Bei der Bundestagswahl 2025 erhielt die AfD in Urnenwahlbezirken 25,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen, in Briefwahlbezirken 13,2 Prozent. Die Differenz beträgt 12,1 Prozentpunkte. Sie ist erheblich und erklärungsbedürftig. Aus ihr allein lässt sich jedoch weder Wahlmanipulation noch ein ursächlicher Einfluss der Briefwahl auf die Parteientscheidung ableiten. Verglichen werden unterschiedliche Gruppen von Wählenden, die ihren Abstimmungsweg selbst wählen. Für eine belastbare Bewertung müssen wir drei Fragen auseinanderhalten: Wer nutzt die Briefwahl? Wie unterscheiden sich die Ergebnisse? Und welche konkreten Belege gibt es für Fehler im Verfahren? Die amtliche Tabelle beantwortet vor allem die zweite Frage. Bundeswahlleiterin, endgültige Ergebnisse 2025
Was die Zahlen tatsächlich zeigen
Auch andere Parteien erzielten unterschiedliche Ergebnisse. Die CDU lag bei 21,6 Prozent in Urnenwahlbezirken und 24,1 Prozent in Briefwahlbezirken. Bei der SPD waren es 15,8 und 17,4 Prozent, bei den Grünen 10,3 und 13,8 Prozent. Die Linke war mit 9,4 gegenüber 7,7 Prozent in Urnenwahlbezirken stärker. Für die FDP weist die gerundete Tabelle jeweils 4,3 Prozent aus. Die Grafik zeigt beide Ergebnisse auf derselben Skala. Amtliche Ergebnistabelle, Zeile Bundesgebiet/Z

Ein Prozentpunkt ist dabei eine Differenz zwischen Anteilen. Er ist weder eine Zahl verschwundener Stimmen noch der Anteil falsch gezählter Stimmzettel. Wer aus den 12,1 Prozentpunkten eine Betrugsquote berechnet, setzt eine unbelegte Annahme voraus: Beide Gruppen hätten ohne Manipulation gleich wählen müssen. Genau das ist bei einer freiwilligen Wahl des Abstimmungswegs nicht gegeben.
Auch die CSU verlangt eine besondere Lesart. Sie tritt nur in Bayern an. Ihr bundesweiter Anteil unter Briefwählenden hängt deshalb zusätzlich davon ab, wie stark Bayern in dieser Gruppe vertreten ist. Ein Vergleich auf Bundesebene vermischt die politische Zusammensetzung innerhalb der Länder mit der regionalen Zusammensetzung beider Gruppen. Das ist kein Rechenfehler, aber eine Grenze der Interpretation.
Die Gruppen sind keine Zufallsstichproben
Eine Untersuchung von Aiko Wagner und Josephine Lichteblau zur Bundestagswahl 2017 nutzte Daten der German Longitudinal Election Study. Sie fand Unterschiede in der Zusammensetzung der beiden Wählergruppen, etwa nach Region und beruflichem Status. In ihrer Zusammenfassung erläutern die Forschenden, dass westdeutsche Wählende und Rentnerinnen und Rentner häufiger per Brief abstimmten und zugleich häufiger die Union unterstützten. Unterschiedliche Kriterien der Parteiwahl lieferten in ihrer Untersuchung dagegen keine überzeugende Erklärung. Darstellung der Autoren am WZB
Diese Ergebnisse machen eine Erklärung durch Selbstselektion plausibel. Sie beweisen nicht, dass damit jede Differenz von 2025 vollständig erklärt ist. Untersucht wurde eine andere Wahl; Zusammensetzung, Parteienangebot und politische Lage können sich verändern. Die Studie ist außerdem keine Prüfung der tatsächlichen Bearbeitung jedes Wahlbriefs. Ihre Aussage betrifft Wahlverhalten, nicht die lückenlose Fehlerfreiheit der Verwaltung. Studienbeschreibung der Freien Universität Berlin
Das ist auch für hypothetische Rechnungen wichtig. Man kann nicht den Briefwahlanteil einer Partei auf sämtliche Wählenden übertragen und das Ergebnis als Prognose einer reinen Briefwahl ausgeben. Menschen, die heute im Wahllokal abstimmen, werden durch einen anderen Umschlag nicht automatisch zu einer anderen sozialen oder politischen Gruppe. Eine solche Prognose bräuchte Annahmen über Beteiligung, Mobilisierung und Entscheidungszeitpunkt, die eine Ergebnistabelle nicht liefert.
Mehr Briefwahl bedeutet nicht einen festen Parteieffekt
Der Anteil der Briefwählenden stieg bei Bundestagswahlen von rund 18,0 Prozent 2002 auf 28,6 Prozent 2017. 2021 erreichte er rund 47,3 Prozent; 2025 lag er wieder bei 37,0 Prozent. Diese Reihe zeigt, wie stark sich das Gewicht des Abstimmungswegs verändert hat. Sie zeigt keinen unveränderlichen Bonus für eine bestimmte Partei. Bundeswahlleiterin, historische Ergebnisse nach Wahlart

Für historische Vergleiche müssen Wahlart, Gebiet und Stimmenart übereinstimmen. Erststimmen sind keine Zweitstimmen, eine Kommune ist nicht das Bundesgebiet, und Ergebnisse einer Europawahl lassen sich nicht ohne Weiteres mit einer Bundestagswahl vergleichen. Ebenso darf eine Statistik nach Altersgruppen nicht stillschweigend als vollständige Auszählung behandelt werden: Die repräsentative Wahlstatistik ist eine gesonderte Erhebung mit eigener Methodik. Bundeswahlleiterin, repräsentative Wahlstatistik 2025
Welche Risiken gesondert geprüft werden müssen
Briefwahl verlagert einen Teil des Wahlvorgangs aus dem Wahllokal. Daraus entstehen eigene Kontrollfragen, etwa zur persönlichen Stimmabgabe, zu Hilfeleistungen und zum rechtzeitigen Eingang. Das Bundeswahlgesetz verlangt einen Wahlschein und einen gesondert verschlossenen Stimmzettelumschlag. Auf dem Wahlschein ist an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder entsprechend dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet wurde. § 36 Bundeswahlgesetz
Für die Zulassung und Auszählung sind weitere Schritte vorgesehen. Der Briefwahlvorstand prüft Wahlbriefe; zugelassene Stimmzettelumschläge kommen zunächst ungeöffnet in die Urne. Beanstandungen und Zurückweisungen werden dokumentiert. Die Trennung von Wahlschein und Stimmzettelumschlag ist wesentlich für die Verbindung von Berechtigungsprüfung und Wahlgeheimnis. Dass diese Regeln existieren, beweist ihre Befolgung in einem konkreten Einzelfall noch nicht. § 75 Bundeswahlordnung
Ein leicht übersehener Unterschied betrifft ungültige Stimmen und zurückgewiesene Wahlbriefe. Bei bestimmten Formfehlern oder verspätetem Eingang wird ein Wahlbrief zurückgewiesen. Die Einsender werden dann nicht als Wähler gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben. Deshalb misst eine niedrige Quote ungültiger ausgezählter Stimmen nicht automatisch sämtliche Verluste auf dem Weg zur gültigen Stimmabgabe. § 39 Absatz 4 Bundeswahlgesetz
Was einen Verdacht belastbar machen würde
Eine seriöse Untersuchung beginnt mit einem überprüfbaren Vorgang: einer konkreten Niederschrift, nicht zusammenpassenden Summen, dokumentierten Änderungen oder einem Widerspruch zwischen Stimmzetteln und Ergebnis. Entscheidend ist anschließend, ob der Befund reproduziert, erklärt und gegebenenfalls korrigiert werden kann. Eine statistische Auffälligkeit kann ein Anlass für diese Prüfung sein; sie ersetzt den Nachweis des behaupteten Mechanismus nicht.
Umgekehrt wäre es voreilig, jeden Einwand allein mit dem Hinweis auf Selbstselektion abzuweisen. Die soziale Zusammensetzung erklärt, warum unterschiedliche Ergebnisse grundsätzlich zu erwarten sind. Sie beantwortet nicht, ob in einem bestimmten Bezirk falsch gezählt wurde. Ergebnisanalyse und Verfahrenskontrolle ergänzen sich, wenn ihre jeweiligen Aussagen begrenzt bleiben.
Für die öffentliche Debatte folgt daraus ein klarer Maßstab: Parteien dürfen nach Gründen für Differenzen fragen; belastbare Antworten benötigen passende Daten und konkrete Belege. Eine auffällige Lücke im Stimmenanteil ist eine Beobachtung. Eine Behauptung über Manipulation ist eine zusätzliche, wesentlich stärkere Aussage.
Methode und Grenzen
Die Auswertung verwendet amtliche endgültige Ergebnisse für 2025 sowie die historische Bundesreihe. Parteiwerte beruhen auf gültigen Zweitstimmen der jeweiligen Wahlart; Briefwahlanteile auf Wählenden. Angezeigte Prozentwerte sind gerundet. Die Untersuchung zu 2017 dient als Erklärungskontext, nicht als kausaler Nachweis für 2025. Es wurden keine Wahlunterlagen vor Ort geprüft und keine Wählenden befragt. Rechtsquellen wurden am 9. September 2026 abgerufen; sie betreffen die Bundestagswahl. Landes- und Kommunalwahlen können abweichende Regeln haben.