Seit 1945 haben die Vereinigten Staaten in mindestens 25 unterscheidbaren Fällen ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats militärische Gewalt im Ausland eingesetzt. Bei siebzehn davon ist die Völkerrechtswidrigkeit nach der UN-Charta weitgehend gesichert: durch ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs, durch Resolutionen der Generalversammlung mit großen Mehrheiten, durch Erklärungen des UN-Generalsekretärs oder durch einen nahezu einhelligen Befund amtlicher Rechtsdienste und der Völkerrechtswissenschaft. Bei acht weiteren, darunter Vietnam, Afghanistan 2001 und der Kampf gegen den IS in Syrien, ist eine Rechtsgrundlage ernsthaft vertretbar, und die Juristen sind gespalten. Dieser Bericht trennt beide Gruppen, rekonstruiert, wie Regierungen im Westen, im Osten, in Asien und im Globalen Süden jeweils reagierten, und zeigt, wie sich dieses Muster umgekehrt hat: In den 1980er Jahren stimmten Washingtons engste Verbündete in den Vereinten Nationen gegen die USA; 2025/26 schwiegen die meisten von ihnen, während die Verurteilungen aus Lateinamerika, Afrika, Malaysia, Russland und China kamen.
Der Maßstab: drei zulässige Gründe, vier umstrittene Doktrinen
Die Regeln sind kurz. Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verbietet „die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates“. Die Charta kennt nur zwei Ausnahmen: Zwangsmaßnahmen, die der Sicherheitsrat nach Kapitel VII autorisiert, und das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51, „im Falle eines bewaffneten Angriffs“, das dem Rat zu melden ist. Das Gewohnheitsrecht fügt einen dritten zulässigen Grund hinzu: die wirksame Zustimmung der Regierung des betroffenen Staates. Vereinte Nationen, Charta, Artikel 2, 42 und 51
Der Internationale Gerichtshof hat die Bedeutung dieser Worte im Nicaragua-Urteil vom 27. Juni 1986 festgelegt. Wer eine Aufstandsbewegung bewaffnet, ausbildet und finanziert und die Häfen eines Staates vermint, verstößt gegen das Gewaltverbot und das Interventionsverbot; kollektive Selbstverteidigung setzt einen bewaffneten Angriff auf den Opferstaat und dessen Hilfeersuchen voraus; und nur die „schwersten Formen“ der Gewaltanwendung gelten als bewaffneter Angriff. IGH, Nicaragua gegen Vereinigte Staaten, Urteil vom 27. Juni 1986
Aufeinanderfolgende Regierungen haben vier Doktrinen bemüht, um diese Ausnahmen zu erweitern. Keine findet unter den Staaten eine Mehrheit. Vorbeugende Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff ist nach der Caroline-Formel von 1837 vertretbar; ein Präventivkrieg gegen eine nicht unmittelbar drohende Gefahr, wie für den Irak 2003 und den Iran 2025 und 2026 beansprucht, wird von den meisten Staaten und Völkerrechtlern abgelehnt. Humanitäre Intervention ohne Mandat behauptet allein das Vereinigte Königreich als geltendes Recht; die „Schutzverantwortung“ von 2005 setzt einen Beschluss des Sicherheitsrats voraus. Selbstverteidigung gegen nichtstaatliche Akteure in einem Staat, der „nicht willens oder nicht in der Lage“ ist, sie zu stoppen, die Grundlage des Syrien-Einsatzes seit 2014 und der Drohnenangriffe in Pakistan, wird von einer Minderheit westlicher Staaten getragen und von Russland, China, Brasilien, Mexiko und dem Großteil der Blockfreien abgelehnt. Und eine „Strafverfolgungsmaßnahme“ gegen einen angeklagten ausländischen Amtsträger, die Deutung für Panama 1989 und Venezuela 2026, ist überhaupt keine Ausnahme. Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, „Der Fall ‚Maduro‘ im Lichte des Völkerrechts“, 30. Januar 2026

Dieser Bericht verwendet drei Kategorien. Kategorie A, „weitgehend gesichert völkerrechtswidrig“: Ein Gericht hat so entschieden, ein UN-Organ hat es so festgestellt, oder amtliche Rechtsdienste und eine unmissverständliche Mehrheit der Wissenschaft stimmen darin überein. Kategorie B, „ohne Mandat, Rechtmäßigkeit umstritten“: Selbstverteidigung oder Zustimmung ist ernsthaft vertretbar, und die Fachmeinung ist geteilt. Kategorie C, „mandatiert oder mit Zustimmung“: außerhalb der Fragestellung, nur zum Vergleich aufgeführt. Die Einordnung ist ein Urteil dieses Berichts; die Belege zu jedem Fall werden genannt, damit Leser widersprechen können.
Dreißig Fälle auf einen Blick
Die Zeitleiste unten erfasst jeden Fall zwischen dem Inkrafttreten der Charta und dem 9. September 2026. Einsätze mit Mandat (Korea 1950, Golfkrieg 1991, Somalia 1992, Haiti 1994) oder mit Zustimmung der Regierung des Einsatzlandes (Libanon 1958, die Anti-IS-Einsätze im Irak, in Somalia und in Nigeria) erscheinen grau. Verdeckte Umsturzoperationen ohne amerikanischen Kampfeinsatz, im Iran 1953, in Guatemala 1954 und in Chile 1973, sind in freigegebenen Akten belegt, zählen hier aber nicht als Kriege. Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 84 (1950), 678 (1990), 794 (1992) und 940 (1994) National Security Archive, Iran 1953; FRUS, Guatemala 1952–54; Church-Ausschuss, Chile 1963–73

| Fall | Mandat oder Zustimmung | Begründung der USA | Kategorie | Ergebnis in den UN |
|---|---|---|---|---|
| Kuba 1961 (Schweinebucht) | Keine | Beteiligung bestritten | A | Nur ein milder Appell der Generalversammlung |
| Vietnam 1964–73 | Keine; SEATO angeführt | Kollektive Selbstverteidigung Südvietnams | B | Rat nie befasst |
| Laos 1964–73, Kambodscha 1969–73 | Keine; geheim gehalten | Unterbrechung nordvietnamesischer Nachschubwege | A | Keines |
| Dominikanische Republik 1965 | OAS-Truppe erst nach der Landung | Schutz eigener Staatsbürger | A/B | Nur Aufruf zur Waffenruhe |
| Nicaragua 1981–90 | Keine | Kollektive Selbstverteidigung El Salvadors | A | IGH-Urteil; GV 41/31 (94–3–47); zwei US-Vetos |
| Grenada 1983 | Umstrittenes regionales Ersuchen | Schutz eigener Staatsbürger | A | GV 38/7 (108–9–27); US-Veto |
| Libyen 1986 | Keine | Selbstverteidigung gegen Terrorismus | A | GV 41/38 (79–28–33); Veto |
| Panama 1989 | Keine | Festnahme Noriegas | A | GV 44/240 (75–20–40); OAS 20–1; Veto |
| Sudan und Afghanistan 1998 (Infinite Reach) | Keine | Selbstverteidigung nach den Botschaftsanschlägen | A/B | Sudans Ersuchen um eine Untersuchung blieb folgenlos |
| Irak 1998 (Desert Fox) | Keine | Durchsetzung der Inspektionen | A | Dringlichkeitssitzung, kein Beschluss |
| Kosovo 1999 | Keine | Humanitäre Notwendigkeit | A | Entwurf zum Bombenstopp mit 3–12 abgelehnt; „illegal, aber legitim“ |
| Afghanistan 2001 | Keines für die Invasion | Selbstverteidigung nach dem 11. September | B | Resolutionen 1368/1373 anerkannten Selbstverteidigung |
| Irak 2003 | Keine | „Wiederaufleben“ des Mandats von 1990; Massenvernichtungswaffen | A | Annan: „illegal“; Chilcot |
| Pakistan 2004–18 (Drohnen) | Öffentlich bestritten | Selbstverteidigung gegen al-Qaida | A/B | UN-Sonderberichterstatter: Souveränitätsverletzung |
| Libyen 2011 | Resolution 1973 (10–0–5) | Schutz der Zivilbevölkerung | C, Mandat überschritten (B) | Regimewechsel von Russland, China, AU und Brasilien kritisiert |
| Syrien seit 2014 (Anti-IS) | Keine; keine syrische Zustimmung | Kollektive Selbstverteidigung des Irak | B | Syrien protestierte ab 2015 |
| Syrien 2017, 2018 (Vergeltung) | Keine | Abschreckung von Chemiewaffen | A | Russischer Entwurf mit 3–8–4 abgelehnt |
| Irak 2020 (Soleimani) | Keine; Irak widersprach | Unmittelbar bevorstehender Angriff | A | UN-Sonderberichterstatterin: rechtswidrig |
| Jemen 2024–25 | Keine; Resolution 2722 autorisierte keine Gewalt | Schutz der Schifffahrt | B | Resolution „nahm zur Kenntnis“ |
| Iran, Juni 2025 | Keine | Kollektive Selbstverteidigung Israels | A | Entwurf für Waffenruhe nie abgestimmt |
| Karibik und Pazifik, seit Sept. 2025 | Keine | „Bewaffneter Konflikt“ mit Kartellen | A | OHCHR und IAKMR: außergerichtliche Tötungen |
| Venezuela, Jan. 2026 | Keine | „Strafverfolgungsmaßnahme“ | A | Guterres: „gefährlicher Präzedenzfall“; kein Ratsbeschluss |
| Iran, seit Feb. 2026 | Keine | Kollektive Selbstverteidigung Israels | A | Resolution 2817 verurteilte nur Irans Gegenschläge |
| Irak, Juli 2026 | Keine; Irak widersprach | Antwort auf Drohnenangriffe | A | Keines bekannt |
1961–1973: Kuba und Indochina
Rund 1.400 von der CIA ausgebildete Exilkubaner landeten am 17. April 1961 mit amerikanischer Luft- und Seeunterstützung in der Schweinebucht und waren binnen drei Tagen geschlagen, während Washington vor den Vereinten Nationen jede Beteiligung bestritt. Nikita Chruschtschow warnte Kennedy am Tag darauf, der „kleine Krieg“ könne „eine Kettenreaktion in allen Teilen der Welt auslösen“ (übersetzt). Lateinamerika war gespalten: Mexiko, Venezuela und die Dominikanische Republik enthielten sich bei der kubanischen Beschwerde, Brasilien wurde zur Enthaltung angewiesen, und die Generalversammlung verabschiedete nur einen milden lateinamerikanischen Text, der zur friedlichen Beilegung mahnte. Office of the Historian, The Bay of Pigs Invasion and its Aftermath FRUS 1961–63, Bd. V, Chruschtschow an Kennedy, 18. April 1961
Vietnam gehört in die umstrittene Kategorie. Der Rechtsberater des State Department, Leonard Meeker, argumentierte im März 1966, die nordvietnamesische Aggression sei ein bewaffneter Angriff, sodass das amerikanische Vorgehen kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 und dem SEATO-Vertrag sei. Das Lawyers Committee on American Policy Towards Vietnam und Richard Falk hielten dagegen, die Genfer Abkommen von 1954 behandelten Vietnam bis zu Wahlen als einen Staat, der Konflikt sei ein Bürgerkrieg, und die Bombardierung des Nordens überschreite jede Verteidigungsnotwendigkeit. Der Sicherheitsrat befasste sich nie mit dem Krieg. FRUS 1964–68, Bd. XXVII, Memorandum Meeker University of Miami Law Review, The Legality of the United States’ Involvement in Vietnam
Laos und Kambodscha sind nicht umstritten. Das Genfer Abkommen von 1962 garantierte die Neutralität von Laos; ab Dezember 1964 bombardierten die USA das Land neun Jahre lang unter CIA-Tarnung, rund 580.000 Einsätze, ohne dies je einzuräumen, während Nordvietnam dasselbe Abkommen durch die Nutzung laotischen Gebiets verletzte. In Kambodscha wurde die Operation Menu (ab März 1969) mit gefälschten Einsatzprotokollen vor dem Kongress verborgen, bis die New York Times sie im Mai 1969 aufdeckte; der Bodeneinmarsch folgte im April 1970. Keiner der beiden Staaten hatte zugestimmt, dem Rat wurde keine Selbstverteidigung gemeldet, und der Kongress beendete die Bombardierung im August 1973 per Gesetz. Wikipedia, International Agreement on the Neutrality of Laos Wikipedia, Operation Menu
Die Reaktionen nahmen ein Muster vorweg. Großbritannien unter Harold Wilson leistete diplomatische Unterstützung, weigerte sich aber, auch nur „einen Zug Dudelsackpfeifer“ zu schicken (übersetzt). Charles de Gaulle erklärte am 1. September 1966 vor über 100.000 Menschen in Phnom Penh, Verhandlungen könnten erst beginnen, wenn Washington sich zum Abzug verpflichte. Schwedens Olof Palme zählte nach der Weihnachtsbombardierung Hanois 1972 auf: „Guernica, Oradour, Babi Jar, Katyn, Lidice, Sharpeville, Treblinka“; Washington fror die Botschafterbeziehungen für mehr als ein Jahr ein. In Asien war das Bild umgekehrt: Südkorea entsandte insgesamt über 320.000 Soldaten, Australien 61.000, Thailand rund 12.000 und die Philippinen rund 10.000, während Japan die logistische Basis stellte und im eigenen Land Massenproteste erlebte. Die Sowjetunion und China rüsteten Nordvietnam. London Review of Books, Sterling and Strings: Harold Wilson and Vietnam Fondation Charles de Gaulle, Discours de Phnom-Penh University of London Press, Olof Palme, Sweden and the Vietnam War Vietnam Veterans Memorial Fund, Allies in Action
1981–1990: das Jahrzehnt, in dem die Verbündeten mit Nein stimmten
Die Regierung Reagan rüstete ab 1981 die Contra-Rebellen in Nicaragua und verminte 1984 dessen Häfen. Nicaragua klagte; die Vereinigten Staaten verließen das Verfahren und im Oktober 1985 auch die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs. Das Urteil von 1986 stellte fest, dass die USA das Gewaltverbot und das Interventionsverbot verletzt hatten, und ordnete Wiedergutmachung an. Washington legte am 31. Juli 1986 und erneut im Oktober sein Veto gegen Ratsresolutionen ein, die Befolgung verlangten. Die Generalversammlung forderte daraufhin am 3. November 1986 mit 94 zu 3 Stimmen (Vereinigte Staaten, Israel, El Salvador) bei 47 Enthaltungen die Befolgung des Urteils; die meisten Enthaltungen kamen von westlichen Verbündeten, die weder gegen Washington stimmen noch es verteidigen wollten. Washington Post, U.S. Vetoes Nicaraguan Resolution, 1. August 1986 Resolution 41/31 der UN-Generalversammlung
Grenada, am 25. Oktober 1983 besetzt, brachte die schärfste Rüge der Verbündeten im Kalten Krieg. Der Ratsentwurf, der die Invasion „zutiefst bedauerte“, erhielt elf Stimmen und ein amerikanisches Veto; Großbritannien, Togo und Zaire enthielten sich. Die Generalversammlung nahm Resolution 38/7 mit 108 zu 9 Stimmen bei 27 Enthaltungen an und nannte die Intervention „eine eklatante Verletzung des Völkerrechts“ (übersetzt). Frankreich, Italien und die Niederlande gehörten zu den Verbündeten, die dafür stimmten; Großbritannien, die Bundesrepublik, Kanada und Japan enthielten sich; nur die karibischen Mitkriegführenden, El Salvador und Israel stimmten mit den USA. Margaret Thatcher, erst Stunden zuvor über die Invasion eines Commonwealth-Königreichs informiert, kritisierte sie öffentlich. Resolution 38/7 der UN-Generalversammlung Washington Post, U.S. Allies Join in Lopsided U.N. Vote, 3. November 1983 Declassified UK, The only US military intervention Britain (somewhat) opposed
Die Bombardierung von Tripolis und Bengasi am 15. April 1986, eine Vergeltung für den Anschlag auf die Berliner Diskothek La Belle, stellte das Bündnis physisch auf die Probe. Großbritannien erlaubte die Nutzung seiner Stützpunkte; Frankreich, Spanien und Italien verweigerten den Überflug, was die F-111 zu einem dreizehnstündigen Umweg um die Iberische Halbinsel zwang, und die Bundesrepublik verweigerte die Stationierung. Einen Ratsentwurf blockierten die USA, Großbritannien und Frankreich mit ihrem Veto; die Generalversammlung „verurteilte“ den Angriff am 20. November 1986 mit 79 zu 28 Stimmen bei 33 Enthaltungen. Nachträgliche Vergeltung ist nach der Nicaragua-Lesart von Artikel 51 keine Selbstverteidigung. US Air Force Historical Support Division, Operation El Dorado Canyon Resolution 41/38 der UN-Generalversammlung
Panama schloss das Jahrzehnt ab. Die Operation Just Cause stürzte und verhaftete am 20. Dezember 1989 General Manuel Noriega. Drei Tage später legten die USA, Großbritannien und Frankreich ihr Veto gegen einen Entwurf der Blockfreien ein (10 dafür, 4 dagegen, 1 Enthaltung). Die Organisation Amerikanischer Staaten „bedauerte zutiefst“ die Intervention mit 20 zu 1 Stimmen, die erste förmliche Rüge der Vereinigten Staaten in ihrer 42-jährigen Geschichte. Am 29. Dezember nahm die Generalversammlung Resolution 44/240 mit 75 zu 20 Stimmen bei 40 Enthaltungen an, nannte die Invasion „eine eklatante Verletzung des Völkerrechts“ (übersetzt) und verlangte den Abzug. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages merkten 2026 an, dass die Bundesrepublik schon damals „nicht in der Lage“ war, die Verletzung des Gewaltverbots als solche zu bezeichnen. UPI, Resolution condemning U.S. vetoed in Security Council, 23. Dezember 1989 Washington Post, OAS Votes to Censure U.S., 23. Dezember 1989 Resolution 44/240 der UN-Generalversammlung

1998–2003: Kosovo und Irak
Vier Tage amerikanisch-britischer Bombardierung des Irak im Dezember 1998 wurden mit der Durchsetzung von Inspektionsresolutionen begründet, die keine Gewalt autorisierten. Russland rief seine Botschafter aus Washington und London zurück; Russland, China und Frankreich, drei der fünf ständigen Mitglieder, nannten die Angriffe ungerechtfertigt. House of Commons Library, Iraq: “Desert Fox” and Policy Developments
Der 78-tägige NATO-Einsatz gegen Jugoslawien begann am 24. März 1999 ohne Resolution, weil Russland und China ihr Veto angekündigt hatten. Am 26. März scheiterte ein Entwurf, der den sofortigen Stopp verlangte, mit 3 Stimmen (Russland, China, Namibia) gegen 12. Die Unabhängige Internationale Kosovo-Kommission, auf schwedische Initiative eingesetzt und von Richard Goldstone geleitet, befand 2000, die Intervention sei „illegal, aber legitim“ gewesen: illegal, weil die Zustimmung des Rats fehlte, legitim, weil die Diplomatie erschöpft war und Gräueltaten im Gange waren. Ministerpräsident Jewgeni Primakow ließ am Tag des Bombenbeginns sein Flugzeug über dem Atlantik umkehren; Indiens Atal Bihari Vajpayee nannte den Einsatz eine Verletzung der Charta; China legte nach dem amerikanischen Bombentreffer auf seine Belgrader Botschaft am 7. Mai, bei dem drei Journalisten starben, „schärfsten Protest“ ein, während Menschenmengen amerikanische Vertretungen belagerten. Alle neunzehn NATO-Mitglieder beteiligten sich oder unterstützten den Einsatz. Moskau beruft sich bis heute auf den Präzedenzfall. UN-Pressemitteilung SC/6659, 26. März 1999 Independent International Commission on Kosovo, The Kosovo Report UN-Pressemitteilung SC/6674, 8. Mai 1999
Afghanistan im Oktober 2001 ist der klarste Fall der Kategorie B. Die USA übermittelten ein Schreiben nach Artikel 51, die Resolutionen 1368 und 1373 hatten das Selbstverteidigungsrecht im Zusammenhang mit dem 11. September bekräftigt, und die NATO rief erstmals den Bündnisfall aus. Die Mehrheitsmeinung, die auch die House of Commons Library teilt, hält den ursprünglichen Einsatz für rechtmäßige Selbstverteidigung; eine Minderheit hält dagegen, ein nichtstaatlicher Angriff könne Artikel 51 nicht gegen einen Staat auslösen. Russland, China, Indien, Pakistan und der Iran duldeten den Einsatz oder halfen. House of Commons Library, The legal basis for the invasion of Afghanistan
Der Irak 2003 ist es nicht. Die Invasion begann, nachdem die USA und Großbritannien eine zweite Resolution aufgegeben hatten, für die sie keine Mehrheit fanden. Von der BBC im September 2004 gefragt, ob der Krieg illegal gewesen sei, antwortete Kofi Annan: „Ja, wenn Sie so wollen. Ich habe gesagt, dass er nicht im Einklang mit der UN-Charta stand“ (übersetzt). Die britische Irak-Untersuchung befand 2016, die Umstände der Rechtsentscheidung seien „alles andere als zufriedenstellend“ gewesen und Großbritannien habe ohne Ratsmehrheit „tatsächlich die Autorität des Sicherheitsrats untergraben“ (übersetzt). UN News, Annan, 16. September 2004 Liberty, Briefing zum Chilcot-Bericht
Die Welt spaltete sich wie seither nie wieder. Jacques Chirac kündigte am 10. März 2003 ein französisches Veto an; Gerhard Schröder erklärte am 13. Februar im Bundestag: „Unter meiner Führung wird sich Deutschland an einer Intervention im Irak nicht beteiligen“; Wladimir Putin sagte am 20. März, eine Militäraktion sei „durch nichts zu rechtfertigen“ und „ein großer politischer Fehler“ (übersetzt). Das türkische Parlament lehnte es am 1. März ab, eine Nordfront zu öffnen. Der Gipfel der Arabischen Liga verurteilte „jeden Angriff auf den Irak“; der Gipfel der Blockfreien in Kuala Lumpur lehnte einen Krieg ohne Ratsermächtigung ab; am 15. Februar demonstrierten sechs bis zehn Millionen Menschen in rund 600 Städten. Auf der anderen Seite schlossen sich rund 48 Staaten der Invasion an oder billigten sie, mit britischen, australischen und polnischen Kampftruppen und später italienischen, spanischen, dänischen, niederländischen, japanischen und südkoreanischen Kontingenten. Deutscher Bundestag, Schröders Nein zur militärischen Option im Irak PBS NewsHour, World Reaction, 20. März 2003 CNN, Turkey rejects U.S. troop proposal, 1. März 2003 Wikipedia, 15 February 2003 Iraq War protests
2004–2020: Drohnen, Syrien und die Tötung Soleimanis
CIA-Drohnenangriffe in Pakistans Stammesgebieten töteten nach Zählung der pakistanischen Regierung „mindestens 400 Zivilisten“. Am 12. April 2012 verlangte eine gemeinsame Sitzung beider Parlamentskammern einstimmig, dass „keine offenen oder verdeckten Operationen innerhalb Pakistans zugelassen werden“ (übersetzt). Der UN-Sonderberichterstatter Ben Emmerson erklärte nach Gesprächen in Islamabad im März 2013: „Die Position der Regierung Pakistans ist eindeutig. Sie stimmt dem Einsatz von Drohnen durch die Vereinigten Staaten auf ihrem Territorium nicht zu“ (übersetzt). Der Peshawar High Court erklärte die Angriffe im Mai 2013 für rechtswidrig. Belege für eine frühere stillschweigende Zustimmung unter Musharraf und für fortgesetzte private Zusammenarbeit sind der Grund für die Einordnung A/B. OHCHR, Erklärung des Sonderberichterstatters nach Gesprächen in Pakistan, 15. März 2013 Bureau of Investigative Journalism, Pakistani court rules CIA drone strikes are illegal Jamestown Foundation, Private Approval, Public Condemnation
Libyen 2011 hatte ein Mandat, Resolution 1973, angenommen bei Enthaltung Brasiliens, Chinas, Deutschlands, Indiens und Russlands. Als der NATO-Einsatz mit Gaddafis Tod endete, argumentierten Russlands Sergej Lawrow, Südafrikas Jacob Zuma, die Afrikanische Union und Brasilien, der Regimewechsel habe das Mandat überschritten. Der Fall erklärt, warum Russland und China jede Ermächtigung für Syrien verweigerten und warum die „Schutzverantwortung“ den größten Teil ihres Rückhalts im Globalen Süden verlor. UN-Pressemitteilung SC/10200, 17. März 2011 Council on Foreign Relations, Jacob Zuma’s Tightrope Walk on Libya
In Syrien stützt sich der Anti-IS-Einsatz seit September 2014 auf ein Schreiben nach Artikel 51, wonach der Irak um Hilfe gebeten habe und Damaskus „nicht willens oder nicht in der Lage“ sei, den IS zu stoppen. Syrien protestierte ab 2015; Russland, das auf syrisches Ersuchen intervenierte, nannte die amerikanische Präsenz illegal. Dieser Einsatz ist umstritten. Die Vergeltungsschläge wegen Chemiewaffen sind es nicht: Die 59 Marschflugkörper auf Schairat am 7. April 2017 und die amerikanisch-britisch-französischen Angriffe vom 14. April 2018 wurden mit Abschreckung begründet, nicht mit Selbstverteidigung. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kamen 2018 zu dem Schluss, dass der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat zur Bestrafung eines Konventionsverstoßes das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt; Bundeskanzlerin Merkel nannte den Einsatz dennoch „erforderlich und angemessen“. Ein russischer Entwurf zur Verurteilung der Angriffe von 2018 erhielt 3 Stimmen (Russland, China, Bolivien) gegen 8 bei 4 Enthaltungen. 2017 unterstützten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Australien, Saudi-Arabien und die Türkei den Angriff; Russland, der Iran, Syrien und Bolivien lehnten ihn ab. Schreiben der USA an den Sicherheitsrat, S/2014/695 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 2-3000-048/18 France 24, UN rejects Russia’s bid to condemn air strikes on Syria, 14. April 2018 CNN, Who’s with the US on Syria strike, 7. April 2017
Der Drohnenangriff, der General Qassem Soleimani am 3. Januar 2020 am Flughafen Bagdad tötete, erfolgte ohne Zustimmung des Irak; das irakische Parlament stimmte zwei Tage später für das Ende der ausländischen Truppenpräsenz. Die UN-Sonderberichterstatterin für außergerichtliche Hinrichtungen, Agnès Callamard, befand im Juli 2020, der Angriff sei „rechtswidrig“ gewesen: Es sei kein Beleg für einen unmittelbar bevorstehenden Angriff vorgelegt worden, und „durch die Tötung General Soleimanis auf irakischem Boden ohne vorherige Zustimmung des Irak verletzten die USA die territoriale Unversehrtheit des Irak“ (übersetzt). Frankreich, Deutschland und Großbritannien riefen zur Deeskalation auf, ohne den Angriff zu billigen; Russland und China verurteilten ihn; Israel und Saudi-Arabien begrüßten ihn. Al Jazeera, Iraqi parliament calls for expulsion of foreign troops, 5. Januar 2020 Airwars, New UN report insists Soleimani assassination by US was ‘unlawful’
2024–2025: Jemen und die ersten Iran-Schläge
Resolution 2722 vom 10. Januar 2024 verurteilte die Huthi-Angriffe auf die Schifffahrt und „nahm zur Kenntnis“, dass Staaten ihre Schiffe verteidigen dürfen; mit 11–0–4 angenommen, autorisierte sie keine Gewalt. Zwei Tage später begannen amerikanisch-britische Luftangriffe. Die Operation Rough Rider der Regierung Trump (15. März bis 5. Mai 2025) führte über 1.100 Angriffe aus; ein Schlag gegen den Hafen Ras Isa und ein weiterer gegen ein Migrantenlager in Saada forderten viele zivile Opfer, und Amnesty International verlangte eine Untersuchung wegen Kriegsverbrechen. Westliche Verbündete und die Golfstaaten unterstützten den Einsatz; Russland, der Iran und mehrere UN-Sonderberichterstatter hielten sein Ausmaß für jenseits der Selbstverteidigung. Die Angriffe auf die Schifffahrt waren real und dauerten an, was den Fall umstritten hält. UNSCR, Resolution 2722 (2024) Combating Terrorism Center, An Assessment of Operation Rough Rider
Israel griff den Iran am 13. Juni 2025 an. Am 22. Juni warfen sieben B-2-Bomber vierzehn bunkerbrechende Bomben von je 13,6 Tonnen auf Fordow und Natans, und U-Boote beschossen Isfahan, um eine iranische Bombe zu verhindern; ein bewaffneter Angriff des Iran auf die Vereinigten Staaten hatte nicht stattgefunden. Seither veröffentlichte Rechtsanalysen kommen zu dem Schluss, dass keiner der beiden Staaten Artikel 51 erfüllte: Es habe „in den Stunden oder Tagen vor dem 13. Juni keinerlei Anzeichen dafür gegeben, dass iranische Kräfte einen tatsächlichen Angriff vorbereiteten“, und das Verhindern einer künftigen Fähigkeit sei „weit entfernt von der Abwehr eines tatsächlichen Angriffs“ (übersetzt). Congressional Research Service, U.S. Strikes on Nuclear Sites in Iran Opinio Juris, Jus ad Bellum Under Strain, 26. September 2025
Der Generalsekretär nannte die Bombardierung „eine gefährliche Wende in einer Region, die ohnehin taumelt“ (übersetzt). Russlands Botschafter sagte, die USA hätten „die Büchse der Pandora geöffnet“; China verlangte eine sofortige Waffenruhe; Pakistan verurteilte die Angriffe; ein russisch-chinesisch-pakistanischer Entwurf für eine „sofortige und bedingungslose Waffenruhe“ wurde verteilt, aber wegen des sicheren amerikanischen Vetos nie abgestimmt. Keir Starmer sagte, dem Iran dürfe „niemals erlaubt werden, eine Atomwaffe zu entwickeln“; Frankreich mahnte Zurückhaltung an; Friedrich Merz, der Tage zuvor gelobt hatte, Israel mache „die Drecksarbeit für uns alle“, verlangte vom Iran Verhandlungen. Saudi-Arabien, Katar und der Irak warnten vor Destabilisierung; die Türkei verzichtete ungewöhnlicherweise auf eine Verurteilung Washingtons. Brasilien verurteilte „vehement“ eine „Verletzung der Souveränität des Iran und des Völkerrechts“ (übersetzt), und der BRICS-Gipfel in Rio verurteilte die Angriffe als Verstöße gegen die Charta. Indien rief zur Deeskalation auf, ohne zu verurteilen. Al Jazeera, Key players tangle at UNSC, 22. Juni 2025 OPB/NPR, World reacts to U.S. strikes on Iran, 22. Juni 2025 Internationale Politik Quarterly, Merz’ Improvised “Dirty Work” Foreign Policy Agência Brasil, Brazil condemns Israeli and US attacks, Juni 2025
Seit September 2025: Tötungen auf See
Seit dem 2. September 2025 zerstört das amerikanische Militär in der Karibik und im Ostpazifik kleine Boote, die es als Drogenboote bezeichnet. Human Rights Watch zählte bis zum 2. September 2026 69 Angriffe und mindestens 227 Tote. Die Regierung erklärt, sie befinde sich in einem „bewaffneten Konflikt“ mit Kartellen, die als Terrororganisationen eingestuft wurden; keinen der Toten hat sie identifiziert, und Belege für die Ladung hat sie nicht vorgelegt. Das UN-Menschenrechtsbüro und die Interamerikanische Menschenrechtskommission kamen zu dem Schluss, dass die Angriffe das Recht auf Leben verletzen; Human Rights Watch nennt sie außergerichtliche Tötungen, weil „die Vereinigten Staaten in der Karibik oder im Pazifik weder mit einem anderen Staat noch mit einem nichtstaatlichen Akteur in einem bewaffneten Konflikt stehen“ (übersetzt). Am 24. Dezember 2025 traf eine CIA-Drohne ein erstes Ziel an Land in Venezuela. Human Rights Watch, United States: Year of Extrajudicial Killings at Sea, 2. September 2026 Human Rights Watch, Q&A: US Military Operations in the Caribbean, Pacific, 16. Dezember 2025
Kolumbiens Außenministerium forderte Washington auf, „diese Angriffe einzustellen und die Normen des Völkerrechts zu achten“ (übersetzt); Präsident Gustavo Petro setzte die Geheimdienstzusammenarbeit aus, und eine kolumbianische Familie reichte die erste Beschwerde bei der Interamerikanischen Kommission ein. Großbritannien stellte im Oktober 2025 die Weitergabe von Erkenntnissen über verdächtige Boote ein, weil es die Angriffe für rechtswidrig hielt und nicht mitschuldig werden wollte; auch die Niederlande schränkten die Weitergabe ein. Zwei Fischer aus Trinidad waren unter den Toten, und dennoch arbeiteten Trinidad und Tobago, Ecuador, die Dominikanische Republik und Guyana bei der Stationierung mit. CBS News, Colombia calls for U.S. to stop lethal boat strikes CNN, UK suspends some intelligence sharing with US over boat strike concerns, 11. November 2025
3. Januar 2026: die Festnahme eines Staatsoberhaupts
Amerikanische Spezialkräfte ergriffen Präsident Nicolás Maduro und seine Frau in Caracas in einem zweieinhalbstündigen Kommandoeinsatz; zwischen 23 und 47 venezolanische Soldaten, 32 kubanische Sicherheitskräfte und zwei Zivilisten wurden getötet. Washington nannte den Einsatz „eine chirurgische Strafverfolgungsmaßnahme, unterstützt durch das US-Militär“ (übersetzt), verglich ihn ausdrücklich mit der Festnahme Noriegas und berief sich nicht auf Artikel 51. Vizepräsidentin Delcy Rodríguez wurde am 5. Januar als amtierende Präsidentin vereidigt. Wikipedia, 2026 United States intervention in Venezuela
Der Generalsekretär erklärte sich „zutiefst besorgt, dass die Regeln des Völkerrechts nicht beachtet wurden“, und nannte die Ereignisse „einen gefährlichen Präzedenzfall“ (übersetzt). Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellten am 30. Januar fest: „Die Gewaltanwendung der USA gegen Venezuela ist weder durch ein Mandat des VN-Sicherheitsrats legitimiert, noch geschah sie in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 VN-Charta, auf den sich die USA im Übrigen auch nicht berufen haben.“ Drogenschmuggel stelle zwar eine Straftat dar, aber „per se keinen ‚Angriff‘ gegen einen anderen Staat“. Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht, ihre Schwestergesellschaften in Argentinien, Brasilien und Peru, die American Society of International Law und Chatham House verurteilten den Einsatz „unisono“ als Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 4 und gegen die OAS-Charta. UN News, US actions in Venezuela ‘constitute a dangerous precedent’: Guterres, 3. Januar 2026 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 2-3000-001/26
Am 4. Januar erklärten Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko, Spanien und Uruguay gemeinsam ihre „tiefe Besorgnis und entschiedene Ablehnung der einseitig auf venezolanischem Gebiet durchgeführten Militäraktionen“ (übersetzt). Russland sprach von „einem Akt bewaffneter Aggression“; China war „zutiefst schockiert“ und „verurteilt entschieden“; Kuba sprach von „Staatsterrorismus“; Malaysias Anwar Ibrahim nannte es „eine klare Verletzung des Völkerrechts“; Südafrika eine „offenkundige Verletzung“ der Charta; die Afrikanische Union äußerte „ernste Besorgnis“; Uganda nannte es im Namen der Blockfreien „einen Kriegsakt“, und vierzehn weitere afrikanische Regierungen verurteilten den Einsatz. Im Sicherheitsrat sagte am 5. Januar der stellvertretende französische Vertreter, die Operation „widerspricht dem Grundsatz des Gewaltverbots“; Dänemark erklärte, „die Unverletzlichkeit der Grenzen steht nicht zur Verhandlung“; Kolumbien erinnerte an „die schlimmsten Einmischungen in unserer Region in der Vergangenheit“ (alle übersetzt). Und doch wurde kein Resolutionsentwurf eingebracht, und die Generalversammlung unternahm nichts, anders als 1989 bei Panama. Wikipedia, International reactions to the 2026 United States intervention in Venezuela PBS NewsHour, U.S. allies and adversaries alike use UN meeting to critique Venezuela intervention Security Council Report, The Security Council’s Muted Response to the Venezuela Crisis, Februar 2026
Unterstützung kam von Israel, Argentiniens Javier Milei („die Freiheit schreitet voran“), Paraguay, Peru, El Salvador, Albanien und Italiens Giorgia Meloni, die den Einsatz „legitim“ nannte. Keir Starmer sagte, „wir vergießen keine Tränen“, und bekräftigte zugleich das Völkerrecht; Kanada, Japan, Südkorea, Australien und Indien riefen zum Dialog auf. Friedrich Merz erklärte am 3. Januar: „Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit.“ Vier Tage später sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius, die USA hätten im Sicherheitsrat „nicht überzeugend dargelegt, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war“. Zwei Monate später lag die angekündigte Bewertung noch immer nicht vor. Bundesregierung, Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt zur Situation in Venezuela, 3. Januar 2026 Correctiv, US-Angriff auf Venezuela: Bundesregierung drückt sich um völkerrechtliche Bewertung, 23. Februar 2026
Seit dem 28. Februar 2026: der Iran-Krieg
Die Vereinigten Staaten und Israel griffen den Iran ab dem 28. Februar 2026 an, nachdem Präsident Trump die Atomverhandlungen für gescheitert erklärt hatte. Der Oberste Führer Ali Chamenei wurde bei den ersten Angriffen getötet; bis zum 25. März meldete das Zentralkommando über 10.000 getroffene Ziele, und ein Marschflugkörper traf Berichten zufolge am ersten Tag eine Schule in Minab und tötete 168 Menschen, überwiegend Kinder. Der Iran schlug gegen Israel und gegen amerikanische Stützpunkte in Bahrain, Kuwait, Katar, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jordanien zurück und sperrte die Straße von Hormus für den größten Teil der Schifffahrt. Es folgten eine von Pakistan vermittelte Waffenruhe am 8. April, gescheiterte Gespräche in Islamabad, eine amerikanische Seeblockade ab dem 13. April, eine im Juni unterzeichnete Absichtserklärung und deren Zusammenbruch am 8. Juli; amerikanische Angriffe auf iranische Tanker Anfang September 2026 zeigen, dass der Konflikt bei Redaktionsschluss andauert. Zusammengetragene, nicht überprüfte Opferzahlen nennen mehr als 10.000 iranische Tote. Congressional Research Service, U.S. Conflict with Iran, 26. März 2026 Wikipedia, 2026 Iran war ceasefire Al Jazeera, US conducts new wave of strikes on Iran as ceasefire falters, 8. Juli 2026
Das amerikanische Schreiben nach Artikel 51 vom 10. März 2026 beansprucht kollektive Selbstverteidigung Israels in einem „andauernden internationalen bewaffneten Konflikt“ und behauptet, „friedliche Mittel wurden erneut versucht und ausgeschöpft“ (übersetzt). Es „versäumt anzugeben, welcher angebliche bewaffnete Angriff des Iran auf Israel die Grundlage bildete“, und über die Geheimdienstlage unterrichtete Kongressmitglieder erklärten, es gebe keinen Beleg für eine unmittelbare Bedrohung. Die deutschsprachige Völkerrechtswissenschaft stuft den Krieg „mehrheitlich als klaren völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das allgemeine Gewaltverbot“ ein; eine Minderheit, namentlich der frühere kanadische Generalrichter Kenneth Watkin, hält die Berufung auf Selbstverteidigung angesichts jahrzehntelanger iranischer Angriffe durch Stellvertreter für vertretbar. Just Security, An Unserious Justification for an Unnecessary War, 18. März 2026 Just Security, Operation Epic Fury: Reports of the Death of International Law are Greatly Exaggerated, 10. März 2026 Wikipedia, Irankrieg 2026
Im Westen erklärten Frankreich, Deutschland und Großbritannien am ersten Tag: „Wir haben uns an diesen Angriffen nicht beteiligt … Wir verurteilen die iranischen Angriffe auf Länder der Region auf das Schärfste“ (übersetzt). Emmanuel Macron sprach vom „Ausbruch eines Krieges“ mit „schwerwiegenden Folgen für den internationalen Frieden und die Sicherheit“. Großbritannien erlaubte die Nutzung seiner Stützpunkte für „defensive“ Schläge und ab dem 20. März für Angriffe auf Raketenstellungen. Spaniens Pedro Sánchez verweigerte die Nutzung von Rota und Morón, sperrte den spanischen Luftraum für die beteiligten Flugzeuge und erklärte: „Nein zum Bruch des Völkerrechts, das uns alle schützt. Nein zur Lösung von Konflikten mit Bomben. Nein zum Krieg“ (übersetzt). Norwegens Außenminister sagte, der Angriff stehe „nicht im Einklang mit dem Völkerrecht“. Die EU-Spitzen riefen zu „größter Zurückhaltung … und voller Achtung des Völkerrechts“ auf. Kanada, Australien, die Ukraine und der NATO-Generalsekretär unterstützten die Operation. Merz sagte am 1. März: „Deshalb ist jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündeten zu belehren“, und am 18. März im Bundestag: „Wir hätten abgeraten, diesen Weg so zu gehen.“ Élysée, Joint Statement by the Leaders of France, Germany and the United Kingdom on Iran, 28. Februar 2026 Euronews, Europe reacts to US and Israeli attack on Iran, 28. Februar 2026 CNN, Most European leaders have tiptoed around Trump’s war with Iran. Not Spain’s PM, 8. März 2026 ZDF heute, Merz zu Iran, 1. März 2026 Euronews, Merz: Deutschland hätte vom Krieg im Iran abgeraten, 18. März 2026
Im Osten und im Globalen Süden nannte Russland die Angriffe „einen geplanten und unprovozierten Akt“ der Aggression; China verlangte „die sofortige Einstellung der Militäraktionen“ und die Achtung der „nationalen Souveränität, Sicherheit und territorialen Unversehrtheit des Iran“. Pakistan „verurteilte entschieden“ den Angriff und wurde danach zum wichtigsten Vermittler. Malaysias Parlament verabschiedete am 2. März einen Dringlichkeitsantrag gegen den „niederträchtigen Versuch“, die Verhandlungen zu sabotieren. Japan und Südkorea stimmten eine „maßvolle“ Antwort ab, die weder billigte noch verurteilte; Indien äußerte sich nicht zum ursprünglichen Angriff, verurteilte aber Irans Schläge gegen die Golfstaaten, was die BRICS spaltete: Im Mai gelang dem Bündnis keine gemeinsame Erklärung. Brasilien verurteilte einen Angriff „inmitten eines Verhandlungsprozesses“; Mexiko rief zum Frieden auf, ohne zu verurteilen; die Afrikanische Union äußerte „tiefe Besorgnis“. Die Golfstaaten, Ägypten und Jordanien, selbst unter iranischem Beschuss, verurteilten den Iran. Im Sicherheitsrat wurde am 11. März ein bahrainischer Entwurf, der Irans Angriffe auf seine Nachbarn verurteilte, mit 13–0–2 angenommen, ohne die amerikanisch-israelischen Angriffe zu erwähnen; ein russischer Entwurf, der „alle Parteien“ zum Stopp aufrief, erhielt 4 Stimmen (Russland, China, Pakistan, Somalia) gegen 2 bei 9 Enthaltungen (alle Zitate übersetzt). Al Jazeera, World reacts to US, Israel attack on Iran, 28. Februar 2026 Malay Mail, Anwar slams Israeli-US attack on Iran, 28. Februar 2026 The Diplomat, Shockwaves Across Asia, März 2026 Al Jazeera, BRICS talks end without joint statement, 15. Mai 2026 Security Council Report, The Middle East Crisis: Votes on Two Draft Resolutions, März 2026
Am 29. Juli 2026 griffen amerikanische und saudische Kräfte nach Drohnenangriffen auf saudische Anlagen Stellungen der Volksmobilisierungskräfte im gesamten Irak an; diese meldeten mindestens 20 Tote. Die irakische Präsidentschaft „lehnte jegliche Angriffe auf irakischem Gebiet kategorisch ab“, und der Iran nannte die Schläge eine Verletzung der „nationalen Souveränität und territorialen Unversehrtheit“ des Irak (übersetzt). Ohne irakische Zustimmung und ohne Mandat gehören sie in Kategorie A. Dagegen waren die amerikanischen Angriffe in Somalia, Nigeria und im Syrien nach Assad 2025/26 mit den jeweiligen Regierungen abgestimmt, und der Einsatz, bei dem im Februar 2026 der Chef des Jalisco-Kartells in Mexiko getötet wurde, wurde von mexikanischen Kräften mit amerikanischen Erkenntnissen geführt. Wo Zustimmung zu haben war, holte die Regierung sie ein; wo sie verweigert wurde, handelte sie trotzdem. Al Jazeera, Iraqi armed groups condemn ‘dangerous escalation’ after US-Saudi strikes, 29. Juli 2026 Council on Foreign Relations, A Guide to Trump’s Second-Term Military Strikes and Actions
Was das Reaktionsmuster zeigt
Drei Verschiebungen fallen auf. Erstens ist der Dissens der Verbündeten von Abstimmungen zum Schweigen gewandert. 1983 und 1989 gehörte der größte Teil Westeuropas zu den Mehrheiten in der Generalversammlung; 2026 beantragte keine europäische Regierung eine Abstimmung zu Venezuela, und der einzige Ratstext, der zum Iran angenommen wurde, ließ die amerikanischen Angriffe ganz aus. Die Juristen des Bundestages beschrieben den Mechanismus: Regierungen fürchten die politischen Kosten, wenn sie den Rechtsbruch eines Verbündeten benennen, während Wissenschaftler warnen, dass gerade das Schweigen die Norm aushöhlt. Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 2-3000-001/26, Abschnitt 6
Zweitens ist aus der Ost-West-Achse eine Ost-Süd-Achse geworden. Russland und China lehnten jeden Fall ab. Neu ist seit 2003, dass die lautesten Verurteilungen 2025/26 aus Brasilien, Mexiko, Kolumbien, Chile, Südafrika, Malaysia und einer breiten Liste afrikanischer Regierungen kamen, während Asiens amerikanische Verbündete und Indien eine Sprache der Zurückhaltung wählten, die weder billigte noch verurteilte.
Drittens hat sich Deutschlands Haltung von offener Ablehnung zu gezielter Uneindeutigkeit verschoben. Schröders Nein zum Irak, Merkels „erforderlich und angemessen“ für Syrien, Merz’ „Drecksarbeit“ für Israel, „komplex“ für Venezuela und „nicht der Moment zu belehren“ für den Iran zeichnen eine Linie, der Deutschlands eigene Parlamentsjuristen zweimal schriftlich widersprochen haben.
Methode, Grenzen und was die Befunde ändern würde
Dies ist eine dokumentenbasierte Auswertung von UN-Resolutionen und Abstimmungsprotokollen, IGH-Urteilen, amtlichen Rechtsgutachten des Bundestages, der House of Commons Library und des Congressional Research Service, Regierungserklärungen und, für 2025/26, mehrerer unabhängiger Nachrichtenorganisationen. Zu jedem „eindeutig völkerrechtswidrigen“ Fall haben wir das stärkste Rechtsargument der amerikanischen Seite gesucht und geben es wieder: das Meeker-Memorandum für Vietnam, das Goldsmith-Gutachten für den Irak, die Analyse Watkins und das Schreiben des State Department für den Iran. Die Prämisse, jede Intervention ohne Mandat sei „bedingungslos“ rechtswidrig, ist zu stark; Afghanistan 2001, Vietnam, der Anti-IS-Einsatz und der Jemen sind ernsthaft umstritten und werden so bezeichnet. Zitate aus englischen, französischen und spanischen Quellen sind übersetzt und entsprechend gekennzeichnet; die Originaltitel der Quellen bleiben in den Verweisen erhalten.
Zustimmung ist manchmal geheim, wie Pakistan gezeigt hat, und die öffentliche Aktenlage kann sie nicht auflösen. Reaktionen sind innerhalb von Staaten nicht einheitlich: Deutschlands Kanzler und seine Parlamentsjuristen, Großbritanniens Regierung und seine Nachrichtendienste, Pakistans Parlament und seine Exekutive gingen jeweils auseinander. Die Opferzahlen des Iran-Krieges stammen aus parteiischen Quellen und ließen sich nicht prüfen. Mehrere UN-Pressemitteilungen zu den Sitzungen von 2026 waren beim Abruf blockiert und wurden durch Berichte von Security Council Report, UN News, PBS und Al Jazeera ersetzt; Formulierungen, die Ratsmitgliedern zugeschrieben werden, beruhen daher auf Sekundärquellen. Alle Quellen wurden am 9. September 2026 geprüft. Eine Resolution des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung zu Venezuela oder dem Iran, die Veröffentlichung der angekündigten Bewertung der Bundesregierung, ein Gutachten des IGH oder ein glaubwürdiger Beleg für einen vorausgegangenen bewaffneten Angriff des Iran auf Israel würden jeweils Teile dieses Bildes verändern.