 407.000 Araber gelebt, dazu etwa 90.000 Beduinen; im arabischen Staat 725.000 Araber und 10.000 Juden (S040). Auch die Ausgangspositionen lagen weit auseinander. Die Jewish Agency nannte eine Teilung eine Notlösung, die nur annehmbar sei, wenn sie große Einwanderung und ohne Verzug einen jüdischen Staat sichere. Die arabischen Delegationen hatten 1946 einen unabhängigen Einheitsstaat mit dauerhafter arabischer Mehrheit vorgeschlagen, in dessen Parlament Juden höchstens ein Drittel der Sitze erhalten sollten (S040).

Am 29. November 1947 nahm die UN-Generalversammlung den Teilungsplan als Resolution 181 mit 33 zu 13 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Dafür stimmten unter anderem die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und Frankreich, dagegen die arabischen Mitgliedstaaten; Großbritannien enthielt sich. Die beiden Staaten sollten spätestens am 1. Oktober 1948 entstehen (S041). Nach der Berechnung einer späteren UN-Studie erhielt der jüdische Staat 56 Prozent des Gebiets, während Juden 32 Prozent der Bevölkerung stellten (S328). Zu diesem Gebiet gehörte die Negev-Wüste, die der Ausschuss als Land „von geringem landwirtschaftlichem Wert“ beschrieb (S040). Die jüdische Führung nahm den Plan an, die Palästinenser und die arabischen Staaten lehnten ihn ab (S319; S328).

Die beiden Großmächte stimmten aus unterschiedlichen Gründen zu. Die Sowjetunion hätte, wie ihr UN-Botschafter Andrei Gromyko im Mai 1947 erklärte, einen gemeinsamen, demokratischen arabisch-jüdischen Staat vorgezogen; die Teilung betrachtete er als Ausweg, falls sich die Beziehungen zwischen beiden Völkern dafür zu sehr verschlechtert hätten (S058). Im amerikanischen Außenministerium fürchtete man einen wachsenden sowjetischen Einfluss in der arabischen Welt und Einschnitte bei den Öllieferungen arabischer Staaten; es empfahl stattdessen eine Treuhandverwaltung der Vereinten Nationen. Präsident Harry S. Truman entschied anders und erkannte Israel noch am Tag seiner Gründung an (S059; S060).

Bürgerkrieg im Mandatsgebiet

Nach dem Beschluss brach im Land Gewalt aus. Historiker unterscheiden heute zwei Kriege: einen ersten zwischen Juden und Palästinensern von Dezember 1947 bis Mitte Mai 1948 und einen zweiten, regulären Krieg zwischen Israel und den arabischen Armeen. Welche Rolle die britische Mandatsmacht in der ersten Phase spielte, während sie ihren Abzug vorbereitete, gilt als unzureichend erforscht (S318).

Am 10. März 1948 verabschiedete die Haganah, die größte jüdische Untergrundarmee, den „Plan Dalet“ (Plan D). Sein Ziel war, die Gebiete des jüdischen Staates unter Kontrolle zu bringen und seine Grenzen zu verteidigen (S043; S317). Für arabische Dörfer legte er fest: Leisteten sie Widerstand, sei „die bewaffnete Kraft zu vernichten und die Bevölkerung über die Grenzen des Staates hinaus zu vertreiben“; ohne Widerstand sollten Besatzungstruppen einrücken (S043). Wie weit dieser Plan die folgenden Vertreibungen erklärt, ist umstritten.

Am 9. April 1948 überfielen Kämpfer von Irgun und Lechi das Dorf Deir Yassin westlich von Jerusalem. Damals war von 245 getöteten Arabern die Rede (S045). Heutige Schätzungen, etwa des palästinensischen Onlinelexikons PalQuest und der israelischen Organisation Zochrot, liegen bei rund 100 bis 110 Toten; nach PalQuest waren drei Viertel von ihnen Frauen, Kinder unter 15 Jahren und alte Männer (S325; S326). Führer des Irgun bezeichneten Deir Yassin später als das Ereignis, das die Araber am stärksten zur Flucht bewogen habe (S045); der israelische Historiker Benny Morris schreibt, das Massaker habe wesentlich zur Flucht von Arabern im ganzen Land beigetragen, auch weil arabische Rundfunksendungen die Gräueltaten übertrieben dargestellt hätten (S323). Vier Tage später, am 13. April, griffen arabische Kämpfer in Jerusalem einen Konvoi zum Hadassah-Krankenhaus an. 78 Juden, darunter der Direktor des Krankenhauses und 23 Frauen, sowie ein britischer Soldat wurden getötet; britische Truppen griffen erst am Nachmittag ein (S047).

Staatsgründung und Krieg der Armeen

Am 14. Mai 1948, dem Tag, an dem das britische Mandat endete, verlas David Ben-Gurion in Tel Aviv die Unabhängigkeitserklärung. Sie rief „die Errichtung des jüdischen Staates in Palästina“ aus, „der Israel heißen soll“, versprach Gleichheit „ohne Unterschied von Rasse, Glauben oder Geschlecht“ und forderte die arabischen Einwohner auf, mit „voller und gleicher Staatsbürgerschaft“ am Aufbau des Staates mitzuwirken. Grenzen nannte sie nicht (S048). Tags darauf rückten Armeen aus fünf arabischen Staaten ein (S319). Die Arabische Liga erklärte den Vereinten Nationen, man greife „allein zu dem Zweck“ ein, „Frieden und Sicherheit wiederherzustellen“, und strebe einen „Vereinigten Staat Palästina“ an; mehr als eine Viertelmillion Araber sei bereits gezwungen worden, ihre Häuser zu verlassen (S050).

Die offizielle israelische Geschichtsschreibung hat diesen Krieg nach Shlaims Darstellung lange als Kampf Davids gegen Goliath erzählt. Der Historiker Avi Shlaim hält dem entgegen, dass die jüdische Seite in jeder Phase mehr Soldaten im Feld hatte: Mitte Mai standen 20.000 bis 25.000 arabischen Kämpfern 35.000 Soldaten der ersten Linie gegenüber, im Dezember hatte Israel mehr als 96.000 Mann unter Waffen. König Abdallah von Transjordanien ging es nach Shlaims Urteil nicht darum, einen jüdischen Staat zu verhindern, sondern den arabischen Teil Palästinas selbst zu beherrschen (S319). Morris betont dagegen, dass die große Mehrheit in der arabischen Welt den Krieg als heiligen Krieg, als Dschihad, verstanden habe (S323). Israel verlor im Krieg rund 6.000 Menschen, 4.000 Soldaten und 2.000 Zivilisten, etwa ein Prozent seiner jüdischen Bevölkerung (S319).

Auch in dieser Phase traf die Gewalt Zivilisten. Im Juli 1948 wurden die Einwohner der Städte Lydda und Ramle vertrieben, Zehntausende Menschen (S318). In Lydda wurden nach Morris rund 250 Menschen getötet, viele von ihnen offenbar Zivilisten (S323).

Flucht und Vertreibung

Für die Palästinenser ist 1948 die Nakba, die „Katastrophe“ (S318). Wie viele Menschen ihre Heimat verloren, ließ sich schon damals nur schätzen. Eine Wirtschaftsmission der Vereinten Nationen kam im Dezember 1949 auf höchstens 774.000 Flüchtlinge, darunter 48.000 innerhalb Israels, von denen 17.000 Juden waren (S051). Der Genfer Vertreter der amerikanischen Quäker-Hilfsorganisation American Friends Service Committee schätzte, dass höchstens 660.000 bis 700.000 Flüchtlinge aus den von Israel kontrollierten Gebieten stammten (S053). Eine spätere UN-Studie nennt 726.000 Flüchtlinge bis Ende 1949, mehr als die Hälfte der palästinensischen Bevölkerung (S328); ein Forschungsüberblick der Pariser Hochschule Sciences Po spricht von 750.000 bis 800.000 Menschen. Knapp zwei Drittel von ihnen blieben im Westjordanland (39 Prozent) und im Gazastreifen (26 Prozent), die übrigen gingen vor allem in den Libanon, nach Syrien und nach Transjordanien (S318).

Warum sie gingen, ist seit Jahrzehnten Gegenstand eines Historikerstreits. Drei Deutungen lassen sich unterscheiden.

Die ältere israelische Darstellung lautete, die Palästinenser seien vor allem den Aufrufen ihrer eigenen Führer gefolgt (S319). Diese Sicht, die der Historiker Efraim Karsh verteidigt, legt die Hauptverantwortung für die palästinensische Tragödie bei einer „extremistischen und kurzsichtigen“ Führung. Karsh weist zugleich darauf hin, dass schon ältere israelische Autoren keine einzelne Erklärung für die Flucht gelten ließen (S321).

Palästinensische Historiker wie Walid Khalidi widersprachen dem schon 1959. In den Verlautbarungen des Arabischen Hohen Komitees finde sich keine Spur solcher Aufrufe, wohl aber zahlreiche Appelle, zu bleiben. Neuere palästinensische Forschung untersucht die Rolle von Massakern; der Historiker Saleh Abdel Jawad zählt fast 70 Fälle (S318).

Ende der 1980er-Jahre werteten israelische Historiker, die sogenannten Neuen Historiker, die inzwischen geöffneten israelischen Archive aus (S318; S320). Benny Morris fand weder Belege für arabische Aufrufe zur Flucht noch einen allgemeinen Vertreibungsbefehl von oben. Das Flüchtlingsproblem sei „durch den Krieg entstanden, nicht durch Absicht“, größtenteils aus Angst und durch die Kämpfe, zu einem kleineren Teil als bewusstes Werk jüdischer und arabischer Kommandeure und Politiker (S319). Shlaim hält die israelische Verantwortung nach Morris’ eigenem Material für deutlich größer, als dessen Fazit nahelegt (S319); Ilan Pappé spricht von ethnischer Säuberung (S318). Morris selbst wies 2004 darauf hin, dass Einheiten der Haganah im April und Mai 1948 ausdrücklich angewiesen wurden, Dorfbewohner zu vertreiben und Dörfer zu zerstören. Zugleich ordneten das Arabische Hohe Komitee und örtliche palästinensische Stellen an, Frauen, Kinder und Alte aus Dörfern fortzubringen (S322). 2010 fasste er zusammen, im Allgemeinen seien die Araber geflohen, Vertreibungen habe es nur an wenigen Orten gegeben; danach habe Israel ihre Dörfer zerstört und die Rückkehr nicht erlaubt (S323). Karsh wirft Morris vor, Belege systematisch verfälscht zu haben (S321). Palästinensische Forscher wiederum nahmen die Arbeiten der Neuen Historiker teils als Bestätigung aus israelischen Archiven auf, kritisierten aber, dass sie arabische Quellen kaum nutzten (S320).

Nach Einschätzung dieses Berichts erlaubt der Forschungsstand keine Erklärung mit nur einer Ursache: Flucht vor den Kämpfen und aus Angst, Vertreibungen und die spätere Verweigerung der Rückkehr wirkten zusammen. Umstritten bleibt, welches Gewicht jede dieser Ursachen hatte und wie viel davon geplant war.

Rückkehr, Waffenstillstand und was offen blieb

Im Dezember 1948 beschloss die UN-Generalversammlung mit Resolution 194: Flüchtlinge, die in ihre Häuser zurückkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollten, sollten dies „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ tun dürfen; wer nicht zurückkehren wolle, sei für sein Eigentum zu entschädigen (S054). In Verhandlungen unter Vermittlung einer UN-Kommission bot Israel im August 1949 an, 100.000 Flüchtlinge aufzunehmen, allerdings nur unter Bedingungen, an Orten seiner Wahl und als Teil einer umfassenden Friedensregelung. Die Kommission hielt das Angebot für unzureichend. Die arabischen Delegationen verlangten die Rückkehr aller Flüchtlinge aus den Gebieten, die der Teilungsplan dem arabischen Staat oder der internationalen Zone zugewiesen hatte (S052). Eine Einigung kam nicht zustande.

Zwischen Februar und Juli 1949 schloss Israel Waffenstillstandsabkommen mit Ägypten, dem Libanon, Transjordanien und Syrien (S303; S304; S305; S306). Die Linien, die sie zogen, sollten ausdrücklich keine endgültigen Grenzen sein (siehe Abschnitt 1). Israel kontrollierte danach 77 Prozent des früheren Mandatsgebiets und den größeren Teil Jerusalems. Den arabischen Staat, den der Teilungsplan vorsah, gab es nicht: Die übrigen Gebiete besetzten Jordanien und Ägypten (S328).

5. Zwischen den Kriegen (1949–1967)

Ein Hilfswerk für die Flüchtlinge

Die Flüchtlingsfrage blieb nach 1949 offen, und die Vereinten Nationen richteten sich auf eine längere Versorgung ein. Am 8. Dezember 1949 gründete die Generalversammlung das Hilfswerk UNRWA. Es sollte mit den Regierungen der Region direkte Hilfe leisten und Arbeitsprogramme organisieren; die direkte Hilfe sollte nach dem ursprünglichen Plan spätestens Ende 1950 auslaufen (S062). Tatsächlich besteht das Hilfswerk bis heute (S197); zur Definition des Flüchtlingsstatus siehe Abschnitt 1.

Wer über welches Gebiet herrschte

Den arabischen Staat, den der Teilungsplan vorgesehen hatte, gab es nicht. Das Westjordanland stellte Jordanien am 24. April 1950 formell unter seine Hoheit, der Gazastreifen blieb unter ägyptischer Kontrolle (S328).

Die Palästinenser, die in Israel geblieben waren, wurden zwar Staatsbürger, lebten aber bis 1966 überwiegend unter einer Militärverwaltung. Sie sollte nach Angaben des israelischen Archivinstituts Akevot die arabischen Gebiete und das verlassene Land kontrollieren, die Bewegungen der Araber überwachen und ihre Rückkehr in die im Krieg eroberten Orte verhindern. Rund 85 Prozent der arabischen Bürger lebten unter diesem Regime, das nächtliche Ausgangssperren und Reisebeschränkungen verhängte. Premierminister Levi Eschkol schaffte es 1966 ab (S066). Das Eigentum der Geflüchteten erfasste Israel 1950 mit einem Gesetz über das Eigentum „Abwesender“: Als abwesend galt unter anderem, wer zwischen November 1947 und Mai 1948 seinen Wohnort verlassen hatte (S054).

Die Juden der arabischen Welt

Im selben Zeitraum verließen die meisten Juden die arabischen Länder, in denen ihre Gemeinden oft seit Jahrhunderten bestanden hatten. Die proisraelische Jewish Virtual Library zählt zwischen 1948 und 1972 rund 820.000 jüdische Flüchtlinge, von denen 586.000 in Israel aufgenommen wurden. Aus dem Irak kamen 1950 und 1951 rund 110.000 Juden per Luftbrücke nach Israel, nachdem das irakische Parlament die Ausreise nur unter Verzicht auf die Staatsbürgerschaft erlaubt hatte; aus dem Jemen holte Israel fast die gesamte jüdische Gemeinschaft von knapp 50.000 Menschen (S223). Die Ursachen sind umstritten. Der Historiker Philip Mendes beschreibt zwei gegensätzliche Deutungen: Die zionistische führt die Auswanderung fast allein auf arabische Gewalt und Drohungen zurück, die arabische auf eine zionistische Verschwörung. Er selbst sieht beides am Werk, die Feindseligkeit gegen Juden ebenso wie die Anziehungskraft des Zionismus und des neuen Staates. Die Gleichsetzung mit der palästinensischen Flucht als eine Art „Bevölkerungsaustausch“, wie sie etwa die Jewish Virtual Library vornimmt, hält er für zu einfach (S222; S223).

Grenzgewalt, Suezkrieg und Kafr Qasim

An den Waffenstillstandslinien kam der Konflikt nicht zur Ruhe. Im Oktober 1953 tötete eine Handgranate im israelischen Dorf Yehud eine Mutter und ihre zwei kleinen Kinder. Zwei Tage später griffen israelische Streitkräfte das Dorf Qibya im Westjordanland an; nach dem Bericht der UN-Waffenstillstandsaufsicht starben 53 Bewohner, mehr als 40 Häuser wurden gesprengt (S342). Der UN-Sicherheitsrat sprach für diesen Vergeltungsangriff seinen „schärfsten Tadel“ aus (S064).

Im Juli 1956 verstaatlichte der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser die Gesellschaft, die den Suezkanal betrieb. Großbritannien und Frankreich verabredeten daraufhin im Geheimen mit Israel, das Nasser als Bedrohung ansah, einen Angriff auf Ägypten, der am 29. Oktober 1956 begann. Auf Druck der USA endeten die Kämpfe, und Israel musste Sinai und Gazastreifen wieder räumen (S329; S330).

Am ersten Tag dieses Krieges geschah im israelischen Kernland ein Verbrechen. Im arabischen Dorf Kafr Qasim wurde die Ausgangssperre mit nur einer halben Stunde Vorlauf von 22 auf 17 Uhr vorverlegt. Arbeiter, die außerhalb des Dorfes waren, wussten davon nichts. Angehörige der israelischen Grenzpolizei erschossen 47 Männer, Frauen und Kinder, die nach Hause zurückkehrten. Ein Militärgericht verurteilte acht Angeklagte wegen Mordes, den zuständigen Bataillonskommandeur zu 17 Jahren Haft. Richter Benjamin Halevy entwickelte dabei den Test der „schwarzen Flagge“: Ein offenkundig rechtswidriger Befehl darf nicht befolgt werden. Die Strafen wurden allerdings bald verkürzt, die letzten Verurteilten kamen nach wenigen Jahren frei; der Brigadekommandeur, der die Ausgangssperre angeordnet hatte, erhielt einen Verweis und eine Geldstrafe von zehn israelischen Cent (S066).

Palästinensische Kämpfer griffen Israel in den 1960er-Jahren vor allem von Jordanien aus an, unterstützt von Syrien; Israel antwortete mit Vergeltungsschlägen, etwa im November 1966 gegen den Ort Samu im Westjordanland (S330).

Die Palästinensische Befreiungsorganisation entsteht

1964 beschloss die Arabische Liga, die Palästinenser zu organisieren. Im selben Jahr trat in Jerusalem der erste Palästinensische Nationalrat zusammen, das Parlament der Bewegung, und die Palästinensische Befreiungsorganisation PLO entstand (S080; S328). Ihre erste Charta bezeichnete den Zionismus als „kolonialistische“ und „rassistische“ Bewegung und Israel als deren Speerspitze (S079). Neben der PLO bestand seit 1959 die Fatah, eine palästinensische Befreiungsbewegung, die Jassir Arafat mitgegründet hatte (S080).

6. Besatzung und der Kampf um Vertretung (1967–1993)

Der Sechstagekrieg

Im Mai 1967 meldete die Sowjetunion Ägypten und Syrien, Israel ziehe Truppen an der syrischen Grenze zusammen. Die Meldung war falsch, doch Nasser schickte große Truppenverbände auf den Sinai, verlangte den Abzug der UN-Friedenstruppe und kündigte am 22. Mai an, die Meerenge von Tiran für die israelische Schifffahrt zu sperren. Zwischen dem 5. und 10. Juni besiegte Israel Ägypten, Jordanien und Syrien und besetzte die Sinai-Halbinsel, den Gazastreifen, das Westjordanland, Ostjerusalem und die Golanhöhen (S330). Fast eine halbe Million Palästinenser flohen, viele von ihnen zum zweiten Mal (S328). Israel bezog Ostjerusalem in sein Staatsgebiet ein und begann, in den besetzten Gebieten Siedlungen zu errichten (S330).

Im November 1967 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 242, nach Einschätzung des Historischen Dienstes des US-Außenministeriums die Grundlage aller späteren amerikanischen Friedensbemühungen. Sie betont, dass Gebietserwerb durch Krieg unzulässig ist, und verlangt den Rückzug Israels „aus Gebieten, die im jüngsten Konflikt besetzt wurden“. Im Gegenzug sollen alle Staaten der Region das Recht haben, „in sicheren und anerkannten Grenzen“ in Frieden zu leben; zudem fordert sie eine „gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems“ (S069). Der englische Text spricht von „territories“, nicht von „the territories“; das Fehlen des bestimmten Artikels war gewollt: Arabische Staaten verstanden den Text als Pflicht zum vollständigen Rückzug, Israel nicht. Der britische Verfasser erklärte, jeder möge seine eigene Auslegung haben, verbindlich sei allein der Text (S083; S330).

Die Siedlungen

Mit der Besatzung begann der Siedlungsbau, der das Westjordanland bis heute verändert. Nach Zahlen der israelischen Organisation Peace Now, die auf dem israelischen Statistikamt beruhen, lebten 1972 rund 1.500 israelische Siedler im Westjordanland (ohne Ostjerusalem), 1977 rund 4.400 und 1993, im Jahr der Osloer Verträge, rund 116.300. Im Jahr 2000 waren es rund 198.300, 2010 rund 311.100 und 2024 rund 511.100 (S225). In Ostjerusalem kommen nach Angaben einer UN-Untersuchungskommission von 2022 etwa 230.000 Menschen in 14 Siedlungen hinzu (S313). Der Internationale Gerichtshof stellte 2024 in einem rechtlich nicht bindenden Gutachten fest, dass die Ansiedlung israelischer Bürger in den besetzten Gebieten gegen die Vierte Genfer Konvention verstößt und dass Israels Politik auf eine Annexion großer Teile dieser Gebiete hinausläuft. Die fast vollständige Trennung von Siedlern und Palästinensern durch israelische Gesetze und Maßnahmen wertete er als Verstoß gegen Artikel 3 der Antirassismuskonvention, der Rassentrennung und Apartheid verbietet. Israels Anwesenheit in den besetzten Gebieten erklärte er mit 11 zu 4 Stimmen für rechtswidrig (S313). Premierminister Netanjahu wies das Gutachten zurück: „Das jüdische Volk ist kein Besatzer in seinem eigenen Land“ (S340).

Die PLO zwischen bewaffnetem Kampf und Diplomatie

Nach 1967 trat die Fatah der PLO bei und übernahm bald ihre Führung. 1968 verpflichtete sich die Organisation auf die „vollständige Befreiung Palästinas durch bewaffneten Kampf“, 1969 wurde Arafat ihr Vorsitzender (S080). Die neue Charta bezeichnete Israel als illegalen Staat; Israel lehnte deshalb jeden Kontakt zur PLO ab (S328). Palästinensische Gruppen verübten in dieser Zeit Anschläge auch außerhalb der Region. Bei den Olympischen Spielen in München nahm im September 1972 die Gruppe „Schwarzer September“, ein Ableger der PLO, israelische Sportler als Geiseln, um 236 Gefangene freizupressen. Elf Mitglieder der israelischen Olympiamannschaft und ein deutscher Polizist kamen ums Leben (S215).

Am 6. Oktober 1973 griffen Ägypten und Syrien die israelischen Stellungen auf dem Sinai und den Golanhöhen an. Der Krieg endete mit der Resolution 338 des Sicherheitsrats, die eine Waffenruhe und Verhandlungen auf der Grundlage von Resolution 242 verlangte (S331; S070).

Diplomatisch gewann die PLO danach an Boden. Im Oktober 1974 erkannten die arabischen Staaten sie in Rabat als einzige legitime Vertretung des palästinensischen Volkes an; die UN-Generalversammlung gewährte ihr im selben Jahr Beobachterstatus. Arafat sagte dort, der Unterschied zwischen einem Revolutionär und einem Terroristen liege im Grund, für den er kämpfe (S328).

Camp David und der Frieden mit Ägypten

1978 vermittelte US-Präsident Jimmy Carter in Camp David zwischen dem ägyptischen Präsidenten Anwar as-Sadat und dem israelischen Premierminister Menachem Begin. Ein Rahmenabkommen sah für das Westjordanland und den Gazastreifen eine Übergangszeit von höchstens fünf Jahren mit „voller Autonomie“ für die Einwohner vor, danach Verhandlungen über den endgültigen Status (S068). Umgesetzt wurde dieser Teil nie: Palästinensische Vertreter lehnten eine Teilnahme ab, und die Positionen Ägyptens und Israels ließen sich nicht überbrücken (S067). Der Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel vom 26. März 1979 hielt dagegen: Israel verpflichtete sich, die Sinai-Halbinsel binnen drei Jahren vollständig zu räumen, und beide Staaten erkannten einander an (S071).

Libanon 1982: Sabra und Schatila

Im Juni 1982 marschierte Israel in den Libanon ein, wo palästinensische Organisationen ihre militärische Basis hatten (S209). Vom 16. bis 18. September 1982 ermordeten Milizionäre der christlichen libanesischen Falange in den palästinensischen Flüchtlingslagern Sabra und Schatila in Beirut Hunderte Menschen. Die israelische Armee hatte die Lager umstellt, ließ die Falange hinein und erleuchtete das Gelände nachts mit Leuchtraketen. Das Rote Kreuz zählte 328 Leichen, eine Zusammenstellung verschiedener Stellen 460; der israelische Militärgeheimdienst schätzte 700 bis 800 Tote, palästinensische Quellen sprechen von weit mehr (S209; S210). Die israelische Kahan-Kommission sprach Israel eine indirekte Verantwortung zu und Verteidigungsminister Ariel Sharon eine persönliche; sie empfahl seinen Rücktritt oder seine Entlassung (S209). Kritiker halten diesen Befund für zu milde. Eine internationale Kommission unter dem Friedensnobelpreisträger Seán MacBride kam 1983 zu dem Schluss, Israel sei direkt verantwortlich (S210; S081).

Die erste Intifada und zwei Antworten

Im Dezember 1987 begann in den besetzten Gebieten ein Aufstand, die erste Intifada. Bis zum Abschluss der Osloer Grundsatzerklärung im September 1993 töteten israelische Sicherheitskräfte dort nach Zählung der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem 1.070 Palästinenser, darunter 237 Minderjährige; israelische Zivilisten töteten weitere 54. Palästinenser töteten in den besetzten Gebieten im selben Zeitraum 47 israelische Zivilisten und 43 Angehörige der Sicherheitskräfte (S076). Zugleich töteten Palästinenser andere Palästinenser, denen sie Zusammenarbeit mit Israel vorwarfen; nach Angaben der israelischen Armee waren es bis Ende November 1997 1.068 (S077).

Aus dem Aufstand gingen zwei gegensätzliche Programme hervor. Die neu gegründete islamistische Hamas erklärte in ihrer Charta vom August 1988 ganz Palästina zu einem unveräußerlichen islamischen Stiftungsland, verwarf Friedensinitiativen als „Zeitverschwendung“ und nannte den Dschihad den einzigen Weg. Die Charta enthält zudem antisemitische Verschwörungsbehauptungen: Juden stünden hinter der Französischen Revolution, beiden Weltkriegen und nahezu jedem Krieg; als Beleg beruft sie sich auf die „Protokolle der Weisen von Zion“ (S073). Der Palästinensische Nationalrat dagegen rief am 15. November 1988 in Algier den Staat Palästina mit der Hauptstadt Jerusalem aus. Er berief sich dabei auf den Teilungsbeschluss von 1947, der zwei Staaten vorgesehen hatte, und lehnte die Androhung und Anwendung von Gewalt und Terror gegen die eigene territoriale Integrität ebenso ab wie gegen die anderer Staaten (S075). In einer begleitenden politischen Erklärung verlangte er eine internationale Friedenskonferenz auf der Grundlage der Resolutionen 242 und 338 (S074). Auf die Resolutionen 242 und 338 stützten sich dann auch die Verhandlungen der 1990er-Jahre (Abschnitt 7).

7. So nah wie nie: Annäherungen und warum sie scheiterten

Zwischen 1991 und 2008 kamen Israelis und Palästinenser einer Einigung mehrmals näher als je zuvor oder danach. Dieser Abschnitt stellt die wichtigsten Anläufe dar und unterscheidet dabei, was schriftlich vorlag, von dem, was Beteiligte im Nachhinein berichten.

Madrid und Oslo

Im Oktober 1991 luden die USA und die Sowjetunion zu einer Friedenskonferenz nach Madrid ein. Grundlage waren die Resolutionen 242 und 338; die Palästinenser nahmen als Teil einer gemeinsamen jordanisch-palästinensischen Delegation teil (S084). Der Durchbruch kam jedoch aus Geheimgesprächen in Oslo. Im September 1993 erkannte die PLO in einem Brief Arafats „das Recht des Staates Israel, in Frieden und Sicherheit zu existieren“, an, nahm die Resolutionen 242 und 338 an und sagte sich vom Terrorismus los; die Artikel ihrer Charta, die Israels Existenzrecht bestritten, erklärte sie für ungültig. Premierminister Jitzchak Rabin erkannte im Gegenzug die PLO als Vertretung des palästinensischen Volkes an (S086). Die Grundsatzerklärung vom 13. September 1993 sah eine palästinensische Selbstverwaltung für höchstens fünf Jahre vor. Spätestens im dritten Jahr sollten Verhandlungen über den endgültigen Status beginnen, über Jerusalem, Flüchtlinge, Siedlungen, Sicherheit und Grenzen (S087).

Der Prozess geriet bald ins Stocken. Gewalt von beiden Seiten untergrub das Vertrauen: das Massaker eines jüdischen Siedlers an betenden Muslimen in Hebron 1994 ebenso wie die Selbstmordanschläge palästinensischer Gruppen (siehe Abschnitt 8). Im November 1995 wurde Rabin von Jigal Amir ermordet, einem jüdischen Extremisten, der seine Friedenspolitik ablehnte (S332; S234). Zugleich wuchs die Zahl der Siedler weiter (Abschnitt 6). Weitere Teilabkommen folgten, etwa 1997 über Hebron (S332), doch die vorgesehene Frist für eine endgültige Regelung verstrich.

Camp David 2000 und die Clinton-Parameter

Im Juli 2000 lud US-Präsident Bill Clinton den israelischen Premierminister Ehud Barak und Arafat nach Camp David ein. Der Gipfel scheiterte an den Grenzen, an Jerusalem und an der Frage, ob Israel ein Rückkehrrecht der Flüchtlinge anerkennt; Clinton gab Arafat die Schuld (S332). Was genau angeboten wurde, ist umstritten, auch weil es kein schriftliches Angebot gab. Robert Malley, damals Clintons Sonderberater für arabisch-israelische Fragen und Mitglied des US-Teams in Camp David, und der Oxford-Wissenschaftler Hussein Agha, seit Jahrzehnten an israelisch-palästinensischen Gesprächen beteiligt, schreiben, die Vorschläge seien nur mündlich und als amerikanische Ideen vorgetragen worden. Demnach hätte Palästina 91 Prozent des Westjordanlands erhalten, Israel 9 Prozent annektiert und dafür Land im Umfang von einem Prozent abgetreten; für den Tempelberg, den Muslime als Haram asch-Scharif verehren, war nur eine palästinensische „dauerhafte Verwahrung“ vorgesehen (S088). Akram Hanieh, Berater Arafats und Mitglied des palästinensischen Teams, berichtet von israelischen Annexionswünschen zwischen 10 und 13,5 Prozent und von Israels Anspruch auf Souveränität über den Haram. Arafat habe erklärt, die Palästinenser verlangten ohnehin nur 22 Prozent ihres Landes (S230).

Die Deutungen gehen weit auseinander. Barak sieht einen historischen Kompromiss, den die Palästinenser ausgeschlagen hätten (S089). Malley und Agha sehen Fehler auf allen Seiten, bei Baraks Verhandlungsführung, bei der amerikanischen Vermittlung und bei Arafats Passivität (S088; S090). Der damalige israelische Außenminister Schlomo Ben-Ami sieht die entscheidende Chance erst im Dezember 2000: Hätte Arafat Ende Dezember „ein klares Ja“ gesagt, hätte er die Regierung Barak und den Frieden gerettet (S231). Nach einem Besuch des Chefs der oppositionellen Likud-Partei, Ariel Sharon, auf dem Tempelberg Ende September 2000 brachen Unruhen aus, die sich zur zweiten Intifada ausweiteten (S332).

Am 23. Dezember 2000 legte Clinton seine „Parameter“ vor, einen detaillierten Entwurf für eine Zwei-Staaten-Lösung. Palästina sollte 94 bis 96 Prozent des Westjordanlands erhalten und einen Ausgleich von 1 bis 3 Prozent durch Gebietstausch; 80 Prozent der Siedler sollten in Blöcken bleiben, die an Israel fallen. In Jerusalem sollten arabische Viertel palästinensisch und jüdische israelisch werden, auch in der Altstadt; über den Haram sollte Palästina die Souveränität erhalten, über die Klagemauer Israel. Den Flüchtlingen sollten beide Seiten ein Recht auf Rückkehr „in das historische Palästina“ oder „in ihre Heimat“ zuerkennen, ohne ein eigenes Recht auf Rückkehr nach Israel selbst; der Staat Palästina sollte „nicht militarisiert“ sein (S091). Das israelische Kabinett stimmte mit Vorbehalten zu (S091). Arafat antwortete nach Darstellung von Malley und Agha erst nach zehn Tagen: Er akzeptiere die Parameter, habe aber Anmerkungen (S090). Clinton wertete das als Ablehnung und nannte sie später einen Fehler „von historischem Ausmaß“ (S091); Ben-Ami zufolge teilten ihm die Amerikaner mit, Arafat habe in Wahrheit Nein gesagt (S231).

Im Januar 2001 verhandelten beide Seiten im ägyptischen Taba weiter. Nach dem Protokoll des EU-Sonderbeauftragten Miguel Moratinos, das beide Seiten als weitgehend zutreffend anerkannten, galten die Linien vom 4. Juni 1967 als Grundlage der Grenze. Israel legte eine Karte mit 6 Prozent Annexion vor, die palästinensische Seite eine mit 3,1 Prozent und Gebietstausch. Über Jerusalem näherte man sich an, bei den Flüchtlingen nicht (S092). Ein Abkommen kam nicht mehr zustande.

Neue Pläne, neue Spaltung (2002–2007)

Im März 2002 bot die Arabische Liga Israel mit der Arabischen Friedensinitiative Frieden und „normale Beziehungen“ an. Die Bedingungen waren ein vollständiger Rückzug auf die Linien vom 4. Juni 1967, einschließlich der Golanhöhen, ein Staat Palästina mit Ostjerusalem als Hauptstadt und eine „gerechte“, zu vereinbarende Lösung der Flüchtlingsfrage (S096). 2003 legte das Nahost-Quartett aus USA, EU, Russland und Vereinten Nationen einen „Fahrplan“ zu zwei Staaten vor (S237). Im selben Jahr stellten prominente Israelis und Palästinenser ohne Regierungsauftrag, angeführt von den früheren Ministern Jossi Beilin und Jassir Abed Rabbo, die Genfer Initiative vor, einen vollständigen, aber inoffiziellen Vertragsentwurf mit Grenzen auf Grundlage der Linien von 1967 und Gebietstausch im Verhältnis eins zu eins (S240; S097).

Im Sommer 2005 räumte Israel seine 17 Siedlungen im Gazastreifen und vier im nördlichen Westjordanland (S224). Im Januar 2006 gewann die Hamas die palästinensischen Parlamentswahlen; nach gescheiterten Versuchen, die Macht mit der Fatah zu teilen, und zunehmenden innerpalästinensischen Kämpfen übernahm sie im Juni 2007 die Kontrolle über den Gazastreifen (S080). Seither sind die palästinensischen Gebiete politisch gespalten, und Israel hält eine Blockade über den Gazastreifen aufrecht, die seit 2007 voll durchgesetzt wird (S108).

Annapolis und das Angebot Olmerts (2007–2008)

Auf einer Konferenz in Annapolis vereinbarten Olmert und Abbas im November 2007, möglichst bis Ende 2008 ein Abkommen zu schließen (S233). 2008 legte Premierminister Ehud Olmert nach eigener Darstellung Präsident Mahmud Abbas ein Angebot vor: Israel sollte 6,3 Prozent des Westjordanlands behalten und Palästina mit israelischem Land im Umfang von 5,8 Prozent sowie einer Verbindung zum Gazastreifen entschädigen. Die arabischen Viertel Ostjerusalems sollten an Palästina gehen, die Altstadt mit den heiligen Stätten unter die Aufsicht eines internationalen Gremiums aus Israel, Palästina, Jordanien, den USA und Saudi-Arabien; Flüchtlinge sollte Israel nur in symbolischer Zahl aufnehmen (S234; S235). Palästinensische Verhandlungsunterlagen, die Al Jazeera 2011 veröffentlichte, sprechen dagegen von mehr als 10 Prozent Annexion (S236). Abbas sagte später, Olmert habe ihm die Karte nur gezeigt und nicht gegeben: „Wie kann ich etwas unterschreiben, das ich nicht bekommen habe?“ Er habe das Angebot abgelehnt (S234; S235). Olmert dagegen betont, Abbas habe „nie Nein gesagt“ (S235).

Vom Kerry-Anlauf zum Trump-Plan

2013 und 2014 verhandelten beide Seiten neun Monate lang unter Vermittlung von US-Außenminister John Kerry. Die Gespräche scheiterten nach seinem Urteil nicht an zu großen Differenzen, sondern an zu wenig Vertrauen. Die Zahl der Siedler im Westjordanland sei seit Oslo um fast 270.000 gestiegen (S333).

Im Januar 2020 legte US-Präsident Donald Trump einen eigenen Plan vor. Rund 97 Prozent der Israelis und der Palästinenser im Westjordanland sollten jeweils in zusammenhängendem Gebiet ihres Staates leben, das Jordantal unter israelische Souveränität kommen. Die palästinensische Hauptstadt sah der Plan in Teilen Ostjerusalems jenseits der israelischen Sperranlage vor, etwa in Abu Dis; der Staat sollte vollständig entmilitarisiert sein, eine Rückkehr von Flüchtlingen nach Israel sollte es nicht geben. Dazu kam die Aussicht auf Investitionen von mehr als 50 Milliarden Dollar (S098). In einer Umfrage lehnten 94 Prozent der Palästinenser den Plan ab (S177). Im September 2020 vereinbarten Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate volle diplomatische Beziehungen, die ersten der sogenannten Abraham-Abkommen (S099).

Der Anlauf von 2025

Nach dem Krieg in Gaza unternahm die Staatengemeinschaft einen neuen Versuch. Am 12. September 2025 billigte die UN-Generalversammlung mit 142 zu 10 Stimmen bei 12 Enthaltungen die „New Yorker Erklärung“, die auf eine Konferenz unter Vorsitz Frankreichs und Saudi-Arabiens zurückgeht. Israel und die USA stimmten dagegen. Die Erklärung verlangt „konkrete, befristete und unumkehrbare Schritte“ zu zwei Staaten, verurteilt die Angriffe der Hamas auf Zivilisten vom 7. Oktober ebenso wie Israels Angriffe auf Zivilisten in Gaza, die Belagerung und das Aushungern, und sieht die Entwaffnung der Hamas und ihren Ausschluss aus der Regierung in Gaza vor (S101; S102).

Warum es nicht gelang

Soweit schriftliche Vorlagen und übereinstimmende Berichte vorliegen, zeigen sie: Bei Grenzen und Jerusalem näherten sich die Positionen zwischen 2000 und 2008 deutlich an. Offen blieben die heiligen Stätten und vor allem die Flüchtlingsfrage. Wer die Einigung verhinderte, beantworten die Beteiligten gegensätzlich, und die Dokumente stützen keine Deutung, die einer Seite allein die Schuld gibt. Nach Einschätzung dieses Berichts wirkten mehrere Faktoren zusammen: Gewalt, die das Vertrauen zerstörte, der fortgesetzte Siedlungsbau, der Mord an Rabin und seit 2007 die Spaltung der Palästinenser.

8. Terror und Gewalt gegen Zivilisten

Gewalt gegen Zivilisten zieht sich durch die ganze Geschichte des Konflikts, und sie ging von beiden Seiten aus. Dieser Abschnitt legt an alle Beteiligten denselben Maßstab an.

Ein Maßstab für alle

Als Maßstab dient eine Beschreibung des UN-Sicherheitsrats von 2004. Er nennt Straftaten, auch gegen Zivilisten, die mit der Absicht begangen werden, Menschen zu töten oder schwer zu verletzen oder Geiseln zu nehmen, um die Bevölkerung in Schrecken zu versetzen oder eine Regierung zu nötigen, und die unter die internationalen Übereinkommen gegen den Terrorismus fallen. Solche Taten seien durch politische, ideologische, religiöse oder ähnliche Beweggründe „unter keinen Umständen zu rechtfertigen“ (S334). Diese Beschreibung gilt hier für alle Akteure, für bewaffnete Gruppen ebenso wie für Staaten.

Daneben verwendet dieser Bericht drei Rechtsbegriffe. Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das Recht im bewaffneten Konflikt, etwa gezielte Angriffe auf Zivilisten oder Geiselnahme. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Taten wie Mord, die Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs auf eine Zivilbevölkerung sind (S257). Völkermord bezeichnet nach der Konvention von 1948 bestimmte Handlungen, etwa Tötungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören (S115; S314). Wichtig ist, wer etwas feststellt: Ein Gericht urteilt, eine Untersuchungskommission oder Menschenrechtsorganisation kommt zu Befunden, und ein Haftbefehl ist keine Verurteilung.

Von 1920 bis 1994

Legt man die Beschreibung des Sicherheitsrats an, so erfüllen nach Einschätzung dieses Berichts viele der in diesem Bericht geschilderten Taten ihre Merkmale: gezielte Tötungen oder Geiselnahmen von Zivilisten, um Angst zu verbreiten oder Regierungen zu nötigen. Dazu zählen auf jüdischer und israelischer Seite der Anschlag des Irgun auf das King-David-Hotel 1946, das Massaker von Deir Yassin 1948 und das Massaker in Hebron 1994, auf palästinensischer Seite der Überfall auf den Hadassah-Konvoi 1948, die Geiselnahme von München 1972, die Selbstmordanschläge der 1990er- und 2000er-Jahre und der Angriff vom 7. Oktober 2023. Tötungen von Zivilisten durch staatliche Streitkräfte oder Polizei, etwa in Qibya, Kafr Qasim oder im Gaza-Krieg, bewerten Kommissionen und Gerichte nach dem Kriegsvölkerrecht; dieser Bericht gibt ihre Befunde wieder (Abschnitte 3 bis 6 und unten).

Am 25. Februar 1994 erschoss der jüdische Siedler Baruch Goldstein, ein Arzt aus Kirjat Arba und Aktivist der extremistischen Kach-Bewegung, in der Patriarchenhöhle in Hebron 29 betende Muslime und verletzte 129 (S212). Bei den folgenden Unruhen töteten israelische Soldaten weitere Palästinenser (S212). Die staatliche Shamgar-Kommission kam zu dem Schluss, Goldstein habe allein geplant und gehandelt (S213).

Selbstmordanschläge und die zweite Intifada

In den Jahren nach Oslo und vor allem in der zweiten Intifada verübten palästinensische Gruppen Selbstmordanschläge auf Zivilisten, an Bushaltestellen, in Cafés und anderen belebten Orten. Allein von Januar 2001 bis August 2002 zählte Human Rights Watch 48 solcher Anschläge auf israelische Zivilisten, verübt von der Hamas, dem Islamischen Dschihad, der Volksfront zur Befreiung Palästinas und den Al-Aksa-Märtyrerbrigaden, die Arafat nahestanden. Von Ende September 2000 bis Ende August 2002 töteten bewaffnete Palästinenser mehr als 415 Zivilisten. Die Organisation wertete die Anschläge wegen ihres Ausmaßes und ihres systematischen Charakters als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Belege dafür, dass Arafat und die Autonomiebehörde sie geplant oder angeordnet hätten, fand sie nicht; sie hätten aber viel unterlassen, was sie hätte verhindern können, und trügen deshalb ein hohes Maß an Verantwortung. Der Verweis auf israelische Übergriffe und die Besatzung rechtfertige solche Taten „in keiner Weise“ (S109).

Nach der Bilanz von B’Tselem töteten israelische Sicherheitskräfte vom Beginn der zweiten Intifada im September 2000 bis September 2010 insgesamt 6.371 Palästinenser, darunter 1.317 Minderjährige; mindestens 2.996 von ihnen nahmen nicht an Kampfhandlungen teil. Palästinenser töteten im selben Zeitraum 1.083 Israelis, davon 741 Zivilisten, darunter 124 Minderjährige (S228).

Die Kriege um Gaza

Nach der Machtübernahme der Hamas führten Israel und die bewaffneten Gruppen in Gaza mehrere Kriege. Für den Krieg im Sommer 2014 legte eine UN-Untersuchungskommission eine ausführliche Bilanz vor: 2.251 Palästinenser wurden getötet, darunter 1.462 Zivilisten, von ihnen 551 Kinder. Palästinensische Gruppen feuerten 4.881 Raketen und 1.753 Mörsergranaten auf Israel ab und töteten sechs Zivilisten (S108; S107). Die Kommission sah Hinweise auf mögliche Kriegsverbrechen beider Seiten. Die wahllos abgefeuerten Raketen hätten offenbar Schrecken unter der Zivilbevölkerung verbreiten sollen. Israels Angriffe auf Wohnhäuser, bei denen ganze Familien starben, hätten möglicherweise eine Taktik widergespiegelt, die auf höchster Ebene zumindest stillschweigend gebilligt worden sei. In Gaza wurden zudem mindestens 21 angebliche Kollaborateure ohne Verfahren hingerichtet (S107; S108). Israel beantwortete die Anfragen der Kommission nicht (S108).

Gewalt von Siedlern

Im Westjordanland greifen seit Jahren gewalttätige Siedler palästinensische Dörfer, Bauern und Hirten an. Die israelische Organisation Yesh Din hat seit 2005 insgesamt 1.701 Ermittlungsverfahren wegen solcher Taten verfolgt: 93,8 Prozent der abgeschlossenen Verfahren wurden ohne Anklage eingestellt, nur 3 Prozent endeten mit einer Verurteilung (S110). Seit 2023 hat die Gewalt stark zugenommen. Nach Human Rights Watch vertrieben Siedlerangriffe seit Januar 2023 ganz oder teilweise 107 palästinensische Gemeinschaften mit 5.900 Menschen; bewaffnete Siedler handelten oft in Begleitung von Soldaten oder unter deren Augen. Das UN-Nothilfebüro OCHA verzeichnete 2026 im Durchschnitt 6,6 Siedlerangriffe am Tag mit Verletzten oder Sachschaden, mehr als in jedem Jahr zuvor, und bis zum 24. Juli mindestens 15 von Siedlern getötete Palästinenser (S111).

Der 7. Oktober 2023

Am 7. Oktober 2023 drangen Kämpfer der Qassam-Brigaden, des bewaffneten Arms der Hamas, und anderer Gruppen, begleitet von Zivilisten aus Gaza, insgesamt mindestens 1.000 Menschen, in den Süden Israels ein. Sie griffen Kibbuzim, das Nova-Musikfestival und Militärposten an. Nach israelischen Angaben, die eine UN-Untersuchungskommission übernahm, wurden mehr als 1.200 Menschen getötet, mindestens 809 davon Zivilisten und 314 Angehörige der Sicherheitskräfte. Unter den Toten waren 40 Kinder und 68 ausländische Staatsangehörige. Mindestens 252 Menschen wurden als Geiseln nach Gaza verschleppt (S335). Die Kommission stellte unter anderem die Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Angriffe auf Zivilisten, des Mordes, der Folter und der Geiselnahme fest (S335); Human Rights Watch wertete die Morde und die Geiselnahme zudem als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (S257).

Die UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, fand „hinreichende Gründe“ für die Annahme, dass es an mehreren Orten zu sexueller Gewalt kam, darunter Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen, und „klare und überzeugende Informationen“, dass auch Geiseln in Gaza sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Zwei in den Medien vielfach wiederholte Vorwürfe erwiesen sich als unbegründet; das Ausmaß lasse sich ohne umfassende Untersuchung nicht bestimmen (S117). Die Untersuchungskommission kam ebenfalls zu dem Schluss, dass es an mehreren Orten sexuelle Gewalt gab; wer genau die Täter waren, konnte sie nicht feststellen. Sie fand außerdem deutliche Hinweise, dass israelische Einheiten an diesem Tag mehrfach nach der sogenannten Hannibal-Direktive handelten, die eine Verschleppung von Soldaten verhindern soll, und dabei auch Israelis trafen (S335).

Der Krieg in Gaza und der Vorwurf des Völkermords

Am 9. Oktober 2023 verhängte Israel eine vollständige Blockade über den Gazastreifen. Verteidigungsminister Joav Gallant kündigte an: „kein Strom, kein Wasser, keine Nahrung, kein Treibstoff“ (S336). Als Kriegsziele nannte Israel, die militärischen Fähigkeiten und die Herrschaft der Hamas zu zerstören und die Geiseln zurückzubringen (S336). Wie viele Menschen seither getötet wurden, zeigt Abschnitt 9.

Die UN-Untersuchungskommission kam 2024 für die ersten drei Kriegsmonate zu dem Schluss, dass Israel unter anderem das Kriegsverbrechen des Aushungerns von Zivilisten als Methode der Kriegführung und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Ausrottung und der geschlechtsspezifischen Verfolgung begangen habe. Sie hielt zugleich fest, dass die Hamas und andere Gruppen Tunnel unter zivilen Gebäuden gebaut, Krankenhäuser, Schulen und Moscheen teils militärisch genutzt und die Zivilbevölkerung damit in Gefahr gebracht hätten (S336). Im September 2025 ging die Kommission weiter: Israel habe in Gaza Völkermord begangen. Die Sicherheitskräfte hätten vier der fünf in der Konvention genannten Handlungen verübt, und die Absicht, die Palästinenser in Gaza als Gruppe zu zerstören, sei die einzig vernünftige Schlussfolgerung; Präsident Herzog, Premierminister Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Gallant hätten zum Völkermord aufgestachelt (S115). Israels Außenministerium wies den Bericht als „verleumderischen Schwall“ kategorisch zurück (S341). Amnesty International war bereits im Dezember 2024 zum selben Ergebnis gekommen; Israels Außenministerium nannte diesen Bericht „vollständig falsch“ und „auf Lügen gegründet“ (S258; S259). Kritiker wie die Organisation UN Watch werfen der Kommission vor, unbestätigte Opferzahlen der Hamas zu übernehmen und die Hamas als Kriegspartei auszublenden (S251). Israel arbeitet mit der Kommission nicht zusammen (S336). Im August 2025 stellte die internationale Klassifikation für Ernährungssicherheit (IPC) eine Hungersnot in Gaza fest (S114).

Was Gerichte entschieden haben und was nicht

Zwei internationale Gerichte befassen sich mit dem Krieg, beide ohne abschließende Entscheidung. Der Internationale Gerichtshof hielt im Januar 2024 auf Antrag Südafrikas zumindest einige der geltend gemachten Rechte der Palästinenser in Gaza nach der Völkermordkonvention für „plausibel“. Er verpflichtete Israel mit 15 zu 2 Stimmen, alle Handlungen im Sinne der Konvention zu verhindern, und mit 16 zu 1, Aufstachelung zu bestrafen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen (S314). Ob Völkermord vorliegt, hat er damit ausdrücklich nicht entschieden (S314). Im Mai 2024 ordnete er mit 13 zu 2 Stimmen an, die Offensive in Rafah sofort zu stoppen (S315).

Der Internationale Strafgerichtshof erließ im November 2024 Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant, unter anderem wegen des Kriegsverbrechens des Aushungerns als Methode der Kriegführung und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (S247). Haftbefehle gegen drei Führer der Hamas wegen des 7. Oktober ließ er fallen, nachdem Israel sie getötet hatte (S140). Israel ficht die Zuständigkeit des Gerichts an. Einen Antrag, die Haftbefehle bis zur Klärung aufzuheben, wies das Gericht im Juli 2025 zurück; das Büro des Premierministers nennt das Verfahren „politisch und nicht juristisch“ und erklärt, Israel verteidige seine Bürger im vollen Einklang mit dem Völkerrecht (S140; S249; S250).

9. Die Lage im September 2026

Dieser Abschnitt beschreibt den Stand zum Redaktionsschluss am 23. September 2026. Jede Zahl trägt ihr Datum, denn vieles ändert sich von Woche zu Woche.

Gaza: Waffenruhe ohne Frieden

Grundlage der heutigen Lage ist ein 20-Punkte-Plan, den US-Präsident Trump Ende September 2025 vorlegte. Er sah vor, dass die Kämpfe enden, die Hamas binnen 72 Stunden alle Geiseln, lebend oder tot, übergibt und Israel im Gegenzug 250 zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene und 1.700 nach dem 7. Oktober festgenommene Bewohner Gazas freilässt. Die Hamas sollte keinerlei Rolle in der Regierung Gazas spielen und entwaffnet werden, Israel Gaza weder besetzen noch annektieren. Verwalten sollte das Gebiet vorübergehend ein unpolitischer palästinensischer Fachausschuss unter Aufsicht eines „Friedensrats“ mit Trump an der Spitze; eine internationale Stabilisierungstruppe sollte für Sicherheit sorgen. Einen Staat Palästina stellte der Plan nur unter Bedingungen in Aussicht: Wenn der Wiederaufbau vorankomme und die Autonomiebehörde ihre Reformen umsetze, könnten die Voraussetzungen für einen „glaubwürdigen Weg“ zu Selbstbestimmung und Staatlichkeit gegeben sein (S141).

Die Waffenruhe wurde am 10. Oktober 2025 verkündet (S123). Im November 2025 billigte der UN-Sicherheitsrat den Plan mit 13 Stimmen bei Enthaltung Chinas und Russlands und ermächtigte den Friedensrat und die Stabilisierungstruppe bis Ende 2027. Russland begründete seine Enthaltung damit, dass die Resolution die Zwei-Staaten-Lösung nicht festschreibe (S121). Von den 251 am 7. Oktober verschleppten Menschen – die UN-Untersuchungskommission zählte 252 – kehrten nach Angaben des Friedensrats 168 lebend zurück; die sterblichen Überreste der letzten Geisel wurden am 26. Januar 2026 nach Israel gebracht (S122).

Die übrigen Punkte des Plans werden nur langsam umgesetzt. Im Mai 2026 berichtete der Friedensrat, der Fahrplan für die Entwaffnung sei nicht fertig verhandelt, die Stabilisierungstruppe noch nicht stationiert und der palästinensische Verwaltungsausschuss habe Gaza noch nicht betreten können; für den Wiederaufbau seien 17 Milliarden Dollar zugesagt. Das Haupthindernis sah er in der Weigerung der Hamas, sich einer überprüfbaren Entwaffnung zu unterwerfen (S122). Im Juli 2026 löste die Hamas ihr Regierungsgremium in Gaza auf. Ihre politische und militärische Rolle gibt sie damit nach Einschätzung eines Al-Jazeera-Korrespondenten vor Ort nicht auf; sie ziehe sich nur aus der direkten Zivilverwaltung zurück (S188). Ende Juli verkündete der Friedensrat eine Vereinbarung über die schrittweise Entwaffnung. Die Waffen sollen an einen palästinensischen Ausschuss gehen, nicht an Israel; eine internationale Kommission soll prüfen, und Israel soll sich im gleichen Takt zurückziehen (S189). Washington rechnet mit sieben bis acht Monaten. Israelische Regierungsvertreter erklärten dagegen, ohne echte Entwaffnung werde es keinen Rückzug geben (S263). Die britische Denkfabrik Chatham House hält einen verbindlichen Zeitplan in absehbarer Zeit für unwahrscheinlich. Israel kontrolliere inzwischen nahezu 70 Prozent des Gazastreifens, nach rund 53 Prozent zu Beginn der Waffenruhe (S190).

Opferzahlen lassen sich nur mit Angabe ihrer Quelle nennen. Das Gesundheitsministerium in Gaza, das der De-facto-Verwaltung der Hamas untersteht, meldete bis Ende Januar 2026 insgesamt 71.667 Tote und 171.343 Verletzte seit dem 7. Oktober 2023. Seit Beginn der Waffenruhe bis zum 16. September 2026 kamen nach seinen Angaben 1.381 Tote hinzu (S126; S123). Die Vereinten Nationen geben diese Zahlen mit dem Hinweis wieder, dass sie sie noch nicht selbst geprüft haben (S260); zwischen Zivilisten und Kämpfern unterscheiden sie nicht. Die israelische Armee gab im Dezember 2023 an, bis dahin über 7.850 Kämpfer getötet zu haben, nannte diese Zahl aber selbst nicht endgültig (S336). Nach israelischen Angaben wurden seit dem 7. Oktober 2023 mehr als 1.671 Israelis und Ausländer getötet, die meisten an diesem Tag; beim Einsatz in Gaza fielen bis Januar 2026 471 israelische Soldaten (S126).

Westjordanland: Gewalt, Vertreibung und E1

Im Westjordanland wurden von Januar bis Ende August 2026 nach UN-Angaben 82 Palästinenser, darunter 19 Kinder, von israelischen Sicherheitskräften oder Siedlern getötet, 23 davon im Zusammenhang mit Siedlerangriffen (S125). Mehr als 4.300 Palästinenser wurden 2026 bis Mitte September vertrieben, mehr als ein Drittel davon durch den Abriss von Gebäuden ohne israelische Baugenehmigung (S123). Nach Angaben von Human Rights Watch hatte die israelische Armee bereits im Januar 2025 rund 32.000 Bewohner aus den Flüchtlingslagern Dschenin, Tulkarem und Nur Schams vertrieben (S111). Neue, auch nach israelischem Recht nicht genehmigte Siedlungsaußenposten entstanden in rasch wachsender Zahl: 2023 waren es nach Zählung von Peace Now 32, 2024 62, 2025 91 und 2026 bis August 65 (S225).

Besonders umstritten ist das Siedlungsprojekt E1 östlich von Jerusalem. Es soll Ostjerusalem mit der großen Siedlung Ma’ale Adumim verbinden und würde nach Ansicht von Kritikern den Norden des Westjordanlands vom Süden abschneiden (S130). Nachdem Finanzminister Bezalel Smotrich im August 2025 die Genehmigung angekündigt hatte, schrieb Israel im August 2026 die ersten 1.234 Wohnungen aus; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober, acht Tage vor der Knessetwahl (S132; S130). Die EU forderte Israel auf, das Projekt zu stoppen (S131). Großbritannien bestellte den israelischen Geschäftsträger ein, weitete seine Sanktionen gegen gewalttätige Siedler auf 38 Personen aus und kündigte Maßnahmen gegen britische Firmen an, die Siedlungen beliefern; Israel reagierte unter anderem mit der Schließung des britischen Konsulats in Jerusalem (S130; S132).

Wahljahr auf beiden Seiten

Am 27. Oktober 2026 wählt Israel ein neues Parlament, die Knesset (S133). In Umfragen des Senders Channel 12 lag die neue Partei des früheren Generalstabschefs Gadi Eisenkot knapp vor Netanjahus Likud, doch die Oppositionsparteien kamen zusammen auf 59 der 120 Sitze, zwei weniger als für eine Mehrheit nötig (S270). Am 28. November 2026 sollen die Palästinenser erstmals seit 20 Jahren ein Parlament wählen; Präsidentschaftswahlen hat Abbas für Anfang 2027 angekündigt (S268; S134). Bei den Kommunalwahlen im April 2026 war die Hamas ausgeschlossen, weil Kandidaten sich unter anderem zur Anerkennung Israels und zur Zwei-Staaten-Lösung bekennen mussten; in Gaza wurde nur in der Stadt Deir al-Balah gewählt (S135; S269).

Gerichte und Region

Das Völkermordverfahren Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wird noch Jahre dauern. Israel reichte seine Erwiderung im März 2026 ein; der Gerichtshof setzte weitere Schriftsätze bis November 2027 und Mai 2029 an (S138; S137). Ein Urteil in der Sache ist deshalb nicht vor 2029 zu erwarten.

Der Konflikt bleibt eng mit der Region verflochten. Am 28. Februar 2026 griffen die USA und Israel Iran an; dabei wurde Revolutionsführer Ali Chamenei getötet. Iran und die libanesische Hisbollah antworteten mit Raketen- und Drohnenangriffen auf Israel (S144; S143). Am 8. April wurde eine Waffenruhe mit Iran verkündet (S143). Mit dem Libanon vereinbarte Israel unter US-Vermittlung bis Juni eine Waffenruhe und ein Rahmenabkommen, an denen die Hisbollah nicht beteiligt war (S265; S267; S266).

10. Wer unterstützt wen – und warum

Der Konflikt wird stark von außen beeinflusst. Die Unterstützung folgt allerdings keiner klaren Lagerbildung: Deutschland etwa liefert Israel Waffen und ist zugleich größter Geldgeber des UN-Flüchtlingshilfswerks für die Palästinenser. Die Tabelle fasst die wichtigsten Akteure zusammen; die Angaben sind Beispiele mit Datum, keine vollständige Bilanz.

Akteur Unterstützt vor allem Womit (Beispiele) Offizielle Begründung
USA Israel Seit dem Zweiten Weltkrieg 174 Mrd. Dollar Hilfe (nicht inflationsbereinigt); 38 Mrd. Dollar Militärhilfe für 2019–2028; 2024 zusätzlich 8,7 Mrd. Dollar; 68 % der israelischen Großwaffenimporte 2021–2025 (SIPRI); zwei Vetos gegen Waffenstillstandsresolutionen 2024 Gemeinsame strategische Ziele, historische Bindung, breite Unterstützung in der eigenen Bevölkerung; Israels militärischer Vorsprung in der Region
Deutschland Israel; zugleich Palästinenser (humanitär) 31 % der israelischen Großwaffenimporte 2021–2025 (SIPRI); Exportgenehmigungen von 485 Mio. Euro zwischen Oktober 2023 und Mai 2025; 2024 größter Geldgeber der UNRWA (174 Mio. Dollar) Historische Verantwortung; Israels Sicherheit als Teil der deutschen „Staatsräson“
Europäische Union Palästinensische Autonomiebehörde Bis zu 1,6 Mrd. Euro für 2025–2027, gebunden an Reformen; 2024 zweitgrößter Geber der UNRWA Aufbau eines lebensfähigen palästinensischen Staates, Zwei-Staaten-Lösung
Großbritannien Israel, mit Einschränkungen 2024 rund 30 von etwa 350 Exportlizenzen ausgesetzt (Teile für das Kampfflugzeug F-35 ausgenommen); 2026 Sanktionen gegen gewalttätige Siedler Klares Risiko schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Katar Palästinenser in Gaza; Vermittler Beherbergt seit 2012 das Politbüro, die politische Führung, der Hamas; vor 2023 zeitweise Zahlungen nach Gaza von bis zu 30 Mio. Dollar im Monat, nach katarischen Angaben in Abstimmung mit Israel Nach eigenen Angaben auf Wunsch der USA, um einen Gesprächskanal zur Hamas zu haben; bestreitet, die Hamas finanziert zu haben
Iran Hamas, Islamischer Dschihad, die libanesische Hisbollah, die jemenitischen Huthis Geld und Waffen nach Angaben der US-Regierung (Bericht über 2024)
Türkei Hamas (nach US-Angaben) Nach Angaben des US-Finanzministeriums (2023 und 2024) Teile des Investitionsnetzes der Hamas im Land
Russland, China Palästinensische Forderungen im Sicherheitsrat Veto gegen einen US-Resolutionsentwurf im März 2024; Enthaltung zur Gaza-Resolution 2803 Fehlende Waffenstillstandsforderung bzw. fehlende Zwei-Staaten-Formel
Südafrika Palästinensische Seite (juristisch) Völkermordklage gegen Israel vor dem IGH seit Dezember 2023 Pflichten aus der Völkermordkonvention

Quellen zur Tabelle: USA (S145; S148; S295); Deutschland (S148; S151; S155; S337); EU (S273; S274; S155); Großbritannien (S153; S132); Katar (S290; S291); Iran (S158); Türkei (S282; S286); Russland und China (S160; S121); Südafrika (S292).

Die Vereinigten Staaten

Israel ist nach Angaben des Forschungsdienstes des US-Kongresses der größte Empfänger amerikanischer Auslandshilfe seit dem Zweiten Weltkrieg; nach dem 7. Oktober bewilligte der Kongress 2024 zusätzlich 3,5 Milliarden Dollar Militärhilfe und 5,2 Milliarden Dollar für Raketenabwehr. Der Forschungsdienst nennt als Gründe gemeinsame strategische Ziele, die historische Bindung seit Israels Gründung und die breite Unterstützung in der amerikanischen Öffentlichkeit; die Hilfe soll Israel einen „qualitativen militärischen Vorsprung“ in der Region sichern (S145). Im UN-Sicherheitsrat verhinderten die USA 2024 zweimal Resolutionen für eine Waffenruhe in Gaza, zuletzt mit der Begründung, eine bedingungslose Waffenruhe ohne Freilassung der Geiseln sei nicht akzeptabel (S295; S296).

Deutschland und Europa

Für Deutschland erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2008 vor der Knesset: „Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes.“ Die Sicherheit Israels sei deshalb für sie „niemals verhandelbar“ (S337). Deutschland ist nach Angaben des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI nach den USA Israels zweitwichtigster Lieferant von Großwaffen (S148). 2023 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von 326,5 Millionen Euro, zehnmal so viel wie im Vorjahr (S150). Im August 2025 kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz an, bis auf Weiteres keine Rüstungsgüter mehr zu genehmigen, die im Gazastreifen eingesetzt werden können; mit Verweis auf die stabilisierte Waffenruhe hob die Regierung diese Beschränkung zum 24. November 2025 wieder auf (S338; S339).

Die Europäische Union unterstützt die Palästinensische Autonomiebehörde mit erheblichen Mitteln. 2024 zahlte sie ihr eine Nothilfe von 400 Millionen Euro, für 2025 bis 2027 stellt sie bis zu 1,6 Milliarden Euro in Aussicht; die Auszahlung ist an Reformen der Autonomiebehörde gebunden (S273; S274). Politisch ist Europa gespalten. Nach Einschätzung der International Crisis Group, einer unabhängigen Organisation zur Konfliktanalyse, lähmen interne Differenzen und die Rücksicht auf Washington den Einfluss der EU, und dass Deutschland zu Israels wichtigsten Unterstützern zählt, erschwert gemeinsames Handeln (S199). Großbritannien setzte 2024 rund 30 Exportlizenzen aus, weil ein klares Risiko bestehe, dass die Güter für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden könnten (S153).

Die arabischen Staaten, Iran und die Türkei

Die arabischen Staaten verfolgen unterschiedliche Linien. Ägypten und Jordanien haben Frieden mit Israel geschlossen, die Vereinigten Arabischen Emirate und andere Staaten 2020 diplomatische Beziehungen aufgenommen (Abschnitte 6 und 7); Saudi-Arabien leitete 2025 gemeinsam mit Frankreich die Konferenz, aus der die New Yorker Erklärung hervorging (S102). Katar beherbergt seit 2012 das Politbüro der Hamas, nach eigenen Angaben auf Wunsch der USA, um einen indirekten Gesprächskanal zu haben (S290). Seine Zahlungen nach Gaza, zeitweise bis zu 30 Millionen Dollar im Monat, liefen nach katarischer Darstellung in Abstimmung mit Israel; Katar bestreitet, damit die Hamas finanziert zu haben. Unabhängige Belege über den Verbleib des Geldes liegen diesem Bericht nicht vor (S291).

Iran ist nach Einschätzung des US-Außenministeriums der weltweit führende staatliche Förderer des Terrorismus. Seine finanzielle Unterstützung habe es der Hamas ermöglicht, 2024 weiter zu operieren; zudem hätten iranische und kriminelle Netzwerke Waffen ins Westjordanland geschmuggelt (S158). Das US-Finanzministerium belegte seit Oktober 2023 mehrere Personen und Firmen mit Sanktionen, die es dem Investitionsnetz der Hamas zurechnet, darunter einige mit Sitz in der Türkei (S282; S286). Diese Angaben stammen von der US-Regierung, die Israel eng verbunden ist; unabhängige Belege über Umfang und Wege der Unterstützung liegen diesem Bericht nicht vor.

Welche Interessen im Spiel sind

Die offiziellen Begründungen erklären die Unterstützung nur zum Teil. Nach Einschätzung dieses Berichts lassen sich aus den Quellen drei Muster ablesen. Erstens verbinden sich bei Israels westlichen Partnern historische Verantwortung und Werte mit strategischen Interessen, etwa einem starken Partner in einer instabilen Region. Zweitens nutzen regionale Mächte den Konflikt auch für eigene Ziele: Iran für seine Gegnerschaft zu Israel und den USA, Katar und die Türkei für ihre Rolle als Vermittler und Fürsprecher. Drittens zahlt Europa einen großen Teil der Hilfe für die Palästinenser, ohne entsprechenden politischen Einfluss zu haben (S155; S199). Wie die Ölkrise von 1973 zeigte, kann der Konflikt zudem die ganze Region und die Weltwirtschaft erfassen (S144; S331).

11. Was die Politiker sagen

Dieser Abschnitt gibt wieder, was führende Politiker und Organisationen beider Seiten erklären. Was die Bevölkerungen denken, folgt getrennt in Abschnitt 12, denn beides deckt sich nicht immer.

Israel

Die Regierung Netanjahu legte in ihren Leitlinien vom Dezember 2022 fest: „Das jüdische Volk hat ein ausschließliches und unveräußerliches Recht auf alle Teile des Landes Israel.“ Die Regierung werde die Besiedlung aller Landesteile fördern, ausdrücklich auch „Judäas und Samarias“, wie Israel das Westjordanland nennt (S183). Im Juli 2024 stimmte die Knesset mit 68 zu 9 Stimmen einer Erklärung zu, die einen palästinensischen Staat westlich des Jordans ablehnt, weil er eine „existenzielle Gefahr“ für Israel darstelle. Zugestimmt hatten die Koalition, rechte Oppositionsparteien und die Zentrumspartei von Benny Gantz; die neun Gegenstimmen kamen von arabischen Parteien (S185; S299). Netanjahu lehnt einen palästinensischen Staat nach Einschätzung von Chatham House vollständig ab (S190). Auch seine wichtigsten Herausforderer bei der Wahl 2026, Gadi Eisenkot und Naftali Bennett, bekräftigten im Juli 2026 ihre Ablehnung (S186); Bennett sagte, er werde keinen palästinensischen Staat zulassen und „kein Gebiet aufgeben, Punkt“ (S187).

Die palästinensische Führung

Präsident Mahmud Abbas bekannte sich im September 2025 vor den Vereinten Nationen zu einem Staat Palästina in den Grenzen von 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt, der friedlich neben Israel bestehen soll. Die Hamas werde in diesem Staat keine Rolle in der Regierung spielen und müsse ihre Waffen an die Autonomiebehörde abgeben; „wir wollen keinen bewaffneten Staat“. Er verurteilte die Tötung und Entführung von Zivilisten, „einschließlich dessen, was die Hamas am 7. Oktober 2023 begangen hat“. Er versprach Wahlen binnen eines Jahres nach Kriegsende und erklärte, die bisherigen Zahlungen an Familien von Gefangenen und getöteten Kämpfern seien abgeschafft (S182; S181; S180).

Die Hamas akzeptierte 2017 in einem Grundsatzpapier einen Staat in den Linien vom 4. Juni 1967 als „Formel des nationalen Konsenses“, ohne Israel anzuerkennen. Zugleich hielt sie an der „vollständigen Befreiung Palästinas vom Fluss bis zum Meer“ fest, erklärte den Teilungsbeschluss von 1947 für nichtig und nannte den bewaffneten Widerstand ihre „strategische Wahl“. Ihr Konflikt richte sich gegen das zionistische Projekt, nicht gegen Juden wegen ihrer Religion (S178). 2026 stimmte sie nach eigenen Angaben einer schrittweisen Entwaffnung zu (Abschnitt 9).

Was daraus folgt

Nach Einschätzung dieses Berichts liegen die offiziellen Positionen heute weiter auseinander als zu Zeiten von Camp David oder Annapolis. Die israelische Regierung und die wichtigsten Oppositionsführer lehnen einen palästinensischen Staat ab; die PLO fordert ihn auf Grundlage der Linien von 1967; die Hamas erkennt Israel nicht an. Derzeit gibt es keine Konstellation, in der die Führungen beider Seiten zugleich einen Kompromiss vertreten.

12. Was die Menschen denken

Umfragen zeigen ein differenzierteres Bild als die Erklärungen der Politiker. Sie sind aber mit Vorsicht zu lesen: Die Fragen sind unterschiedlich formuliert, und im Gazastreifen konnte während des Krieges nur eingeschränkt oder gar nicht befragt werden. Dieser Bericht vergleicht deshalb nur Ergebnisse derselben Umfragereihe miteinander.

Palästinenser

Das Palästinensische Zentrum für Politik- und Umfrageforschung (PCPSR) befragte vom 5. bis 8. August 2026 persönlich 1.270 Erwachsene im Westjordanland und im Gazastreifen; in Gaza auch in Notunterkünften. Ohne weitere Erläuterung befürworteten 44 Prozent eine Zwei-Staaten-Lösung, 50 Prozent lehnten sie ab. Vor die Wahl zwischen drei Modellen gestellt, entschieden sich jedoch 56 Prozent für zwei Staaten in den Grenzen von 1967, 14 Prozent für eine Konföderation und 10 Prozent für einen gemeinsamen Staat mit gleichen Rechten. 58 Prozent halten die Zwei-Staaten-Lösung wegen des Siedlungsbaus nicht mehr für umsetzbar (S162).

Deutlich verschoben haben sich die Ansichten über den Weg zum eigenen Staat. Verhandlungen hielten nun 44 Prozent für den wirksamsten Weg, zehn Monate zuvor 36 Prozent; der bewaffnete Kampf fiel von 41 auf 27 Prozent. Die Unterstützung für die Hamas sank von 35 auf 24 Prozent, gleichauf mit der Fatah; 44 Prozent meinen, keine der beiden verdiene es, das Volk zu führen. In einer Präsidentenwahl käme der inhaftierte Fatah-Politiker Marwan Barghuti auf 54 Prozent, Abbas nur auf 14. Zugleich lehnen 72 Prozent eine Entwaffnung der Hamas ab, solange Israel nicht vollständig abgezogen ist (S162). Eine Umfrage des Arab Barometer vom Oktober 2025 mit anders formulierten Fragen ergab 59 Prozent Zustimmung zu zwei Staaten (S175). Im September 2024 hatten in einer PCPSR-Umfrage zwei Drittel der Befragten den Angriff vom 7. Oktober weiterhin befürwortet (S177). Nach dem Pew Research Center, das im Frühjahr 2026 im Westjordanland und in Ostjerusalem befragte, halten 21 Prozent der Palästinenser dort ein friedliches Nebeneinander mit Israel für möglich, 68 Prozent nicht (S169).

Israelis

Nach dem Pew Research Center, das im April und Mai 2026 persönlich 1.001 Erwachsene in Israel befragte, glauben nur 17 Prozent der Israelis, dass Israel und ein unabhängiger palästinensischer Staat friedlich nebeneinander bestehen können; 56 Prozent halten das für unmöglich. Unter jüdischen Israelis sind es 16 zu 64 Prozent. Fast die Hälfte der arabischen Israelis beantwortete die Frage nicht (S169; S170). Schon 2025 hatte der Anteil der Optimisten den tiefsten Stand seit Beginn der Messungen 2013 erreicht (S172). Die gemeinsame israelisch-palästinensische Umfragereihe „Pulse“ fand im Juli 2024, dass 42 Prozent der jüdischen Israelis eine Annexion des Westjordanlands ohne gleiche Rechte für die Palästinenser befürworten, doppelt so viele wie eine Zwei-Staaten-Lösung (S163).

Beide Seiten im Vergleich

Dieselbe Frage in derselben Reihe zeigt den Trend am klarsten. In der Pulse-Umfrage unterstützten im Juni 2016 noch 53 Prozent der jüdischen Israelis und 51 Prozent der Palästinenser das Prinzip zweier Staaten. 2022 waren es 34 und 33 Prozent, im Juli 2024 nur noch 21 Prozent der jüdischen Israelis, aber wieder 40 Prozent der Palästinenser; unter arabischen Israelis waren es 72 Prozent (S164).

Balkendiagramm: Zustimmung zur Zwei-Staaten-Lösung bei Palästinensern und jüdischen Israelis in den Pulse-Umfragen 2016, 2022 und 2024

Nach Einschätzung dieses Berichts bedeutet geringe Zustimmung zu zwei Staaten nicht, dass eine Mehrheit dauerhaften Krieg will. Vor die Wahl zwischen einem regionalen Krieg und einem regionalen Frieden mit zwei Staaten und arabisch-israelischer Normalisierung gestellt, entschieden sich 2024 in der Pulse-Umfrage 65 Prozent der Palästinenser und 62 Prozent der Israelis für den Frieden (S163). Viele zweifeln vor allem daran, dass eine Lösung noch erreichbar ist: Israelis sehen in einem palästinensischen Staat eine Bedrohung, Palästinenser in der Besatzung das größte Hindernis (S162; S169).

13. Warum das Zusammenleben so schwer ist

Die Gründe ergeben sich aus der Geschichte, die dieser Bericht nachgezeichnet hat. Nach Einschätzung dieses Berichts wiegen fünf Hindernisse besonders schwer.

Zwei Ansprüche auf dasselbe Land. Schon 1937 sprach die Peel-Kommission von einem „unüberwindbaren Konflikt“ zweier nationaler Gemeinschaften in einem kleinen Land (Abschnitt 3). Beide Seiten verbinden ihren Anspruch mit Geschichte, Religion und Identität, am deutlichsten in Jerusalem. Über den Tempelberg und den Haram asch-Scharif konnten sich die Unterhändler selbst in den besten Momenten nicht einigen (Abschnitt 7).

Angst und Gewalt. Beide Gesellschaften haben erlebt, wie die jeweils andere Seite Zivilisten tötete, zuletzt am 7. Oktober 2023 und im anschließenden Krieg in Gaza (Abschnitte 8 und 9). Viele Israelis sehen in einem palästinensischen Staat eine Bedrohung ihrer Existenz, viele Palästinenser in der Besatzung das größte Hindernis für den Frieden (S169).

Land und Siedlungen. Jenseits der Grünen Linie leben heute weit mehr als 700.000 israelische Bürger (S201). Die International Crisis Group kommt zu dem Schluss, dass Israel die Verwaltung des Westjordanlands vom Militär auf zivile Behörden verlagert, um dauerhafte Kontrolle zu schaffen, und dass ein großer Teil des Gebiets faktisch bereits annektiert sei (S198).

Die Flüchtlingsfrage. Keiner der bisherigen Vorschläge gab den Flüchtlingen und ihren Nachkommen Zugang zu den Orten, aus denen ihre Familien stammen, was die palästinensische Seite nach Einschätzung der Century Foundation nicht hinnehmen konnte (S201). Israel wiederum lehnt eine Rückkehr in großer Zahl ab; seine Angebote sahen stets nur eine begrenzte oder symbolische Zahl vor (Abschnitte 4 und 7).

Gespaltene und geschwächte Führungen. Die Palästinenser sind seit 2007 politisch geteilt; die Autonomiebehörde steckt in einer tiefen Finanzkrise, ihr fehlten 2025 nach EU-Angaben umgerechnet 1,83 Milliarden Euro (S276). In Israel lehnen Regierung und wichtige Teile der Opposition einen palästinensischen Staat ab (Abschnitt 11). Die amerikanische Denkfabrik CSIS spricht zugespitzt von „gescheiterten Staaten“ auf beiden Seiten und hält fest, dass sich die Parteien zwar mitunter auf ein Konzept, nie aber auf wirksame praktische Schritte einigen konnten (S200).

14. Wie es weitergehen könnte

Vorhersagen sind in diesem Konflikt besonders unsicher. Dieser Abschnitt nennt deshalb keine Wahrscheinlichkeiten, sondern beschreibt vier mögliche Entwicklungen und die Anzeichen, an denen man erkennen kann, welche sich durchsetzt. Sie schließen einander nicht aus.

1. Schleichende Annexion. Die Entwicklung der letzten Jahre setzt sich fort: mehr Siedlungen und Außenposten, E1 wird gebaut, die Autonomiebehörde verliert weiter an Handlungsfähigkeit. Ein palästinensischer Staat würde praktisch unmöglich, ohne dass Israel eine förmliche Annexion erklärt (S198). Anzeichen: Baubeginn in E1, Gesetze zur Ausweitung israelischen Rechts, weitere Zunahme der Außenposten und der Siedlergewalt, Zahlungsunfähigkeit der Autonomiebehörde. Rechtsgerichtete israelische Minister haben zudem Pläne für neue Siedlungen im Gazastreifen angekündigt (S190).

2. Stabilisierung Gazas. Die Entwaffnung der Hamas beginnt, die internationale Truppe wird stationiert, Israel zieht sich schrittweise zurück, und eine palästinensische Verwaltung übernimmt. Chatham House sieht dafür wenig Chancen, solange Israel die vollständige Entwaffnung vor dem Rückzug verlangt und die Hamas den Rückzug vor der Entwaffnung (S190). Das israelische Institut für Nationale Sicherheitsstudien INSS stellt fest, dass es in Gaza derzeit keine innere Alternative zur Hamas gibt, und nennt als Optionen neben einer neuen palästinensischen Verwaltung auch eine längere israelische Militärherrschaft, die Fortsetzung des Status quo und die „Förderung freiwilliger Auswanderung“ (S206). Anzeichen: Bestandsaufnahme der Waffen, Einsatz der Truppe, Einzug des palästinensischen Verwaltungsausschusses, Rückzug hinter vereinbarte Linien.

3. Neuer politischer Prozess. Die Wahlen in Israel im Oktober und in Palästina im November 2026 bringen Regierungen hervor, die Verhandlungen wieder aufnehmen, gestützt auf die New Yorker Erklärung, die auch eine Normalisierung zwischen Israel und den arabischen Staaten vorsieht (S101). Dagegen spricht, dass auch die wichtigsten israelischen Oppositionsführer einen palästinensischen Staat ablehnen (Abschnitt 11) und dass 64 Prozent der Palästinenser die Chancen auf einen eigenen Staat in den nächsten fünf Jahren für gering oder nicht vorhanden halten (S162). Anzeichen: Wahlergebnisse und Koalitionsverträge, Reformen der Autonomiebehörde, weitere Anerkennungen Palästinas, eine Wiederaufnahme direkter Gespräche.

4. Neue Eskalation. Der Konflikt flammt erneut auf, in Gaza, im Westjordanland oder über die Region, wie der Krieg mit Iran und der Hisbollah 2026 gezeigt hat (Abschnitt 9). Anzeichen: Scheitern der Entwaffnung, Zusammenbruch der Waffenruhe mit Libanon oder Iran, Unruhen im Westjordanland.

Nach Einschätzung dieses Berichts deuten die derzeit erkennbaren Anzeichen am stärksten auf das erste Szenario; ob Gaza stabilisiert werden kann, entscheidet sich an der Entwaffnung und am israelischen Rückzug. Jenseits dieser kurzfristigen Entwicklungen werden neue Modelle diskutiert. Die Initiative „A Land for All“ und die amerikanische Century Foundation schlagen eine Konföderation vor: zwei souveräne Staaten, die auf demselben Land in Partnerschaft leben (S202; S201). Unter Palästinensern bevorzugen dieses Modell bislang 14 Prozent (S162).

Methode und Grenzen

Fragestellung und Zeitraum. Der Bericht fragt, wie der Konflikt entstand und sich entwickelte, woran Friedensversuche scheiterten, wer welche Seite unterstützt und warum, was Führungen und Gesellschaften wollen und wie es weitergehen könnte. Er behandelt die Zeit von etwa 1880 bis zum Redaktionsschluss am 23. September 2026.

Quellen. Registriert wurden 342 Quellen, von denen 302 mit brauchbarem Inhalt heruntergeladen und lokal ausgewertet werden konnten; im Text zitiert sind 199. Den Kern bilden Originaldokumente (Verträge, Resolutionen, Kommissionsberichte, Gerichtsentscheidungen), Berichte der Vereinten Nationen, historische Forschung aus israelischer, palästinensischer und internationaler Perspektive, Analysen von Denkfabriken unterschiedlicher Ausrichtung, Menschenrechtsberichte und Umfragen. Für Ereignisse des Jahres 2026 stützt sich der Bericht auch auf Presseberichte, die jeweils genannt werden.

Vorgehen. Jede Quelle wurde einmal heruntergeladen und danach nur noch lokal gelesen. Jedes wörtliche Zitat wurde maschinell am heruntergeladenen Quellentext geprüft, eingescannte Zahlen am Seitenbild. Jede Zahl im Text wurde mit einem Belegregister von 211 Einträgen abgeglichen, das Fundstelle, Gegenbelege und Verlässlichkeit festhält. Deutungen werden ihren Urhebern zugeschrieben; wo die Forschung uneins ist, stellt der Bericht die Positionen nebeneinander. Für Gewalt gegen Zivilisten gilt für alle Seiten derselbe Maßstab. Einschätzungen des Berichts sind als solche gekennzeichnet; Prognosen werden als bedingte Szenarien ohne Wahrscheinlichkeiten formuliert.

Grenzen. Einige wichtige Texte waren nicht zugänglich, darunter Walid Khalidis Aufsatz von 2005 zur Flucht von 1948, Benny Morris’ Studie zur Geschichtsschreibung über Deir Yassin und Tabellen des israelischen Statistikamts. Die Opferzahlen aus Gaza stammen vom dortigen Gesundheitsministerium und sind von den Vereinten Nationen nicht unabhängig geprüft. Umfragen im Gazastreifen waren während des Krieges nur eingeschränkt möglich. Viele Ereignisse des Jahres 2026 sind bisher nur durch Presse und amtliche Mitteilungen belegt. Zitate aus englisch-, arabisch- und französischsprachigen Quellen sind eigene Übersetzungen; der Originalwortlaut steht im Belegregister.

Entstehung und Prüfung. Recherche, Entwurf und Prüfung erfolgten durch das KI-System Claude (Anthropic) im Auftrag und unter Verantwortung von Łukasz Ostrowski, dem verantwortlichen Redakteur. Der Bericht wurde unabhängig von einer früheren Arbeit zu diesem Thema neu recherchiert und geschrieben; da der Verfasser jene Arbeit kannte, ist die Unabhängigkeit eine des Verfahrens. Eine externe Fachbegutachtung gehört nicht zum Modell von Countersigned. Hinweise auf Fehler nimmt die Redaktion unter countersigned.org/de/corrections entgegen.

Chronologie

  • 1882 Erste zionistische Einwanderungswelle nach Palästina.
  • 1897 Erster Zionistischer Kongress in Basel.
  • 1915–1917 McMahon-Hussein-Korrespondenz, Sykes-Picot-Abkommen, Balfour-Erklärung.
  • 1922 Völkerbund beschließt das britische Mandat für Palästina.
  • 1929 Unruhen um die Klagemauer; Massaker in Hebron und Safed.
  • 1936–1939 Arabischer Aufstand; 1937 Teilungsvorschlag der Peel-Kommission.
  • 1939 Britisches Weißbuch begrenzt die jüdische Einwanderung.
  • 1946 Anschlag des Irgun auf das King-David-Hotel.
  • 1947 UN-Teilungsbeschluss (Resolution 181).
  • 1948 Massaker von Deir Yassin; Überfall auf den Hadassah-Konvoi; Gründung Israels am 14. Mai; Krieg mit arabischen Staaten; Flucht und Vertreibung der Palästinenser (Nakba).
  • 1949 Waffenstillstandsabkommen; Gründung der UNRWA.
  • 1956 Suezkrieg; Massaker von Kafr Qasim.
  • 1964 Gründung der PLO.
  • 1967 Sechstagekrieg; Israel besetzt Westjordanland, Ostjerusalem, Gazastreifen, Sinai und Golan; Resolution 242.
  • 1972 Anschlag auf die israelische Olympiamannschaft in München.
  • 1973 Oktoberkrieg; Resolution 338.
  • 1978/1979 Camp-David-Abkommen; Friedensvertrag Ägypten–Israel.
  • 1982 Libanonkrieg; Massaker von Sabra und Schatila.
  • 1987 Beginn der ersten Intifada; 1988 Gründungscharta der Hamas, Unabhängigkeitserklärung des Palästinensischen Nationalrats.
  • 1991 Friedenskonferenz von Madrid.
  • 1993/1995 Osloer Verträge; 1994 Massaker in Hebron; 1995 Ermordung Rabins.
  • 2000 Gipfel von Camp David; Beginn der zweiten Intifada; Clinton-Parameter.
  • 2001 Verhandlungen in Taba.
  • 2002 Arabische Friedensinitiative.
  • 2005 Israel räumt seine Siedlungen im Gazastreifen.
  • 2006/2007 Wahlsieg der Hamas; Machtübernahme im Gazastreifen.
  • 2007/2008 Konferenz von Annapolis; Angebot Olmerts; ab 2007 Blockade des Gazastreifens.
  • 2013/2014 Verhandlungen unter Vermittlung John Kerrys.
  • 2014 Gaza-Krieg.
  • 2020 Trump-Plan; Abraham-Abkommen.
  • 2023 7. Oktober: Angriff der Hamas und anderer Gruppen auf Israel mit Massakern an Zivilisten; Beginn des Gaza-Kriegs; Südafrika klagt vor dem IGH.
  • 2024 Anordnungen des IGH; Gutachten zur Besatzung; Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs.
  • 2025 New Yorker Erklärung; 20-Punkte-Plan; Waffenruhe in Gaza ab 10. Oktober; Resolution 2803.
  • 2026 Krieg mit Iran; Vereinbarung über die Entwaffnung der Hamas; Ausschreibung von E1; Knessetwahl am 27. Oktober und palästinensische Parlamentswahl am 28. November angesetzt.

Glossar

  • Alija – hebräisch „Aufstieg“: jüdische Einwanderung nach Palästina beziehungsweise Israel.
  • Autonomiebehörde (PA) – palästinensische Selbstverwaltung, die 1994 nach den Osloer Verträgen ihre Arbeit aufnahm.
  • Balfour-Erklärung – britische Zusage von 1917, eine „nationale Heimstätte für das jüdische Volk“ in Palästina zu unterstützen.
  • Fatah – führende Organisation innerhalb der PLO, 1959 unter anderem von Jassir Arafat gegründet.
  • Grüne Linie – die Waffenstillstandslinien von 1949; sie trennen Israel von den Gebieten, die es 1967 besetzte.
  • Hamas – islamistische Bewegung, entstanden in der ersten Intifada, Gründungscharta von 1988; beherrscht den Gazastreifen seit 2007.
  • Intifada – arabisch für Aufstand; die erste 1987–1993, die zweite ab 2000.
  • IGH – Internationaler Gerichtshof in Den Haag, das Gericht der Vereinten Nationen für Streitigkeiten zwischen Staaten.
  • IStGH – Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag; verfolgt Einzelpersonen.
  • Jischuw – die jüdische Bevölkerung Palästinas vor der Staatsgründung.
  • Kibbuz – genossenschaftlich organisierte Siedlung in Israel.
  • Knesset – das israelische Parlament.
  • Likud – rechtskonservative israelische Partei, die Partei Netanjahus.
  • Mandat – treuhänderischer Verwaltungsauftrag des Völkerbunds; für Palästina 1922 an Großbritannien vergeben, in Kraft 1923–1948.
  • Mufti – islamischer Rechtsgelehrter; der Mufti von Jerusalem war in der Mandatszeit der wichtigste religiöse Würdenträger der Muslime Palästinas.
  • Nakba – arabisch „Katastrophe“: Flucht und Vertreibung der Palästinenser 1948.
  • PLO – Palästinensische Befreiungsorganisation, 1964 gegründet; 1974 von den arabischen Staaten als einzige legitime Vertretung der Palästinenser anerkannt, 1993 auch von Israel.
  • Siedlung, Außenposten – israelische Ortschaft in den besetzten Gebieten; Außenposten sind ohne Genehmigung der Regierung errichtete Siedlungen.
  • UNRWA – Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten, gegründet 1949.
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Taten wie Mord als Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs auf eine Zivilbevölkerung.
  • Völkermord – Handlungen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.
  • Westjordanland – Gebiet westlich des Jordans, 1950–1967 unter jordanischer Herrschaft, seit 1967 von Israel besetzt.
  • Zionismus – nationale Bewegung, die eine jüdische Heimstätte beziehungsweise einen jüdischen Staat in Palästina anstrebt.

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